Vorberatung        

Kreistag am 14.12.2014

Kreis- und Strategieausschuss am 15.07.2019, TOP 17 ö

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll).

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Antragstellerin für den Baukostenzuschuss des Landkreises kann auch die Kommune sein, wenn sie das im Rahmen der EoF geförderte Mietobjekt selbst baut und vermietet.

 

2.   Antragsteller für den Baukostenzuschuss können auch Kommunen (Gemeinden, Märkte Städte) oder wohnwirtschaftliche Kommunalunternehmen sein, deren Mietobjekt im Rahmen des KommWFP gefördert wird.

 

3.   Die Richtlinien für den Baukostenzuschuss des Landkreises werden entsprechend geändert. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 10 zur Niederschrift.