Der Landrat erteilt den Antragsstellern das Wort.

Antragssteller und KR Martin Lechner erläutert den Antrag der CSU-FDP-Fraktion, der eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden des Landkreises für Gutachten- und Planungskosten von EE-Anlagen vorsehe. Weiter erklärt er, es solle pro Projekt max. 100.000 € gefördert werden können und der Landkreis ein jährliches Budget von 500.000 € dafür zur Verfügung stellen. Bei erfolgreicher, wirtschaftlicher Umsetzung sollen die Zuschüsse an den Landkreis zurückgezahlt werden.

Der Landrat stellt den von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussvorschlag vor.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass sie den Antrag begrüße und die SPD-Kreistagsfraktion diesen unterstützen werde. Sie regt an, auch Vorbescheide in den Beschlussvorschlag mitaufzunehmen, da Kosten bereits zu Beginn der Planungen anfallen würden. Sie stellt fest, dass bei diesem Beschlussvorschlag die Bürgerinitiativen ausgenommen seien und erklärt, dass diese ebenfalls die Förderung bekommen sollten. 

KR und Antragssteller Martin Lechner erklärt, dass es ihm wichtig sei, dass Gemeinden gefördert werden und EE-Anlagen nicht über den Köpfen der Gemeinden hinweg entstehen. Die Gemeinden sollen die Förderung bekommen und diese könnten sich dann mit der Bürgerinitiative verständigen.

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat erklärt an KRin Poschenrieder gewandt, dass ein Vorbescheid lediglich ca. 500 € koste; teuer seien die Planungen und die seien im Beschluss genannt.

Der Landrat erklärt, dies werde im Protokoll formuliert, im Text des Beschlussvorschlages solle keine Änderung erfolgen.

KR Ludwig Maurer empfiehlt, aufzupassen, ob diese Förderung nicht zuschussschädlich für staatliche Zuschüsse sei.

KR Philipp Goldner erklärt, dass er anfangs skeptisch war, ob Untersuchungen wirtschaftlich seien, aber aufgrund des Bauprojektes „Friedenseiche“ habe er seine Meinung revidiert und stimme daher dem Antrag zu.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den an die Wand projizierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss befürwortet grundsätzlich die von der CSU-FDP-Fraktion beantragte Förderung der Gemeinden bei der Beauftragung von Gutachten und Planungen mit folgenden Eckpunkten:

a.   Planungen und Gutachten für jede Art von EE-Anlagen

b.  Interkommunale Projekte werden auch gefördert

c.   Förderung pro Gemeinde mit max. 50 % der Kosten, max. 100.000 Euro im Jahr

d.  Gesamtbudget 2021ff 500 TEURO/Jahr

e.   Rückfluss der Förderung an den Landkreis bei wirtschaftlicher Umsetzung

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu fertigen und dem Ausschuss vor der Sommerpause 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.