Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Persönlich beteilig: 1

Sachvortragende(r):

Bernhard Wacht, Teamleiter Abteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

 

Gabriele Althammer-Radan, Caritaszentrum Ebersberg

Herr Wacht und Frau Althammer-Radan erläutern den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Zusammenfassend gehe es um die Finanzierung der Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Suchtmitteln experimentierten oder Gefahr liefen, eine Abhängigkeit zu entwickeln. Der Bezirk Oberbayern übernehme die Finanzierung der Beratungsangebote ab dem 18. Lebensjahr aber nicht für die unter 18-jährigen.

Eine umfassendere zielgruppenspezifische Betreuung Jugendlicher sei der Fachambulanz für Suchterkrankungen nicht möglich, da die personellen Ressourcen fehlen und sich die Zuständigkeit der Beratungsstelle originär auf die Beratung und Versorgung erwachsener Menschen erstrecke.

Es bestehe daher die Notwendigkeit der Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Suchtverhalten. Gerade junge Menschen bedürften einer anderen und intensiveren Form von Betreuung und Beratung, wie Erwachsene.

Durch die Implementierung einer Fachstelle speziell für die Beratung und Begleitung von jungen Menschen (Jugendsuchtberatung) könnten mehr Jugendliche mit riskantem Konsum frühzeitiger und besser erreicht und vor allem intensiver betreut werden. Die Inhalte und das methodische Vorgehen könnten damit effektiver an die Lebenslagen dieser Altersgruppe angepasst werden.

Um diesen jugendhilferechtlichen Bedarf decken zu können, schlage die Verwaltung und die Fachambulanz für Suchterkrankungen im Caritaszentrum Ebersberg einvernehmlich vor, die Jugendsuchtberatung zunächst mit einem Stellenumfang von 30 Wochenstunden und befristet für zwei Jahre einzurichten. In diesem Zeitraum sollen die Beratungszahlen und eingeleiteten Maßnahmen erhoben werden, um die Wirksamkeit und Effizienz der Jugendsuchtberatung darstellen zu können.

Ernst Weinzierl, Geschäftsführer der Brücke Ebersberg e.V. erklärt, dass er es für relativ unwahrscheinlich halte, dass sich 16-jährige freiwillig in der Suchtberatung melden würden. Er meine, dass diese Stelle auch in Jugendzentren angesiedelt werden könne.

Der Landrat merkt an, dass die Jugendzentren nicht von allen Jugendlichen besucht würden.

Frau Althammer-Radan erklärt, dass die meisten Jugendlichen durch Fremdmotivation kämen. Eine der Aufgaben der Fachstelle sei, im Beratungsprozess den Menschen zu erreichen und eine gute Vertrauensbasis aufzubauen.

Florian Robida, stellvertretender Abteilungsleiter 6 erklärt, dass sich die Fachstelle dezidiert Zeit für die Jugendlichen nehme.

KRin Franziska Hilger bittet der Frage nachzugehen, ob nicht der Bezirk die Kosten der Jugendsuchtberatungsstelle übernehmen könne. (sh. Protokollnotiz[1])

Frau Althammer-Radan beantwortet Fragen aus dem Gremium.

Anschließend stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Auf Nachfrage von Christian Salberg, Abteilungsleitung 6 wurde er von Seiten des Bezirks auf die Rahmenleistungsbeschreibung für Psychosoziale Suchtberatungsstellen(PSB) in Bayern verwiesen, wo unter Ziffer 2b) festgelegt ist, dass eine Finanzierung durch den Bezirk nur möglich sei, sofern die Suchtberatung vorrangig für Erwachsene erbracht werde.

2 b) Zielgruppe

Die PSBen erbringen vorrangig Leistungen für Erwachsene,

·         die von substanzbezogenen Störungen betroffen oder bedroht seien

·         die von nicht substanzbezogener Abhängigkeit betroffen oder bedroht seien

·         die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten seien

·         deren Angehörige, Bezugspersonen sowie weitere Personen des sozialen Umfeldes

Nachdem es sich allerdings um die Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche handele, sei eine Finanzierung durch den Bezirk ausgeschlossen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Fachambulanz für Suchterkrankungen der Caritas wird zur Implementierung der Jugendsuchtberatung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein jährlicher Betrag von 69.761 Euro zur Verfügung gestellt.

 

2.   Nach Ablauf von zwei Jahren hat die Fachambulanz für Suchterkrankungen über ihre Wirksamkeit und Effizienz anhand der im Anhang beschriebenen Kennzahlen zu berichten.

 

3.   Der Jugendhilfeausschuss wird, nach Vorlage des Berichts im Oktober 2021, über die weitere Finanzierung der Jugendsuchtberatung entscheiden.