Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 14 ö

Sachvortragende(r):

Marion Wolinski, SG-Leiterin 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und übergibt das Wort an Frau Wolinksi, die anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) auf das Gesamtkonzept für ‚Hilfe bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt‘ eingeht, wo das Thema Frauenhaus eine Maßnahme davon ist. Ferner erläutert sie die Richtlinie „Frauenhaus“ vom 05.08.2019 ebenso den Bedarf an Plätzen und demgegenüber die tatsächlichen Plätze. In verschiedenen Übersichten erläutert sie die Belegung der beiden Frauenhäuser des Verbundes ED/FS/EBE, Frauen aus dem Landkreis im Frauenhaus Verbund und Frauenaus dem Landkreis in verschiedenen Frauenhäusern.

KRin und Antragstellerin Waltraud Gruber erläutert den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen und dass sie diesen erneut gestellt haben, um einen Grundsatzbeschluss zu erwirken. Zum Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage sei sie mit Punkt 4 (Im Lichte der Ergebnisse und weiteren Schritte ist auch über die Zukunft der Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Erding zu entscheiden) nicht einverstanden, da dieser wesentlich „sanfter“ formuliert sei, als im Antrag, der fordere, dass der Vertrag mit dem Frauenhaus Erding nicht ausgeweitet und nach der Vertragslaufzeit am 01.03.22 nicht mehr verlängert werden solle.

KR Albert Hingerl bittet im Protokoll festzuhalten, dass die Kreistagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD seit über 20 Jahren ein Frauenhaus im Landkreis wollen.

Anschließend folgt eine kontroverse Diskussion zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages mit dem Ergebnis, dass dieser gestrichen wird und bei Punkt 3 das Wort „zeitnah“ durch (…).“bis März 2022 im Landkreis Ebersberg“ (…) ersetzt wird.

KRin und Antragstellerin Waltraud Gruber ist mit dieser Änderung einverstanden.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Kreistag Ebersberg erkennt an, dass von Gewalt betroffene Frauen aus dem Landkreis Ebersberg die Möglichkeit haben müssen, in ihrem bisherigen näheren Umfeld einen Platz in einem Frauenhaus oder einer anderen geeigneten Unterbringungsform zu bekommen.

2.   Die notwendigen Maßnahmen werden in die Wege geleitet, mit dem Ziel bis März 2022 im Landkreis Ebersberg eigene Strukturen dafür aufzubauen.

3.   In Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses für ein Frauenhaus ist in der ersten Jahreshälfte 2020 ein Umsetzungskonzept mit Kostenschätzung zu erarbeiten und dem SFB-Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.