Sachvortragende(r):

Friederike Paster, Abteilungsleitung 4, Bau und Umwelt

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager und Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg - München

 

 

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 03.05.2018, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 9 ö

Der Landrat begrüßt neben den interessierten Zuhörern Altlandrat Hans Vollhardt. Zu Beginn teilt er mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion in ihrem Antrag (Anlage 5 zum Protokoll), der dem Gremium als Tischvorlage vorliege, fordere, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Er erteilt der Antragstellerin KRin Bianka Poschenrieder das Wort.

Antragstellerin und KRin Bianka Poschenrieder liest die Begründung des Antrages vor:

„Der vorliegende Antrag ist nicht entscheidungsreif, weil entscheidungsrelevante Tatsachen bis dato ungeklärt sind. Es ist bisher überhaupt und abschließend nicht geklärt, ob ein Bürgerentscheid zur Windenergie im Ebersberger Forst rechtlich möglich ist.

Außerdem gibt es keinen konkreten Vorschlag zur Fragestellung für den Bürgerentscheid.

Eine vorschnelle Entscheidung auf dieser unsicheren Rechtslage würde aber dazu führen, das wichtige Aktivitäten im Bereich der Energiewende gestoppt würden.“

Der Landrat hält hierzu eine Gegenrede: Er verweist auf den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage, in der mitgeteilt wurde, dass die Verwaltung eine Zweitmeinung von einem Fachanwalt eingeholt habe, mit dem Ergebnis, dass die Durchführung eines Bürgerentscheids (Ratsbegehren) mit einer Fragestellung, die sich ausschließlich auf den eigenen Wirkungskreis des Landkreises beziehe, wohl möglich sei. Sollte die Regierung von Oberbayern am Ende doch ein Ratsbegehren rechtlich untersagen, könne der Landkreis formlos eine Bürgerbefragung durchführen; diese hätte aber nicht die Rechtsbindung eines Bürgerentscheides. Gestern sei von der Regierung eine Rückmeldung gekommen, dass eine andere Formulierung hinsichtlich der Fragestellung, wie die in der Sitzungsvorlage, rechtmäßig sei. Diese Fragestellung sei in der gestrigen Fraktionssprechersitzung kommuniziert worden. Er erkundigt sich bei der Antragstellerin, ob trotz der Informationen der Antrag aufrechterhalten bleibe.

KRin Bianka Poschenrieder fragt an, ob die Rückantwort der Regierung schriftlich vorliege, was der Landrat bejaht. Daraufhin erklärt KRin und Antragstellerin Bianka Poschenrieder, dass sie den Antrag zurückziehe.

Der Landrat erläutert die Historie und führt kurz in den aktuellen Sachverhalt der versandten Sitzung ein.

Abschließend geht er auf drei Kriterien ein:

·      Ein Zonierungsverfahren mit einem Verordnungsänderungsverfahren sei zeit- und kostenintensiv. Sollten WKA realisiert werden, würden die Kosten, die der Landkreis geleistet hätte, evtl. wieder reinkommen.

·      Die Begrenzung auf maximal fünf WKA sei seiner Meinung nach ein Kompromiss, da dem Forst nicht mehr Anlagen zumutbar seien. Um eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl zu erreichen, sei die Lösung, eine vertragliche Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten als Grundstückseigentümer und diese dinglich abzusichern.

·      Die Befragung der Landkreisbürger sei für ihn aufgrund des hohen, auch emotionalen Interesses der Bürger angemessen. Diese miteinzubinden und zu fragen, ob sie damit einverstanden seien, dass im Ebersberger Forst fünf Windräder stehen sollen, sei für ihn unabdingbar. Es würde nicht viel Sinn machen, viel Geld und Zeit zu investieren, wenn die Bürger am Ende gegen einen Windpark im Forst seien. Sollten die Bürger dafür sein, sei dieser Aufwand in Ordnung. Er plädiere daher, jetzt als formalen Schritt - mit einer höhergelegenen Wahl (spätestens im Herbst 2021) - den Bürgerentscheid durchzuführen und die Zeit bis dahin für Aufklärung, Information und Meinungsaustausch zu nutzen, denn viele Bürger hätten sich mit diesem Thema noch nicht befasst.

