Sachvortragende(r):

Marion Wolinski, SG-Leiterin 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

Frau Wolinski erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll).

Der Landrat bedankt sich bei Frau Wolinski für deren Engagement in den letzten 1 ½ Jahren, um gemeinsam mit ihren Partnern das Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen.

KRin und Antragstellerin Waltraud Gruber erläutert den aktuellen Antrag sowie die über 30 Jahre dauernde Entwicklungsphase bis zum heutigen Sachstand der immer wieder gestellten Anträge durch die Kreistagsfraktionen SPD und der Grünen sowie des zu fassenden Grundsatzbeschlusses für ein Frauenhaus.

KR Toni Ried erklärt, dass die Kreistagsfraktion der Freien Wähler hinter diesem Beschlussvorschlag stehe.

KRin Magdalena Föstl erklärt, dass die CSU-FDP-Fraktion den Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.

Frau Wolinski beantwortet eine Verständnisfrage.

KRin Renate Will lobt den Frauennotruf, der sich ehrenamtlich engagiert. Sie plädiert, dass die Frauen im Landkreis in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können sollen.

KR Dr. Andreas Lenz teilt mit, dass der Bund 20 Mio. € für die nächsten vier Jahre bereitstelle und bittet die Verwaltung, diese Programme zu berücksichtigen und anzunehmen.

KRin Bianka Poschenrieder verweist ebenfalls auf die ab nächsten Jahr möglichen Zuschüsse und regt an, statt neu zu bauen, lieber Wohnungen anzumieten, um dadurch schnell Plätze für Frauen mit Gewalterfahrung zu schaffen. Der Landkreis habe auch zu wenig Notfallwohnungen zur Verfügung - hier appelliere sie, weiterhin aktiv zu bleiben. Sie lobt den Frauennotruf für dessen gute Arbeit und bittet die Verwaltung (GF-Kreistag), das Sitzungsgeld der heutigen Sitzung als Spende dem Frauennotruf zukommen zu lassen.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Kreistag Ebersberg erkennt an, dass von Gewalt betroffene Frauen aus dem Landkreis Ebersberg die Möglichkeit haben müssen, in ihrem bisherigen näheren Umfeld einen Platz in einem Frauenhaus oder einer anderen geeigneten Unterbringungsform zu bekommen.

2.   Die notwendigen Maßnahmen werden in die Wege geleitet, mit dem Ziel, bis März 2022 im Landkreis Ebersberg eigene Strukturen aufzubauen.

3.   In Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses für ein Frauenhaus ist in der ersten Jahreshälfte 2020 ein Umsetzungskonzept mit Kostenschätzung zu erarbeiten und dem SFB-Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.