Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 09.07.2019, TOP 9 ö

Kreis- und Strategieausschuss 15.07.2019, TOP 18 ö

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und erklärt, dass im ULV-Ausschuss (ULV-A) sowie im Kreis- und Strategieausschuss (KSA) der Beschlussvorschlag nur um Nuancen geändert und dann einstimmig für den Kreistag empfohlen wurde. Der ULV-A und der KSA haben sich auf den Begriff ‚Klimaschutzregion‘ verständigt, ansonsten wurden die Punkte, wie im Antrag der SPD-Fraktion formuliert, belassen. Der Landrat informiert über die Einrichtung eines Arbeitskreises, wie wir konkret weitere Maßnahmen im Landkreis umsetzen können.

KR und Antragsteller Albert Hingerl erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und erklärt, dass sich die SPD-Fraktion darauf eingelassen habe, das Wort ‚Klimanotstand‘ rauszunehmen, damit inhaltlich das Ganze eine große Mehrheit bekomme. In der heutigen Fraktionssitzung sei man übereingekommen, über den Antrag neu abstimmen zu lassen. Es gehe nicht um die Debatte, sondern die Fraktion wolle darauf hinweisen, dass es ihr wichtig sei, denn eine Klimaschutzregion sei nicht die Alternative zum Klimanotstand. Daher habe sie sich heute entschlossen, dies nochmals zur Abstimmung zu stellen und sie würde sich freuen, wenn der Antrag eine Mehrheit erhalte.

In der folgenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

  • Der Landkreis sei bereits in Sachen Energiewende gut unterwegs.
  • Im ULV-A und KSA sei bereits länger über die Begrifflichkeit diskutiert und durch Ersetzen des Begriffs ‚Klimanotstand‘ durch ‚Klimaschutzregion‘ konnten einstimmige Beschlüsse gefasst werden, was jetzt wieder rückgängig gemacht werde.
  • ‚Klimanotstand‘ wurde durch Aktionen in den USA und durch ‚Fridays for Future‘ zu einem festen Begriff.
  • Im Landkreis sei man, trotz der verabschiedeten Eckpunkte für die Energiewende, weit davon entfernt die Ziele zu erreichen. Es brauche bessere Konzepte für besser gedämmte Häuser, flächendeckende Ladestationen und auch Anpassungsstrategien.

Der Landrat erklärt, dass es das Recht des Antragsstellers sei, auf den ursprünglichen Antrag zurückzugehen. Der Landkreis sei gut unterwegs, daher kam auch von ihm der Vorschlag den Begriff ‚Klimaschutzregion‘ zu verwenden. Der Begriff ‚Notstand‘ wecke Widerstand, bei denjenigen, die sich damit nicht identifizieren können. Er schlage daher vor, über den Antrag und explizit über den Begriff ‚Klimanotstand‘ abzustimmen.

Der Landrat stellt die Punkte des Beschlussvorschlages, ergänzt um „ruft den Klimanotstand aus“, einzeln zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg

·      ruft den Klimanotstand aus.

&

abgelehnt

15 Ja  32 Nein

 

·      erkennt die Notwendigkeit der Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

·      erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen bis jetzt nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

·      berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.

·      stellt fest, dass die im Landkreis gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.

·      fordert den Landrat auf, dem Kreistag und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

·      fordert die Städte und Gemeinden, die Unternehmen und Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, den Klimaschutz mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit voranzutreiben.

&

einstimmig angenommen

 

 

·      Der Landkreis Ebersberg erklärt sich zur „Klimaschutzregion“.

 

&

angenommen

gegen 1 Stimme