Sitzung: 02.12.2019 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2019/3554/1
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 5 ö |
Der Tagesordnungspunkt wird nach dem vorgezogenen TOP 12 ö; ‚Vorstellung
und Beschlussfassung über den neuen Nahverkehrsplan‘ behandelt.
Der Landrat führt in den Sachverhalt kurz ein.
KR Christian Eckert erkundigt sich zu den Jugendlichen, die unter keine
der genannten Gruppen fallen, wie z.B. ein 16-jähriger Lagerarbeiter, denn es
könne nicht sein, dass eine gewisse Gruppe von Jugendlichen ausgeschlossen
werde. Für ihn sei daher die Reform zu einseitig. Die KRe Reinhard Oellerer und
KR Dr. Ernst Böhm schließen sich der Aussage, dass alle Jugendliche von dem
Ticket profitieren sollten, an.
KR Alexander Müller erklärt, dass es durchaus Sinn mache, erst mit
dieser Gruppe anzufangen. Denn dies sei erst der Einstieg und es müssten
Erfahrungswerte gesammelt werden. Er merkt an, dass bevor im MVV weitere
Anreize geschaffen würden, erst die Infrastruktur in Ordnung gebracht werden
müsse.
KR Albert Hingerl merkt an, dass in der versandten Sitzungsvorlage der
Reiter ‚Auswirkung auf das Klima‘ fehle. Er bittet, dies bei der
Sitzungsvorlage für den Kreistag nachzuholen.
KR Thomas Huber erklärt, dass er das 365-Euro-Ticket als Meilenstein
sehe und es morgen ein großes Bahnhearing im Landkreis gebe.
Auf den Einwand von KR Eckert erklärt der Landrat, dass er dieses Thema
in der Gesellschafterversammlung ansprechen werde.
Auf Nachfrage von KR Walter Brilmayer erklärt Henry Rüstow, Mitarbeiter
SG 11 das Prozedere.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der
Einführung eines verbundweit gültigen Schüler- und Jugendtickets im MVV zum
01.08.2020 für zunächst drei Jahre wird zugestimmt. Dieser Beschluss steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München und der
weiteren sieben MVV-Verbundlandkreise.
2. Der
Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer
Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur
Regelung der Finanzierung eines eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des
Sachvortrags zu treffen.
3. Nummer
2 des Beschlusses wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von
Oberbayern zur vertraglichen Regelung etwaiger Ausgleichsleistungen zugestimmt.
4. Die
Kosten für das Rumpfjahr 2020 für die Monate August – Dezember 2020 (saldiert
ca. 35.000 Euro) sind im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt und werden überplanmäßig
zur Verfügung gestellt.