Vorberatung        

 3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

 6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

 8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 14ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 15ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 12ö

Sachvortragende(r):

Ernst Weinzierl, Geschäftsführer Brücke Ebersberg e.V.

Herr Weinzierl erläutert kurz den Verwendungszweck des Pauschalzuschusses u.a., dass die Brücke e.V. eine freiwillige Leistung in Form von Essensgutscheinen im Wert von je 50 € ausgebe.

Herr Weinzierl beantwortet die Fragen aus dem Gremium und seine Mitarbeiterin ergänzt die Ausführungen anhand von Fallbeispielen.

Anschließend stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2020, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:             251.000,- Euro

(Veränderung zu 2019:         + 4.000,- Euro    = 1,62 %)

2.    Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

3.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2020 eingeplant.