Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 15.07.2019, TOP 19

Sachvortragende(r):

 

KR und Antragsteller Reinhard Oellerer erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der um die Kreistagsparteien SPD und ödp erweitert wurde, die diesen Antrag unterstützen wollen. (Der erweiterte Antrag liegt dem Gremium als Tischvorlage vor und ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt). Er beruft sich auf den Leitsatz des Art. 1 GG, die Würde des Menschen ist unantastbar und erklärt, dass der Landkreis nicht wegschauen könne, wenn Menschen im Mittelmeer ertrinken. Der Landkreis Ebersberg engagiere sich in vielen Bereichen für eine menschenwürdige Gesellschaft, wie in der Bildung und Gesundheit, obwohl er dazu nicht verpflichtet sei. Daher appelliere er, sich nicht, wie in der letzten KSA-Sitzung, auf Unzuständigkeit zu berufen, sondern eine „Menschenrechtsregion plus“ im Landkreis zu machen.

KRin und Antragstellerin Doris Rauscher appelliert, dass der Kreistag hier politisch Flagge zeigen solle.

KR Martin Wagner erklärt, dass er diese Debatte so nicht haben möchte. Dieses Thema gehöre nicht in die Zuständigkeit des Kreistages und habe nichts mit Missachtung der Würde des Menschen zu tun.

KR Alexander Müller erklärt, dass der Rechtsstaat Vorrang habe und für seine Grenzen zuständig sei. Es sei eher ein Denkfehler, wenn man meine, dass durch Seenotrettung in Städten das Ertrinken reduziert werde. Das Problem seien die Fluchtursachen. Die Leute müssten die Chance haben, sich in ihren Ländern entwickeln zu können und nicht Fehlanreize schaffen, damit sie ihr Glück übers Mittelmeer suchen.

KR Roland Frick erklärt, dass er hier ebenfalls nicht die Zuständigkeit des Kreistages sehe. Ihn ärgere das Verhalten der Europäischen Union. Daher empfehle er, auf die den Kreistagsmitgliedern bekannten Abgeordneten Einfluss zu nehmen.

Der Landrat erklärt, dass es den Königsteiner Schlüssel gebe, der die Verteilung der Flüchtenden regele. Das sei die Basis, auf die der Kreistag bauen sollte und das System, welches in Deutschland Gültigkeit habe. Er wolle es nicht so verstanden wissen, dass diejenigen, die gegen diesen Antrag stimmen, die Menschenrechte nicht hochhalten würden.

Der Landrat stellt den Antrag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag:

1.    Der Landkreis Ebersberg tritt der Koalition von inzwischen über 70 Städten und Landkreisen („Seebrücke – Städte sicherer Häfen“) bei, die ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht und ihre Bereitschaft zur Aufnahme von in Seenot geretteten Menschen erklärt haben.

2.    Der Landkreis, vertreten durch Herrn Landrat Robert Niedergesäß, positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer.

3.    Herr Landrat Niedergesäß wird gebeten, sich in einem Schreiben an das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen (AufenthG) zur erleichterten freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten durch Bund, Länder und Kommunen einzusetzen. Des Weiteren bekundet der Landrat die Bereitschaft des Landkreises Ebersberg zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten, die aus Seenot gerettet wurden.