Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

RPA am 05.11.2019, TOP 3 N

KSA am 02.12.2019, TOP 7 ö

Sachvortragende(r):

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Im Beschlussvorschlag wird „Anlage Nr. 1“ aufgrund des vorhergehenden Tagesordnungspunktes durch „Anlage Nr. 2“ ersetzt.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2017 mit den auf den Seiten 20 bis 22 des Berichts vom 27.06.2019 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 2 zur Niederschrift.

Der Jahresfehlbetrag 2017 i.H.v. 147.590,02 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.