Zum weiteren Ablauf erklärt der Landrat, dass als nächstes Friederike Paster, als juristische Leitung der Abteilung 4 die Position der unteren Naturschutzbehörde (uNB) erläutern und anschließend Hans Gröbmayr als Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg - München ein Statement abgeben werde.

Der Landrat teilt ferner mit, dass Catrin Dietl vom Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. im Vorhinein ein Rederecht bei Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat beantragt und er ihr eines zugesagt habe. Die anwesende erste Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Ebersberg Forst e.V. Kerstin Mertens bittet, ihr ebenfalls ein Rederecht einzuräumen. An das Gremium gewandt erkundigt sich der Landrat, ob damit Einverständnis bestehe, worauf kein Einwand folgt.

Friederike Paster erläutert die Stellungnahme der uNB zu Windkraft im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll) zu folgenden Punkten:

·       Bisheriger Verfahrensstand

·       Rechtlicher Hintergrund

·       Rechtsauffassung der uNB zu Schutzzwecken und Gebietscharakter

·       Ergebnis und weiteres Vorgehen

Folgende Punkte werden aus dem Gremium nach der Präsentation angesprochen:

KRin Ursula Bittner erklärt, dass sich das Gremium seit fünf Jahren mit dem Thema befasse und hierzu auch Experten gehört habe. Sie stellt die Frage in den Raum, was der Landkreis eigentlich wolle. Sollte er unabhängig von Energieträgern werden wollen, müssten wesentlich mehr Anlagen installiert werden; außerhalb des Forstes sei dies aber momentan nicht möglich. Vor dem Bürgerentscheid müssten die Bürger ebenso geschult werden, wie die Kreisräte es wurden. Den Zeitpunkt für die Bürgerbefragung im Herbst 2021 sehe sie als zu spät terminiert an.

KR Martin Lechner erkundigt sich, ob es theoretisch möglich sei, Gebiete vom Anwendungsbereich der LSG-O auszunehmen, um dort WKA errichten zu können, wie Sauschütt, Forsthaus Diana und Hubertus, was ca. 5 bis 6 ha Grund ausmache.

Friederike Paster erklärt, dass es im Forst tatsächlich drei weiße Flecken gebe, wo kein Landschaftsschutz gelte.

Frank Burkhardt, stellvertretender Sachgebietsleiter (Verwaltung) von SG 45 erklärt, dass für WKA nicht nur die Rodungsfläche für die Masten samt Umgriff und die Zufahrten ausgenommen werden müsste, sondern der gesamte Wirkraum der WKA im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; grundsätzlich müsse diese Größe des Fleckes beachtet werden.

KRin Dr. Renate Glaser plädiert, heute darüber zu entscheiden, ob der Landkreis den Prozess in Gang bringe oder nicht.

Friederike Paster erklärt, dass ein Zonierungsverfahren im Forst eine politische Entscheidung sei. Es müsse mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet werden. Vor allem, wenn eine Verordnungsänderung gerichtlich angefochten werden würde.

KRin Dr. Renate Glaser erkundigt sich, ob die beiden Landschaftsschutzgebiete Höhenkirchener und Ebersberger Forst miteinander verglichen werden könnten, da es im erstgenannten möglich sei, WKA aufzustellen.

Friederike Paster erklärt, dass sie hier nur vom Hörensagen berichten könne, dass die Struktur des Waldes von Höhenkirchen eine andere sei, als die vom Ebersberger Forst - letzterer sei schützenswerter.

Max Finster, stellvertretender Sachgebietsleiter (fachlich) von SG 45 fügt ergänzend hinzu, dass im Vergleich der Ebersberger Forst ein Alleinstellungsmerkmal habe, denn er sei Landschaftsschutzgebiet, Bannwald und habe einen Schutzzweck, der einmalig sei. Er sei in Südbayern, der größte zusammenhängende Wald und diese Geschlossenheit spüre man, wenn man auf dem Aussichtsturm stehe.

