Sachvortragende(r):

Marion Wolinski, Leiterin SG 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

Frau Wolinski erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll).

Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über die Förderung durch den Freistaat Bayern wird der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:

·      Bei Punkt 3….im Rahmen „einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Std./Woche“….sowie

·      bei Punkt 4 ….im Jahr 2019 „und ggf.“ im Jahr 2020 „soweit keine rechtzeitigen Zuschusszusagen erfolgen.“.

·      Der Satz des Beschlussvorschlages bei Punkt 4, „Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf nicht enthalten und müssten zusätzlich (über den Eckwert hinaus) eingeplant werden.“ wird gestrichen.

Auf die Nachfrage um wie viel mehr es gehe erklärt Frau Keller um ca. 60.000 - 70.000 €.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Frauennotruf Ebersberg kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Personal im Bereich ‚Beratung, Geschäftsführung und Prävention‘ auf 2,5 Planstellen erhöhen. Vor Abschluss der entsprechenden Arbeitsverträge hat frühzeitig eine Abstimmung mit der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Ebersberg zu erfolgen.

2.   Der Frauennotruf Ebersberg kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich ‚Verwaltung' Personal mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 h einstellen. Vor Abschluss des entsprechenden Arbeitsvertrages hat frühzeitig eine Abstimmung mit der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Ebersberg zu erfolgen.

3.   Der Landkreis übernimmt künftig die Personalkosten für die pro-aktive Arbeit bei Gewalt gegen Frauen auf der Grundlage des bestehenden Kooperationsvertrages mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Std./Woche im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2019.

4.   Ab dem Zeitpunkt der Stundenaufstockung bzw. der Neueinstellung übernimmt der Landkreis diese zusätzlichen Personalkosten im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2019 und ggf. im Jahr 2020 soweit keine rechtzeitigen Zuschusszusagen erfolgen.