Beschluss: einstimmig angenommen

Der Landrat führt in den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage kurz ein. Die MVV-Gesellschafter haben am 06.12.2019 einstimmig die Einführung des 365-Euro-Ticket beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Münchner Stadtrates und der 8 Kreistage. Über dieses Thema habe sich bereits der ULV-Ausschuss und der Kreis- und Strategieausschuss beraten und beschlossen. Weiter erklärt der Landrat an KR Christian Eckert gewandt, dass ein Punkt daraus noch offen war, der auch bereits von mehreren Landkreisen angesprochen wurde: Es gebe noch eine kleine Regelungslücke für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule und noch nicht in Ausbildung und zwischen 16 und 17 Jahre alt seien (bis 15 Jahre reiche der Altersnachweis). Für diese zwei Jahrgänge, so der Landrat weiter, haben wir nochmals in der Gesellschafterversammlung angeregt eine Regelung zu finden, mit dem Ergebnis, dass es im Detail noch nachjustiert werde.

Das 365-Euro-Ticket sei somit ein tolles Angebot. Von den 30 Mio. € für den MVV-Raum zahle der Freistaat Bayern 20 Mio. € und die letzten 10 Mio. € müssen sich die Landeshauptstadt München und die 8 Landkreise teilen. Die Aufteilung der Schülerfallzahlen gestalte sich wie folgt: 52 % Landeshauptstadt München und 48 % auf die 8 Landkreise verteilt. Runtergerechnet entfielen dann auf den Landkreis Ebersberg 463.000 €. Allerdings gebe es auch gegenläufige Effekte, wie Einsparungen bei der Schülerbeförderung. Somit müsse der Landkreis geschätzt netto rund 90.000 € tragen.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Einführung eines verbundweit gültigen Schüler- und Jugendtickets im MVV zum 01.08.2020 für zunächst drei Jahre wird zugestimmt. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München und der weiteren sieben MVV-Verbundlandkreise.

 

2.   Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrags zu treffen.

 

3.   Nummer 2 des Beschlusses wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern zur vertraglichen Regelung etwaiger Ausgleichsleistungen zugestimmt.

 

4.   Die Kosten für das Rumpfjahr 2020 für die Monate August – Dezember 2020 (saldiert ca. 35.000 Euro) sind im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt und werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.