KR Helmuth Demmel erklärt zur Rettung der Eiche an der Seeschneider Kreuzung, die bereits beschlossen wurde, dass er diesen Vorgang nicht in Ordnung finde. Denn es sei für dieses Straßenbauprojekt bereits ein Planfeststellungsverfahren gemacht worden und wenn es bereits abgeschlossen sei, müsse der Bau seines Wissens dann eingestellt werden. Er verstehe nicht, wieso diese beschädigte Eiche so in Schutz genommen werde und gegenüber eine andere Eiche stehe, die eigentlich erhalten werden könnte. Auch, dass fast der gesamte Jungwald, in dem vor einigen Jahren junge Eichen angepflanzt wurden, gefällt werden müsse, sei für ihn schwer nachvollziehbar. Er möchte nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn durch die alte Eiche mal etwas passiere.

Er stellt einen Antrag zum Kibitzprojekt. Es solle während der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen der Grafinger Ortsumfahrung und Gasteig eine Anleinpflicht für Hunde, mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € bei Nichteinhaltung, eingeführt werden.

Der Landrat erklärt, dass der Antrag hier jetzt nicht behandelt werden könne, aber im Herbst im ULV-Ausschuss. Er bittet, den Antrag schriftlich einzureichen. Zum Punkt ‚Eiche‘ möchte er die politische Diskussion, die in den letzten Wochen im zuständigen ULV-Ausschuss intensiv geführt wurde, nicht wieder aufgreifen. Berichtigend möchte er nur feststellen, dass es kein Planfeststellungsverfahren zu dieser Straßensanierung, ergänzt um einen Radweg, gab. Es handelte sich um einen normalen Planungsprozess. Ein Planfeststellungsverfahren wäre nur dann notwendig geworden, wenn der Landkreis sich nicht mit den Grundstückseigentümern einigen hätte können. Dann hätte es ein formales Verfahren gegeben, was eine andere Rechtsqualität gehabt hätte, was es aber nicht gab.

KR Robert Böhnlein nimmt Bezug auf die Pressemitteilungen zum Wahlergebnis der AfD und erklärt Folgendes:

„Neues Erfolgsmodell

Während die demokratischen Parteien sich abmühen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen zu finden, zu überzeugen und aufzustellen, zeigt uns die AfD heute eine anscheinend legale Abkürzung auf.

Man suche sich Personen, die zwar weder mit der Partei etwas zu tun haben wollen, noch willens sind, einem Amt in einem kommunalen Gremium nachzukommen. Man lasse diese Anmeldungen für Busreisen, Gratisessen etc. ausfüllen. Lege Liste und Anmeldungen der Prüfbehörde einen Tag vor Fristauslauf vor. Die evtl. aufkommende Empörung von nichtgewillten Kandidatinnen und Kandidaten kann man getrost aussitzen.

Denn eines ist sicher, die Stimmen sind auf alle Fälle gültig.

Das ist nicht in Entenhausen oder im Taka Tuka Land passiert, sondern bei uns im Landkreis Ebersberg.

Warum wir anderen Parteien so blöd sind, demokratische Spielregeln einzuhalten, ist unter diesen Bedingungen nur mehr schwer vermittelbar. Warum der ein oder andere Bürger sich hier Kopf schüttelnd abwendet, ist zumindest verständlich.

Dass es uns stinkt, dass wir einen Sitz verlieren ist sicherlich verständlich, aber einen Sitz in einem demokratischen Verfahren an eine demokratische Partei zu verlieren ist eine Sache. Einen Sitz in einem zumindest anzweifelbar demokratischen Verfahren an eine zumindest anzweifelbar demokratische Partei zu verlieren, etwas ganz Anderes.

Wir hoffen, dass sich der Schaden, den die bürgernahen Prozesse durch solche „Bescheisserei“ erleiden, in Grenzen hält und hoffen, dass der Rest des Gremiums enger zusammenrückt.

Wenn das alles so eintrifft, wie es momentan aussieht, möchte ich mich persönlich für die kurze, aber gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir werden als Bayernpartei gerne weiter für die sozialen und ökologischen Belange des Landkreises eintreten, wie auch immer, mit zwei oder einem Mandat.

Vielen Dank“

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Anfragen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:28 Uhr. Anschließend folgt ein nichtöffentlicher Teil.