Sitzung: 20.11.2019 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 2019/3554
Landrat Robert Niedergesäß erläutert Sachverhalt und Kosten bezüglich der Einführung des 365 € Tickets und empfiehlt die Einführung des 365 € Tickets.
KR Martin Lechner fragt, ob Studenten auch ein Anrecht auf das Ticket hätten.
Landrat Robert Niedergesäß verneint, da Studenten über ein Studententicket verfügen.
KR Alexander Müller findet die Einführung an sich gut, bezweifelt aber, dass alle Schüler das Angebot nutzen werden und plädiert zudem dafür, dass auch Fahrschüler in Schulbussen (beispielsweise aus Baiern) die MVV Linien frei nutzen dürfen.
Henry Rüstow, Mitarbeiter SG11, Bildung und IT erklärt, dass es diverse Möglichkeiten der Rückerstattung gibt, um das 365 € attraktiv zu machen. Henry Rüstow, LRA erläutert zudem die aktuelle Ungleichbehandlung von Bairer und Glonner Schülern bei der Nutzung von MVV Linien.
KR Philipp Goldner spricht sich für die Einführung des 365 € Tickets aus, da es ein super Angebot, auch für Auszubildende, sei.
Henry Rüstow erläutert die Erstattungsgrundlagen bezüglich des 365 € Ticket.
KR Martin Lechner wiederholt, dass die Bairer Schüler benachteiligt seien.
Henry Rüstow erläutert dazu die gesetzlichen Verwaltungsgrundlagen.
KR Alexander Müller schließt sich in seiner Argumentation KR Martin Lechner an und fordert eine Beendigung der Ungleichbehandlung, auch wenn eine Lösung an einer anderen Stelle zu diskutieren sei.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der
Einführung eines verbundweit gültigen Schüler- und Jugendtickets im MVV zum 01.08.2020
für zunächst drei Jahre wird zugestimmt. Dieser Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München und der weiteren sieben
MVV-Verbundlandkreise.
2. Der
Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer
Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur
Regelung der Finanzierung eines eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des
Sachvortrags zu treffen.
3. Nummer
2 des Beschlusses wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von
Oberbayern zur vertraglichen Regelung etwaiger Ausgleichsleistungen zugestimmt.
4. Die
Kosten für das Rumpfjahr 2020 für die Monate August – Dezember 2020 (saldiert
ca. 35.000 Euro) sind im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt und werden überplanmäßig
zur Verfügung gestellt.