Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 5 ö

 

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird nach dem vorgezogenen TOP 12 ö; ‚Vorstellung und Beschlussfassung über den neuen Nahverkehrsplan‘ behandelt.

 

 

Der Landrat führt in den Sachverhalt kurz ein.

KR Christian Eckert erkundigt sich zu den Jugendlichen, die unter keine der genannten Gruppen fallen, wie z.B. ein 16-jähriger Lagerarbeiter, denn es könne nicht sein, dass eine gewisse Gruppe von Jugendlichen ausgeschlossen werde. Für ihn sei daher die Reform zu einseitig. Die KRe Reinhard Oellerer und KR Dr. Ernst Böhm schließen sich der Aussage, dass alle Jugendliche von dem Ticket profitieren sollten, an.

KR Alexander Müller erklärt, dass es durchaus Sinn mache, erst mit dieser Gruppe anzufangen. Denn dies sei erst der Einstieg und es müssten Erfahrungswerte gesammelt werden. Er merkt an, dass bevor im MVV weitere Anreize geschaffen würden, erst die Infrastruktur in Ordnung gebracht werden müsse.

KR Albert Hingerl merkt an, dass in der versandten Sitzungsvorlage der Reiter ‚Auswirkung auf das Klima‘ fehle. Er bittet, dies bei der Sitzungsvorlage für den Kreistag nachzuholen.

KR Thomas Huber erklärt, dass er das 365-Euro-Ticket als Meilenstein sehe und es morgen ein großes Bahnhearing im Landkreis gebe.

Auf den Einwand von KR Eckert erklärt der Landrat, dass er dieses Thema in der Gesellschafterversammlung ansprechen werde.

Auf Nachfrage von KR Walter Brilmayer erklärt Henry Rüstow, Mitarbeiter SG 11 das Prozedere.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.   Der Einführung eines verbundweit gültigen Schüler- und Jugendtickets im MVV zum 01.08.2020 für zunächst drei Jahre wird zugestimmt. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München und der weiteren sieben MVV-Verbundlandkreise.

 

2.   Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrags zu treffen.

 

3.   Nummer 2 des Beschlusses wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern zur vertraglichen Regelung etwaiger Ausgleichsleistungen zugestimmt.

 

4.   Die Kosten für das Rumpfjahr 2020 für die Monate August – Dezember 2020 (saldiert ca. 35.000 Euro) sind im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt und werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.