Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss in seiner Sitzung vom 06.03.2018 unter TOP 5

 

Sachvortragende(r):

Gesa Volpers MVV Consulting,

Dr. Markus Haller, MVV Consulting,

Henry Rüstow, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT

 

Landrat Robert Niedergesäß stellt kurz die Beschlussfassung, den IST-Stand und Verbesserungspotentiale des Nahverkehrsplans vor.

Landrat Robert Niedergesäß erläutert das Bürgerbefragungsverfahren zur Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans. Ziel sei eine Versorgung von 24 Stunden an sieben Tagen die Woche. Als Beweis der Machbarkeit wird der Landkreis Fürstenfeldbruck genannt.

Präsentation von Gesa Volpers und Dr. Markus Haller zum neuem Nahverkehrsplan. (Präsentation siehe Anlage 1)

KR Alexander Müller merkt an, dass die Bevölkerung Baierns nicht wie im Vortrag erwähnt schrumpfe sondern wachse.

Die Referenten erklären, die Zahlen vom Landesamt für Statistik zur Verfügung gestellt bekommen zu haben und verweisen darauf, dass die Datenlage zum Erhebungszeitpunkt eben eine Schrumpfung ausweise.

KRin Ursula Bittner hält fest, dass die Bedienhäufigkeit ein großes Problem darstelle.

Die Referenten stimmen dem zu. Es folgen allgemeine Erläuterungen zu diversen Punkten zum Thema Bedienhäufigkeit.

KRin Ursula Bittner erklärt, dass Kirchseeon aufgrund der Linienführung und durch die Unsicherheiten im S-Bahnbetrieb überlastet sei.

Die Referenten sehen den Sachverhalt genauso und versichern, dass die angesprochene Problematik in die Überlegungen eingeflossen sei.

Im Gremium werden die Priorisierungen einzelner Maßnahmen fraktionsübergreifend anders, als vom MVV vorgeschlagen, gesehen.

Die Referenten erklären, dass die Priorisierung offen sei  und letztendlich vom Kreistag beschlossen werden müsse.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass eine Verlegung der Bushaltestelle in Zorneding effizienzfördernd sein könne.

KR Alexander Müller plädiert dafür, die Idee des Ruftaxis höher zu priorisieren.

Allgemeine Diskussion zum Thema Ruftaxi:

·         Ruftaxi soll kommen!

·         Wie sieht die Umsetzung des Ruftaxiangebots aus?

·         Wie wird das Ruftaxi angefordert?

Landrat Robert Niedergesäß erklärt, dass Bushaltestellen im Sinne von Mitfahrbankerl genutzt werden können und stellt fest, dass sich der Landkreis in einer Aufbruchphase im Mobilitätsbereich befinde.

KRin Ilke Ackstaller findet die Idee der Mitfahrbankerl gut und möchte wissen, ob alle Haltestellen angefahren würden oder nur die angeforderten Standorte.

Die Referenten erklären, dass nur die angeforderten Haltestellen angefahren würden, sonst wäre das Ruftaxi als normaler Linienverkehr zu betrachten.

Landrat Robert Niedergesäß erläutert kurz die Kostendeckung des Nahverkehrsplans: 51,2%

Landrat Robert Niedergesäß stellt die Frage, ob Anträge zu Änderungen an den Priorisierungen im neuen Nahverkehrsplan gestellt würden.

·       Nr. 13c Priorität 1 (vorher Priorität 3)

·       Nr. 25 Priorität 1 (vorher Priorität 3) in Zusammenhang mit Nr. 32

·       Nr. 15 Planungshorizont 2 (vorher Planungshorizont 3) – es sind rechtliche Hürden zu prüfen ob der Planungshorizont so eingehalten werden kann

Die Referenten erläutern Sachverhalte zu P&R und B&R

KRin Ursula Bittner fordert, das Thema P&R und B&R globaler zu betrachten.

·         Autos sollen vermieden werden

·         Mehr Parkplätze seien nicht zielführend

Die Referenten geben zu bedenken, dass standortbezogen untersucht werden müsse.

Landrat Robert Niedergesäß wirft ein, dass das Auto ja durch den Bus ersetzt werden solle.

KR Alexander Müller plädiert für standortbezogene Entscheidungen, da gerade im ländlichen Raum der Individualverkehr erforderlich sei.

Landrat Robert Niedergesäß dankt den Referenten.

KR Philipp Goldner kommt noch einmal auf das Ruftaxi zurück und erfragt mögliche Umsetzungsvarianten.

Henry Rüstow, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT erläutert, dass er sich in Kulmbach bezüglich des FiftyFifty Ruftaxiskonzepts kundig gemacht habe und empfiehlt dieses Modell nicht für den Landkreis Ebersberg.

Dr. Markus Haller, MVV erklärt, dass das Ruftaxi im MVV integrierbar sei und dies so auch erwünscht sei.

 


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Dem Nahverkehrsplan des Landkreises Ebersberg in Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes des Landkreises Ebersberg, mit seinen priorisierten, angebotsseitigen und begleitenden Maßnahmen, wird zugestimmt.

 

2.    Die Detailkonzeption eines landkreisweiten Ruftaxi-Angebotes, als ein laufendes Projekt innerhalb der Betrachtungen zum Nahverkehrsplan des Landkreises Ebersberg, wird an die Fa. MVV Consulting übertragen.

 

3.    Für die Detailkonzeption eines landkreisweiten Ruftaxi-Angebotes ist im Jahr 2020 im Kreishaushalt ein Budget von 30.000 € eingeplant.