Der Landrat eröffnet die Sitzung, verliest die Namen der entschuldigten Kreisräte*innen und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Zu den Niederschriften der 32. Sitzung des Kreistages am 27.01.2020 und der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages am 04.05.2020 gibt es auf Nachfrage des Landrats keinen Einwand.

Somit gelten die Niederschriften vom 27.01.2020 und 04.05.2020 als genehmigt.