Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Vorberatung        

RPA am 05.11.2019, TOP 3 N

Sachvortragende(r):

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2017 mit den auf den Seiten 20 bis 22 des Berichts vom 27.06.2019 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 3 zur Niederschrift.

Der Jahresfehlbetrag 2017 i.H.v. 147.590,02 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.