Sitzung: 10.10.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Persönlich beteilig: 1
Vorlage: 2019/3480
Sachvortragende(r): |
Bernhard Wacht, Teamleiter Abteilung 6, Jugend, Familie und Demografie |
|
Gabriele Althammer-Radan, Caritaszentrum Ebersberg |
Herr Wacht und
Frau Althammer-Radan erläutern den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.
Zusammenfassend gehe
es um die Finanzierung der Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen,
die mit Suchtmitteln experimentierten oder Gefahr liefen, eine Abhängigkeit zu
entwickeln. Der Bezirk Oberbayern übernehme die Finanzierung der
Beratungsangebote ab dem 18. Lebensjahr aber nicht für die unter 18-jährigen.
Eine umfassendere
zielgruppenspezifische Betreuung Jugendlicher sei der Fachambulanz für
Suchterkrankungen nicht möglich, da die personellen Ressourcen fehlen und sich
die Zuständigkeit der Beratungsstelle originär auf die Beratung und Versorgung
erwachsener Menschen erstrecke.
Es bestehe daher die
Notwendigkeit der Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche und junge
Erwachsene mit riskantem Suchtverhalten. Gerade junge Menschen bedürften einer
anderen und intensiveren Form von Betreuung und Beratung, wie Erwachsene.
Durch die
Implementierung einer Fachstelle speziell für die Beratung und Begleitung von
jungen Menschen (Jugendsuchtberatung) könnten mehr Jugendliche mit riskantem
Konsum frühzeitiger und besser erreicht und vor allem intensiver betreut
werden. Die Inhalte und das methodische Vorgehen könnten damit effektiver an
die Lebenslagen dieser Altersgruppe angepasst werden.
Um diesen
jugendhilferechtlichen Bedarf decken zu können, schlage die Verwaltung und die
Fachambulanz für Suchterkrankungen im Caritaszentrum Ebersberg einvernehmlich
vor, die Jugendsuchtberatung zunächst mit einem Stellenumfang von 30
Wochenstunden und befristet für zwei Jahre einzurichten. In diesem Zeitraum
sollen die Beratungszahlen und eingeleiteten Maßnahmen erhoben werden, um die
Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung darstellen zu können.
Ernst Weinzierl,
Geschäftsführer der Brücke Ebersberg e.V. erklärt, dass er es für relativ
unwahrscheinlich halte, dass sich 16-jährige freiwillig in der Suchtberatung
melden würden. Er meine, dass diese Stelle auch in Jugendzentren angesiedelt
werden könne.
Der Landrat merkt an,
dass die Jugendzentren nicht von allen Jugendlichen besucht würden.
Frau Althammer-Radan
erklärt, dass die meisten Jugendlichen durch Fremdmotivation kämen. Eine der
Aufgaben der Fachstelle sei, im Beratungsprozess den Menschen zu erreichen und
eine gute Vertrauensbasis aufzubauen.
Florian Robida,
stellvertretender Abteilungsleiter 6 erklärt, dass sich die Fachstelle
dezidiert Zeit für die Jugendlichen nehme.
KRin Franziska Hilger
bittet der Frage nachzugehen, ob nicht der Bezirk die Kosten der
Jugendsuchtberatungsstelle übernehmen könne. (sh. Protokollnotiz[1])
Frau Althammer-Radan
beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Anschließend stellt
der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
[1]
Protokollnotiz:
Auf Nachfrage von Christian Salberg, Abteilungsleitung 6 wurde er von Seiten des Bezirks auf die Rahmenleistungsbeschreibung für Psychosoziale Suchtberatungsstellen(PSB) in Bayern verwiesen, wo unter Ziffer 2b) festgelegt ist, dass eine Finanzierung durch den Bezirk nur möglich sei, sofern die Suchtberatung vorrangig für Erwachsene erbracht werde.
2 b) Zielgruppe
Die PSBen erbringen vorrangig Leistungen für Erwachsene,
· die von substanzbezogenen Störungen betroffen oder bedroht seien
· die von nicht substanzbezogener Abhängigkeit betroffen oder bedroht seien
· die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten seien
· deren Angehörige, Bezugspersonen sowie weitere Personen des sozialen Umfeldes
Nachdem es sich allerdings um die Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche handele, sei eine Finanzierung durch den Bezirk ausgeschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Fachambulanz für Suchterkrankungen der Caritas wird zur
Implementierung der Jugendsuchtberatung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein
jährlicher Betrag von 69.761 Euro zur Verfügung gestellt.
2. Nach Ablauf von zwei Jahren hat die Fachambulanz für
Suchterkrankungen über ihre Wirksamkeit und Effizienz anhand der im Anhang
beschriebenen Kennzahlen zu berichten.
3. Der Jugendhilfeausschuss wird, nach Vorlage des Berichts im
Oktober 2021, über die weitere Finanzierung der Jugendsuchtberatung
entscheiden.