Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 09.07.2014, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 08.10.2014, TOP 8ö

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, Teamleiter SG 11, Bildung und IT

Herr Schulze erläutert kurz den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Da sich der Landkreis Ebersberg den Entscheidungen der Stadt Grafing anschließe, werde vorgeschlagen, die Hälfte des in den letzten fünf Jahren aufgelaufenen Defizits in Höhe 222.772 € zu übernehmen.

Die Auswirkung auf den Haushalt:

Haushalt 2019:

Nachzahlung Betriebskosten:                        außerplanmäßig: 111.368 €

Investitionskostenzuschuss:                          innerhalb des Ansatzes von 50.000 €.

 

Haushalt 2020:

Für die voraussichtlich notwendige Nachzahlung des Betriebskostenzuschusses für 2019 werden zusätzliche 60.000 € eingeplant.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis fördert weiterhin den laufenden Betrieb des Eisstadions in Höhe von jährlich maximal 90.000 €, soweit die Stadt Grafing die Betriebskosten in gleicher Höhe fördert.

2.   Zum Ausgleich der höheren Betriebskosten gewährt der Landkreis eine Nachzahlung in gleicher Höhe wie die Stadt Grafing in Höhe von 111.386 €.