Der Landrat erteilt zunächst Catrin Dietl vom Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. und anschließend der ersten Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Ebersberg Forst e.V. Kerstin Mertens das Rederecht. Beide plädieren, den Ebersberger Forst, der ein hohes Gut und ein grünes Juwel für die Menschen und Tiere sei, unzerschnitten und dadurch gestärkt zu erhalten. Laut einer amerikanischen Studie würden WKA das Mikroklima des Waldes beeinflussen, der dadurch an Feuchtigkeit verliere und es trockener werde, wodurch die Waldbrandgefahr steige.

Hans Gröbmayr erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) aus Sicht des Klimaschutzmanagers die Nutzung der Windenergie im Ebersberger Forst.

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass sie zu 100 % das unterstreichen könne, was gerade in dem Vortrag von Hans Gröbmayr gesagt wurde. Der Kreistag habe eine politische Verantwortung. Der Landkreis habe ein Gutachten über Flora und Fauna, damit könne keine Zonierung erfolgen, denn es fehlen die Themen Topographie und Erholung. Sie sehe, dass wir die Zeit nicht mehr hätten, um die Bürger erst 2021 zu befragen; es müsse schnell gehandelt werden. Der Kreistag habe genügend Unterlagen, um entscheiden zu können. Sie wünsche sich, dass WKA im Ebersberger Forst errichtet werden und sie halte nichts von einer Verschiebung.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass sie ihren Vorredner Hans Gröbmayr und Waltraud Gruber zu 100 % zustimme. Sie ist der Meinung, dass sich der Kreistag, als gewählter Vertreter der Bürger und Bürgerinnen, das Abschieben der Entscheidung auf die Bürger nicht leisten könne. Sie bittet, über den Beschlussvorschlag einzeln abstimmen zu lassen.

Der Landrat erklärt, dass er für einen Bürgerentscheid plädiere, denn mit dem Ebersberger Forst identifiziere sich die Bevölkerung des Landkreises und daher möchte er die Meinung der Bürgerinnen und Bürger miteinbeziehen.

KR Martin Lechner erklärt, dass der Landkreis sich seit vielen Jahren bemühe, die Energiewende voranzubringen. Er stellt die Frage in den Raum, wie der Landkreis seine Ziele erreichen wolle. Die 2 ha, die für die fünf WKA benötigt würden, sei kein Thema, da der Wald an Fläche gleichbleiben werde, denn er wachse jedes Jahr. Die erneuerbaren Energien könne der Landkreis nicht nur mit PV-Anlagen erzeugen, denn hierfür bräuchte der Landkreis zwischen 60 und 70 ha an landwirtschaftlicher Fläche, die er aber nicht habe. Weiter erklärt er, dass die Biomasse-Anlagen demnächst aus der EEG-Förderung (Erneuerbaren-Energien-Gesetzes) rausfallen würden, was bedeute, dass von diesen Anlagen kein Strom mehr komme. Er bittet, den Beschlussvorschlag insofern zu erweitern, dass ab sofort die Energiewende wie bisher mit aller Kraft vorangetrieben werde, so als ob die Bürger gegen WKA im Forst stimmen würden (worst-case-Betrachtung), denn die fünf WKA würden auch nicht reichen, um von fossilen Energieträgern wegzukommen. Die Kreistagsfraktion von CSU-FDP sei auch nicht einer Meinung, daher beantrage er, vor der Abstimmung eine Beratungspause einzulegen.

