Der Landrat führt in den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage kurz
ein. Die MVV-Gesellschafter haben am 06.12.2019 einstimmig die Einführung des
365-Euro-Ticket beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Münchner
Stadtrates und der 8 Kreistage. Über dieses Thema habe sich bereits der
ULV-Ausschuss und der Kreis- und Strategieausschuss beraten und beschlossen.
Weiter erklärt der Landrat an KR Christian Eckert gewandt, dass ein Punkt
daraus noch offen war, der auch bereits von mehreren Landkreisen angesprochen
wurde: Es gebe noch eine kleine Regelungslücke für Jugendliche, die nicht mehr
in der Schule und noch nicht in Ausbildung und zwischen 16 und 17 Jahre alt
seien (bis 15 Jahre reiche der Altersnachweis). Für diese zwei Jahrgänge, so
der Landrat weiter, haben wir nochmals in der Gesellschafterversammlung
angeregt eine Regelung zu finden, mit dem Ergebnis, dass es im Detail noch
nachjustiert werde.
Das 365-Euro-Ticket sei somit ein tolles Angebot. Von den 30 Mio. € für
den MVV-Raum zahle der Freistaat Bayern 20 Mio. € und die letzten 10 Mio. €
müssen sich die Landeshauptstadt München und die 8 Landkreise teilen. Die
Aufteilung der Schülerfallzahlen gestalte sich wie folgt: 52 % Landeshauptstadt
München und 48 % auf die 8 Landkreise verteilt. Runtergerechnet entfielen dann
auf den Landkreis Ebersberg 463.000 €. Allerdings gebe es auch gegenläufige
Effekte, wie Einsparungen bei der Schülerbeförderung. Somit müsse der Landkreis
geschätzt netto rund 90.000 € tragen.
Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den
Beschussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der
Einführung eines verbundweit gültigen Schüler- und Jugendtickets im MVV zum
01.08.2020 für zunächst drei Jahre wird zugestimmt. Dieser Beschluss steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München und der
weiteren sieben MVV-Verbundlandkreise.
2. Der
Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer
Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur
Regelung der Finanzierung eines eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des
Sachvortrags zu treffen.
3. Nummer
2 des Beschlusses wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von
Oberbayern zur vertraglichen Regelung etwaiger Ausgleichsleistungen zugestimmt.
4. Die
Kosten für das Rumpfjahr 2020 für die Monate August – Dezember 2020 (saldiert
ca. 35.000 Euro) sind im Haushalt 2020 nicht berücksichtigt und werden
überplanmäßig zur Verfügung gestellt.