KRin Waltraud Gruber erklärt, dass sie einen Antrag in der Hand halte, mit der Forderung, im Zeitraum vom 25.01. bis 07.02.2020 (noch vor der Kommunalwahl), die vom Landrat zugesicherte Sondersitzung zur Erörterung des Gutachtens vom BKPV, anzusetzen. Wenn der Landrat der Einladung zu dieser Sondersitzung in diesem Zeitraum zusage, werde sie diesen Geschäftsordnungsantrag nicht einreichen.

Der Landrat sagt zu, in diesem Zeitraum eine Sondersitzung des Kreistages anzuberaumen.

Abschließend erklärt er, dass auf sein Wort Verlass sei.