KR Philipp Goldner erklärt, dass es wichtig sei, die dingliche Absicherung im Beschlussvorschlag zu formulieren. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen könnten den Punkt, dass vor dem Votum der Landkreisbürger keine weiteren kostenintensiven Gutachten beauftragt würden, nicht mittragen. In dem erbrachten Gutachten wurde nur ein Teilaspekt überprüft, die beiden anderen Schutzzwecke, so sei er überzeugt, würden deutlich günstiger und zeitnaher untersucht werden können. Ebenso denke er, dass im Anschluss weitere teurere Gutachten gemacht werden müssten. Zum Ratsbegehren teilt er mit, dass der Kreistag aus gewählten Vertretern von Bürgerinnen und Bürgern bestehe und sich somit mit schwierigen Abwägungsprozessen beschäftigen müsse. Im Namen seiner Kreistagsfraktion erklärt er, dass sie ein Ratsbegehren in dieser Form ablehnen werden und heute eine Entscheidung treffen wollen.

KRin Dr. Renate Glaser erklärt, dass Arten- und Klimaschutz zusammengedacht werden müssen. Sie oute sich als Liebhaberin des Ebersberger Forstes und stimme für WKA, denn auf diese fünf könne nicht verzichtet werden, weil es dzt. keine anderen Standorte gebe. Sie werde gegen das Bürgerbegehren stimmen, denn es gebe für sie keine realistische Alternative.

KR Vincent Kalnin erklärt, dass seine politische Forderung der maximale Ausbau an WKA sei. Er würde lieber für Stromeinsparungen werben und hierfür auch Anreize schaffen wollen, um somit Ressourcen zu schonen und Verbräuche zu reduzieren.

KRin Waltraud Gruber merkt an, dass der Landkreis eine Klimaschutzregion sei und damit eine Aufgabe zu erfüllen habe. Laut Sitzungsvorlage sei die Auswirkung auf den Klimaschutz positiv. Sie appelliert an die Mitglieder des ULV-Ausschusses, den Mut aufzubringen und heute eine Entscheidung zu treffen, auch wenn diese für einen Teil der Bevölkerung unangenehm sei.

KRin Franziska Hilger erklärt, dass in Summe 11/2 Jahre zu warten ihr persönlich zu langsam sei. Sie plädiere, so schnell wie möglich mit der Klimawende weiterzumachen und alle Projekte, die den Landkreis zu seinem Ziel führen, schnell zu betreiben. Sie regt an, das Ratsbegehren früher zu terminieren.

KR Ludwig Maurer erklärt, dass die 60 Mitglieder des Kreistages gewählt wurden, um demokratische Entscheidungen zu treffen. Er ist der Meinung, dass ein vorgezogener Bürgerentscheid undemokratisch sei.

KR Martin Lechner stellt den Antrag nach der GO-Kreistag, die Sitzung für eine Beratung zu unterbrechen.

Der Landrat stellt einen geänderten Beschlussvorschlag, angepasst an die Diskussion, dem Gremium vor (projiziert an der Wand) und erläutert diesen.

Nachdem eine Diskussion über Zonierung, Landschaftsschutz und Schutzzwecke aufkommt, begrüßt der Landrat den Landschaftsarchitekten Prof. Dr. Sören Schöbel und erteilt ihm das Wort. Prof. Dr. Schöbel teilt dem Gremium seine Meinung zum Thema Zonierung und den zwei Schutzzwecken Erholung und Eigenart der Landschaft mit und empfiehlt ein grafisch aufbereitetes Konzept, mit visuellen Varianten.

Johann Taschner, Sachgebietsleiter SG 45 erklärt, dass für den Nasslagerplatz eine Erlaubnis erteilt wurde, da die Errichtung des Nasslagerplatzes als Waldbewirtschaftung dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung nicht entgegenstehe und auch die Schutzgüter nicht betroffen seien.

Das Gremium modifiziert den Beschlussvorschlag und der Landrat unterbricht die Sitzung um 18:40 Uhr zur Beratung. Norbert Neugebauer teilt Kopien des geänderten Beschlussvorschlages als Beratungsgrundlage an die Mitglieder aus.

