Sitzung: 01.10.2019 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 2019/3485
Marion Wolinski, Leiterin SG 22, Sozialhilfeverwaltung,
Asyl |
Frau Wolinski erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll).
Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über die Förderung durch den Freistaat Bayern wird der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:
· Bei Punkt 3….im Rahmen „einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Std./Woche“….sowie
·
bei Punkt 4 ….im Jahr 2019 „und ggf.“ im Jahr 2020 „soweit
keine rechtzeitigen Zuschusszusagen erfolgen.“.
· Der Satz des Beschlussvorschlages bei Punkt 4, „Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf nicht enthalten und müssten zusätzlich (über den Eckwert hinaus) eingeplant werden.“ wird gestrichen.
Auf die Nachfrage um wie viel mehr es gehe erklärt Frau Keller um ca. 60.000 - 70.000 €.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der SFB Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Frauennotruf Ebersberg kann zum
nächstmöglichen Zeitpunkt das Personal im Bereich ‚Beratung, Geschäftsführung
und Prävention‘ auf 2,5 Planstellen erhöhen. Vor Abschluss der entsprechenden
Arbeitsverträge hat frühzeitig eine Abstimmung mit der Sozialhilfeverwaltung im
Landratsamt Ebersberg zu erfolgen.
2. Der Frauennotruf Ebersberg kann zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich ‚Verwaltung' Personal mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 10 h einstellen. Vor Abschluss des entsprechenden
Arbeitsvertrages hat frühzeitig eine Abstimmung mit der Sozialhilfeverwaltung
im Landratsamt Ebersberg zu erfolgen.
3. Der Landkreis übernimmt künftig die
Personalkosten für die pro-aktive Arbeit bei Gewalt gegen Frauen auf der
Grundlage des bestehenden Kooperationsvertrages mit dem Polizeipräsidium
Oberbayern Nord mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 5 Std./Woche im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben im Jahr
2019.
4. Ab dem Zeitpunkt der Stundenaufstockung
bzw. der Neueinstellung übernimmt der Landkreis diese zusätzlichen
Personalkosten im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2019 und ggf. im
Jahr 2020 soweit keine
rechtzeitigen Zuschusszusagen erfolgen.