Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 11

Sachvortragende(r):

Marion Wolinski, Leiterin SG 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

 

Angela Rupp, Geschäftsführerin Frauennotruf Ebersberg

Der Landrat begrüßt Frau Wolinski und Frau Rupp, die anhand einer Präsentation (Anlage 10 zum Protokoll) den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage erläutern.

Frau Wolinski und Frau Rupp beantworten Fragen aus dem Gremium.

Im Gremium werden u.a. folgende Punkte angesprochen:

·      Die unbefriedigende Situation, dass, wenn der Landkreis Plätze im Frauenhaus Erding benötige, keine frei seien und die Frauen in ganz Bayern rumgeschickt würden. Frau Wolinski erklärt, dass der Landkreis bis Ende Februar 2022 an diesen Finanzierungsvertrag gebunden sei. Unter Umständen könne im Verbund vielleicht das Angebot erweitert werden.

·      Auf die Nachfrage, ob es besser sei, Notwohnungen vorzuhalten als Plätze im Frauenhaus erklärt Frau Rupp, dass dies auf den Einzelfall ankäme, wie viel Sicherheit und Betreuung es brauche.

·      Christian Salberg, Abteilungsleitung 6 ergänzt, Plätze im Frauenhaus freizuhalten ginge nur über eine Platzfreihaltegebühr, was kostspielig sei.

·      Auf die Nachfrage, warum manche Angebote unter der Zeitschiene „mittelfristig“ laufen erklärt Frau Wolinski, mittelfristig bedeute nur, es realistisch einzuschätzen. Es werde Fachpersonal benötigt; die Anzahl der Kräfte werde aber erst nach Bekanntgabe der jeweiligen Förderrichtlinien feststehen. In Gesprächen mit diversen Trägern wurde immer wieder signalisiert, dass dort erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien reagiert werden könne. Frau Wolinski teilt mit, dass es Planungen des Frauennotrufes für ein „Second-Stage-Projekt“ gebe und diesbezüglich durch den Verein ein Förderantrag beim Ministerium gestellt worden sei. Erding habe ebenfalls Fördergelder beantragt und angefragt, ob der Landkreis Ebersberg sich an diesem Projekt beteiligen würde.

·      Den Kinderschutzbund in einzelnen Punkten mitaufzunehmen.

·      Norbert Neugebauer informiert, dass er den Beschlussvorschlag um den Punkt ergänzt habe, dass damit die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD umgesetzt und erledigt seien, dem keine Gegenrede folgt.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Das Konzept wird „Gesamtkonzept für Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ betitelt.

2.   Das Konzept wird in der Fassung vom 01.10.2019 als endgültig verabschiedet.

3.   Das Konzept dient als Grundlage für die weiteren Planungen des Landkreises im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt.

4.   Die Anträge der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.01.2018 und der SPD vom 13.02.2018 sind damit umgesetzt und erledigt.