Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 24 N

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 18 N

Kreistag am 24.10.2016, TOP 16 N

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 9.1

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 27 N

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 6 ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 12 N

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 10 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 9 N

LSV-Ausschuss am 18.07.2018, TOP 5 Ö

LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö, Sondersitzung

LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 5 Ö

 

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll).

Ziel sei es, erklärt Frau Keller, dass bis zur Dezembersitzung des Kreistags die Vorschläge des Projektentwicklers vorliegen. Sie bittet die Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) den 03.09.2019 um 14:00 Uhr zu reservieren, denn an diesem Tag werden die ausgewählten Projektentwickler in die AG eingeladen, um ihre Konzeptideen vorzustellen. Mit der AG werde dann der Bewerber ausgewählt, der für die Projektentwicklung eingesetzt werden solle. Bis dahin würden dann auch konkrete Kostenangebote vorliegen.

KR Johanna Weigl-Mühlfeld macht darauf aufmerksam, dass die Variante der „Erbpachtlösung“ nicht im Beschlussvorschlag enthalten sei. Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend.

KRin Bettina Zetzl merkt an, dass mit den Projektentwicklern die Reihenfolge abgesprochen werden sollte, denn die eine oder andere Variante müsse sicherlich vorgezogen werden. Sie denke da insbesondere an die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei den Vermiet- und Selbstanmiet-Varianten, wie Anmietung des Sitzungssaals und der Stellplätze. Eventuell könne aufgrund der Wichtigkeit des Themas auch eine Sondersitzung des Kreistages anberaumt werden.

Auf die Anregung von KR Reinhard Oellerer, aufgrund des Zeitplans, die Auftragsvergabe über 200.000 € auf den Kreis- und Strategieausschuss zu delegieren, statt dem Kreistag zu überlassen (wie im Beschlussvorschlag formuliert), folgt eine kurze Diskussion, mit dem Ergebnis, diesem Vorschlag nachzukommen. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend in Ziffer 2 umformuliert.

Frau Keller beantwortet Verständnisfragen aus dem Gremium.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis holt Angebote für eine Projektentwicklung des Standorts Kolpingstraße als Werkvertrag mit folgenden Varianten ein:

-     Eigennutzung der Immobilie

-     Erbpachtlösung

-     Fremdnutzung

-     Kosten- / Nutzenanalyse Vermietung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße / Anmietung Eichthalstr.10

-     Kosten für Entkernung des Gebäudes Verwaltungsgebäude Kolpingstraße mit und ohne Sanierung der Gebäudehülle

-     Herausmessen einer Teilfläche südlich des Verwaltungsgebäudes und Nutzung als bezahlbarer Wohnraum

-     Verkauf der Immobilie (Teilverkauf)

-     Untersuchung neuer Arbeitsformen / Bürokonzepte (Digitalisierung)

-     Erstellung einer dynamischen Investitionskostenrechnung Kaufpreis Grundstück im Vergleich Anmietung Eichthalstraße

Der Auftrag ist offen zu gestalten, so dass alle in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutierten Varianten (Entkernung, Verkauf, Teilverkauf, Kombination Büro und Wohnen, etc…) untersucht werden können.

2.   Über die Auftragsvergabe entscheidet der LSV-Ausschuss bis zur Wertgrenze von 200.000 €, darüber der Kreis- und Strategieausschuss.

3.   Die bisherige Sanierungsvariante (Umbau und Modernisierung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße) wird nicht weiterverfolgt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer GmbH für Baumaßnahmen des Landkreises zu prüfen.

5.   Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der Eichthalstraße 10 werden bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus Ziff. 1 fortgeführt, mit dem Ziel ein verbindliches Angebot zu erhalten. Unabhängig davon werden parallel baurechtliche Fragen mit der Stadt Ebersberg geklärt.

6.   Bis zum Vorliegen einer dauerhaften Lösung wird der Raumbedarf über vorübergehende Anmietungen (z.B. auch Containerlösungen) gedeckt.