Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 23.05.2019, TOP 2 N

Kreis- und Strategieausschuss am 15.07.2019

Sachvortragende(r):

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer erläutert die Beanstandung sowie die Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

Kreisrat Thomas Vogt schlägt vor, den Beschlussvorschlag aufgrund der Wiederholung bei den Feststellungen um folgenden Punkt zu ergänzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu folgenden Feststellungen des Revisionsamtes

      Dienstanweisung EDV

      Körperliche Bestandsaufnahme

bis zur nächsten Kreistagsitzung einen Zeitplan mit Umsetzungsgegenständen und Verantwortlichen zur Beseitigung der Feststellungen vorzustellen.

Dem folgt keine Gegenrede und der Beschlussvorschlag wird um diesen Wortlaut erweitert. Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2017 mit den auf den Seiten 24 bis 25, 33 bis 36, 41 bis 42 und 50 des Berichts vom 07.05.2019 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 1 zur Niederschrift.

2.   Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 23.04.2018 (TOP 9 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2017 i.H.v. 11.345.138,20 € wird bestätigt.

3.   Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der allgemeinen Ergebnisrücklage zugeführt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, zu folgenden Feststellungen des Revisionsamtes

·         Dienstanweisung EDV

·         Körperliche Bestandsaufnahme

einen Zeitplan mit Umsetzungsgegenständen und Verantwortlichen zur Beseitigung der Feststellungen zur nächsten Kreistagsitzung vorzustellen.