Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager und Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg - München

 

Robert Sing, Ingenieurbüro Sing GmbH, Landsberg am Lech

Der Landrat begrüßt den Projektplaner Robert Sing und den Klimaschutzmanager Hans Gröbmayr und erteilt ihnen das Wort.

Hans Gröbmayr erläutert dem Gremium anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) folgende Punkte:

  • die Treffen und Verhandlungen,
  • anhand jeweils einer Karte
    • die Konzentrationsflächenplanung des Landkreises Ebersberg,
    • die Planung in Höhenkirchen,
    • die Standortsicherung sowie
  • die Vertragsinhalte.

Robert Sing erläutert dem Gremium anhand einer Präsentation das Ergebnis zur Standortprüfung mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für ein mögliches Windenergieprojekt im Höhenkirchener Forst.

Im Wesentlichen geht er dabei auf folgende Punkte ein:

  • Grundlagen der Standortprüfung
  • Standortkonfiguration
  • Windhöffigkeit am Standort und Vergütungssituation
  • Überschlägige Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse
  • Möglichkeit einer Windmessung parallel zum Hofoldinger Forst
  • Mögliches weiteres Vorgehen

(Robert Sing hat der GF-Kreistag eine überarbeitete Version (ohne Detailangaben) seines Vortrags zur Verfügung gestellt. Diese darf als Anlage Nr. 3 mit dem öffentlichen Protokoll veröffentlicht werden; Anmerkung der Schriftführerin)

KRin Waltraud Gruber erklärt, dieses Projekt sei für sie sehr erfreulich. Sie erkundigt sich, wann die Anlagen in Betrieb genommen werden können. Robert Sing antwortet, dass der Verein für Landschafts- und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) gegen nahezu alle neu genehmigten Windkraftanlagen klage. Es müsse u.a. ein Jahr über die Vegetationsperiode eine Vogel- und Strukturkartierung erfolgen, die Ergebnisse zusammengestellt und dokumentiert sowie diese mit der unteren und höheren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Wichtig sei, dass kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb der Anlagen bestehe. Er nennt ein Beispiel im Allgäu, das fast 8 Jahre gedauert habe, bis das Projekt umgesetzt werden konnte. Daher sei es für ihn schwierig, hier einen genauen Zeitpunkt zu sagen. Von der Idee bis zur Umsetzung seien drei bis vier Jahre mindestens anzusetzen.

Ein Zuhörer meldet sich zu Wort: Der Landrat erklärt, dass es die Geschäftsordnung eigentlich nicht vorsehe, Bürgern ein Rederecht zu einem Tagesordnungspunkt zu erteilen. Wenn kein Einspruch von Seiten des Gremiums komme, würde er dem Bürger die Möglichkeit geben, seine Frage zu stellen, dem folgt kein Einwand.

Günther Schmid aus Aßling erkundigt sich nach der Lebensdauer einer Windkraftanlage.

Robert Sing erklärt, dass die Anlagen in Deutschland kaum älter als 20 Jahre alt seien. Die Anlagen in Dänemark würden sich nach 30 Jahren immer noch drehen. In Deutschland gebe es

·       die Typenprüfungen der Anlagen, die über 25 Jahre gehe, danach sei von einer Prüfstelle regelmäßig zu untersuchen, ob die Windenergieanlage noch den einschlägigen baustatischen Normen und Richtlinien genüge und

·       eine garantierte Mindestvergütung nach EEG über 20 Jahre.

Er gehe von einer Lebensdauer von 25 Jahren aus, wenngleich er nur 20 Jahre Betrieb in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzt habe (konservativer Ansatz).

Auf Nachfrage von KRin Dr. Renate Glaser erläutert Robert Sing das Klage- und Genehmigungsverfahren bei Landschaftsschutzgebieten anhand des Beispiels Berg, Kreis Starnberg.

KRin Bianka Poschenrieder erkundigt sich, ob bei der Gründung der Betreiber-KG auch eine bürgerliche Projektbeteiligung möglich sei, worauf Robert Sing erklärt, dass dies möglich sei und sein Büro dies sogar empfehlen würde.

Hans Gröbmayr fügt ergänzend hinzu, dass die Beteiligten sich in Vorgesprächen darauf geeinigt hätten, dass es kommunale und bürgerliche Anlagen werden sollen.

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat macht darauf aufmerksam, dass der Punkt 2 des Beschlussvorschlages gegenüber der versandten Sitzungsvorlage insofern geändert werde, als der Landrat bevollmächtigt werde, den ARGE-Vertrag zu unterzeichnen und dass dieser in der heutigen Form Bestandteil des Beschlusses sei. Der in der Sitzungsvorlage unter Punkt 2 genannte Auftrag an den Landrat, den Standortsicherungsvertrag zu unterzeichnen, wurde bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen.

Der Landrat stellt den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis Ebersberg tritt der ARGE Höhenkirchner Forst bei. Die ARGE Windenergie Höhenkirchner Forst wird beauftragt, diejenigen Schritte, Prüfungen und Gutachten zu veranlassen, die für die Entscheidung, ob ein Windenergieprojekt im Höhenkirchner Forst wirtschaftlich durchführbar ist, erforderlich sind.

2.   Der Landrat wird bevollmächtigt, den ARGE-Vertrag zu unterzeichnen. Der ARGE-Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 4 Buchstabe a) und b) zur Niederschrift.

3.   Der Landkreis beteiligt sich an den weiteren Projektkosten (Kosten für erforderliche Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsberatung, u. ä.) anteilig mit 25 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von maximal 160.000 €. Die Entscheidung zur Vergabe der erforderlichen Leistungen trifft die ARGE Windenergie Höhenkirchner Forst. Der Landrat wird beauftragt, in der ARGE Windenergie Höhenkirchner Forst über die Vergabe der erforderlichen Prüfungen und Gutachten im Auftrag des Landkreises Ebersberg zu entscheiden.

4.   Im Teilbudget des ULV- Ausschusses werden für 2021 Mittel in Höhe von 160.000 € bereitgestellt, die bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts an den Landkreis zurückfließen.