Sitzung: 10.10.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Persönlich beteilig: 1
Vorlage: 2019/3473
3.
Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö 6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP
6ö 8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP
14ö 11. Jugendhilfeausschuss
vom 12.10.2017, TOP 15ö 14. Jugendhilfeausschuss
vom 11.10.2018, TOP 12ö |
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Sachvortragende(r): |
Ernst Weinzierl, Geschäftsführer
Brücke Ebersberg e.V. |
Herr Weinzierl
erläutert kurz den Verwendungszweck des Pauschalzuschusses u.a., dass die
Brücke e.V. eine freiwillige Leistung in Form von Essensgutscheinen im Wert von
je 50 € ausgebe.
Herr Weinzierl beantwortet die Fragen aus
dem Gremium und seine Mitarbeiterin ergänzt die Ausführungen anhand von
Fallbeispielen.
Anschließend stellt der Landrat den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Landkreis
bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2020, der Brücke
Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 251.000,- Euro
(Veränderung zu 2019: + 4.000,- Euro =
1,62 %)
2.
Wie bisher wird
der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.
3. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2020 eingeplant.