Vorberatung |
Kreistag am 14.12.2014 Kreis- und Strategieausschuss am
15.07.2019, TOP 17 ö |
Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll).
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1.
Antragstellerin
für den Baukostenzuschuss des Landkreises kann auch die Kommune sein, wenn sie
das im Rahmen der EoF geförderte Mietobjekt selbst baut und vermietet.
2.
Antragsteller
für den Baukostenzuschuss können auch Kommunen (Gemeinden, Märkte Städte) oder
wohnwirtschaftliche Kommunalunternehmen sein, deren Mietobjekt im Rahmen des
KommWFP gefördert wird.
3.
Die
Richtlinien für den Baukostenzuschuss des Landkreises werden entsprechend
geändert. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 10 zur
Niederschrift.