Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Vorberatung        

Kreistag am 23.10.2017, TOP 4ö

SFB-Ausschuss am 27.06.2019, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 5ö

Der Landrat begrüßt die anwesenden Mitglieder des SFB- und LSV-Ausschusses sowie die Bürgermeisterin der Stadt Grafing Angelika Obermayr und erklärt, dass für die Variante 3 mit 8,1 Mio. € und Süd-Erweiterung mit 5 Vollgeschossen vorab die Information war, dass die Bauleitplanung ein Jahr dauern würde. Nach Abstimmung mit der Stadt Grafing würde er jetzt aber diese Variante favorisieren, da diese zügiger umgesetzt werden könnte und es ein guter Kompromiss zu den anderen beiden Varianten wäre. Der Landrat übergibt das Wort an die Schulleiterin des Sonderpädagogischen Förderzentrums Helga Schneitler.

Frau Schneitler begrüßt die Anwesenden und erläutert während einer Besichtigung des Gebäudes, dass es an Klassenräume sowie an Platz für eine angemessene Ganztagsbetreuung fehle. Weitere neuralgische Punkte der Schule seien:

·       der Mehrzweckraum, der damals für 20 Lehrer geplant wurde und zwischenzeitlich 54 KollegenInnen als Lehrer- und Konferenzzimmer diene,

·       Kellerräume, die zu Fachräume umfunktioniert werden mussten,

·       der eigentliche Raumbedarf der beiden SVE-Gruppen mit Gruppen-, Therapie-, Ruhe- und Arbeitsraum sei nicht gegeben,

·      des Weiteren gebe es keinen eigenen Raum für Religionsunterricht; hier behelfe sich die Schule mit Differenzierungsräumen, wenn diese gerade nicht belegt seien und

·       die Toiletten seien nicht barrierefrei.

Frau Schneitler bittet um eine möglichst schnelle Entlastung der Raumsituation.

Architekt Melchior Kiesewetter von Studio_Plus-Architekten erläutert den Ausschussmitgliedern während der Besichtigung des Gebäudes und des Außenbereiches als auch anhand der in der Aula ausgehängten Pläne und 3-D-Darstellungen, die Unterschiede der verschiedenen Varianten. Zusammenfassend erklärt Herr Kiesewetter, dass bei der Variante 1 das ganze Raumprogramm ohne Bebauungsplan untergebracht werden könne. Bei der Variante 2 werde der Bedarf nicht gedeckt. Es könne zwar später draufgebaut werden, was allerdings teurer werde. In der Variante 3 könne mit den fünf Vollgeschossen und ohne Nord-Erweiterung fast das gesamte Raumprogramm untergebracht werden und der Pausenhof im Norden erhalten bleiben. Der Neubau könne städtebaulich vertreten werden, da die Süd-Erweiterung mit fünf Vollgeschossen die gleiche Höhe wie die Grundschule hätte.

Bürgermeisterin Angelika Obermayr erklärt, dass es eine Bebauungsplanänderung brauche.

Frau Schneitler merkt an, dass sie gut mit der Variante 3 leben könne, wenn es dadurch keine große Bauverzögerung gäbe.

Die beiden Gremien finden sich im Mehrzweckraum ein und der Landrat schlägt die Variante 3 zur Diskussion und Abstimmung vor. Denn er sehe in dieser einen großen Fortschritt für die Schule.

Positiv aufgenommen wird im Gremium die Besichtigung vor Ort, denn dadurch sprechen sich Mitglieder des SFB-Ausschusses ebenfalls für die Variante 3 aus, die vorher für die Variante 2 gestimmt hätten.

In der weiteren Beratung wird angeregt, der Schule auch für Sanierungsarbeiten im Bestand Mittel zur Verfügung zu stellen, um z.B. Teppichböden aus hygienischer Sicht, durch Parkettböden auszutauschen

Susanne Kinze, Mitarbeiterin SG 13, Liegenschaftsverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den 8,1 Mio. € um eine Grobkostenschätzung handle, basierend auf derzeit bekannten Flächenangaben und Kostenkennwerten des BKI (Baukosteninformationszentrum), die nicht mit einer Kostenschätzung/Kostenberechnung gleichzusetzen seien. Die Schwankungsbreite bewege sich in einem Bereich von ca. +/- 30 %.

Herr Kiesewetter, Frau Kinze, Frau Ellmann, Leiterin SG 13 sowie Herr Schulze, Teamleiter SG 11, Bildung und IT beantworten Fragen aus dem Gremium u.a. zum Belüftungssystem der Werkräume.

Entsprechend dem Konsens im Gremium wird der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst und formuliert.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Erweiterung der Johann-Comenius-Schule SFZ Grafing soll in Variante 3 umgesetzt werden.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die schulaufsichtliche Genehmigung für die Variante 3 zu beantragen.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB mit der Stadt Grafing zeitnah abzuwickeln.

4.   Im Bauunterhalt sollen für 2021 ff. Mittel zur Sanierung eingeplant werden. Dem LSV-Ausschuss ist dafür im Jahr 2020 ein Vorschlag zu unterbreiten.