Der Landrat beendet um 18:55 Uhr die Beratungspause. Er erläutert folgende zwei von ihm ergänzte Punkte im Beschlussvorschlag mit dem Hinweis, dass bis zur Kreistagssitzung am Montag hierzu noch ein ‚finewording‘ erfolgen werde:

3.  Dieser Beschluss soll der Bevölkerung den Entscheidungswillen des Kreistages kundtun.

4.  Der Kreistag stellt diesen Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Bevölkerung (Bürgerentscheid).

 

Der Landrat stellt alle Punkte des geänderten Beschlussvorschlages einzeln zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Der Kreistag ist sich seiner Verantwortung bewusst, einerseits den Schutz des Ebersberger Forstes in seiner Gesamtheit sicherzustellen und andererseits die Klimaschutzziele, die im Energiewende-Grundsatzbeschluss des Kreistages festgelegt sind, zu verfolgen.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

2.         Der Kreistag befürwortet unter Abwägung aller Gesichtspunkte die Realisierung von bis zu fünf Windrädern im Ebersberger Forst.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

3.         Dieser Beschluss soll der Bevölkerung den Entscheidungswillen des Kreistages kundtun.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

4.         Der Kreistag stellt diesen Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Bevölkerung (Bürgerentscheid).

&

angenommen

Ja 8   Nein 7

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt schnellstmöglich durch vertragliche Vereinbarung eine Begrenzung der Anzahl der möglichen Windenergieanlagen im Forst auf dem Gebiet des Freistaats Bayern im LSG Ebersberger Forst auf fünf Stück zu erwirken. Die Begrenzung ist dabei möglichst dinglich zu sichern.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

6.         Nachdem diese Begrenzung maximal gesichert ist, werden die Landkreisbürger vorzugsweise im Zusammenhang mit einer überörtlichen Wahl (Vorschlag: nächste Bundestagswahl im Herbst 2021 oder früher) im Rahmen eines Bürgerentscheides sinngemäß befragt, ob sie dafür sind, dass der Landkreis Ebersberg die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um im Ebersberger Forst die Errichtung von nicht mehr als fünf Windenergieanlagen zu ermöglichen.

&

angenommen

Ja 8   Nein 7

 

7.         Die Energiewende wird gemeinsam mit den Gemeinden wie bisher mit aller Kraft weiterbetrieben (worst-case-Betrachtung).

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

8.         Im finanziellen Rahmen von bis zu 20.000 Euro soll zur sachlich fundierten Erörterung mit der Bevölkerung ein mögliches Konzept erarbeitet werden, das auch die Kriterien „Eigenart der Landschaft“ und „Erholungsfunktion“ der LSG-Verordnung berücksichtigt.

 

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

9.         Vor dem Votum der Landkreisbürger werden keine weiteren kostenintensiven Gutachten / Stellungnahmen über einen Betrag von 20.000 Euro hinaus beauftragt.

&

angenommen

Ja 9   Nein 6

 

  1. Votiert die Mehrheit der Landkreisbürger dagegen, werden die Planungen zur Realisierung eines Windparks im Ebersberger Forst beendet.

&

angenommen

Ja 8   Nein 7

 

11.  Votiert die Mehrheit der Landkreisbürger dafür, wird die Verwaltung beauftragt, ein Verordnungsänderungsverfahren zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen durchzuführen. Dabei soll die Rechtsform eines Landschaftsschutzgebietes möglichst aufrechterhalten werden.

&

angenommen

Ja 13   Nein 2

 

12.  Als Bereiche, die von Windkraft freigehalten werden sollen, sieht der Kreistag derzeit:

-     Abstandsflächen nach der 10H-Regelung

-     FFH-Schutzgebiet

-     15 km-Radius des Wetterradars Isen

-     Wasserschutzgebiete

-     Wildruhezone

-     Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)

&

angenommen

Ja 13   Nein 2

 

12.    Ob und in welcher konkreten Ausgestaltung eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst zugunsten von Windenergieanlagen erfolgt, wird durch den Kreistag abschließend erst nach Aufbereitung aller Abwägungskriterien entschieden.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0