Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

 3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

 6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

 8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

Sachvortragende(r):

Regina Brückner, Fachdienstleitung Erziehungsberatungsstelle

Frau Brückner erläutert kurz den Verwendungszweck des beantragten Zuschusses.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Die vom Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung, an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, in Höhe von 498.201,92 Euro wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2020, genehmigt.

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          498.201,92 Euro

(Veränderung zu 2019:                     +25.106,97 Euro    = 5,31 %)

  1. Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet