Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss im 09. Juli 2019, TOP 4

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein, ergänzt von Herrn Dirscherl:

Im Zuge der Eröffnung der Autobahn A 94 im Jahr 1989 wurde auf Wunsch der Gemeinde die Ortsdurchfahrt von einer Bundesstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft. Nun möchte die Gemeinde Forstinning die Aufstufung zur Kreisstraße. Der ULV-Ausschuss stimmte zu, für eine Entscheidung über die Ortsdurchfahrt Schwaberwegen / Forstinning ein Gutachten zugrunde zu legen. Dieses wurde von Prof. Kurzak mittlerweile erstellt und ist dem Protokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Die Ortsdurchfahrt habe danach Kreisstraßencharakter und sei dementsprechend aufzustufen. Am 21.11.2019 wurde zusammen mit der Gemeinde Forstinning das weitere Vorgehen besprochen. Insbesondere solle zusammen mit dem Straßenbauamt Rosenheim, dem Landratsamt Ebersberg und der Gemeinde Forstinning eine gemeinsame Begehung stattfinden.

Die gemeinsame Begehung zur Feststellung und Bewertung des baulichen Zustands der Straße solle zeitnah stattfinden, um den baulichen Zustand der Straße zu bewerten.

Die Voraussetzungen zur Aufstufung zur Kreisstraße sollen so rechtzeitig geschaffen werden, dass diese zum 1.1.2021 erfolgen könne.

KR Arnold Schmid macht darauf aufmerksam, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag bei Punkt 1 so nicht stimme. Es müsse heißen (…) und Forstinning bis zur Einmündung in die B12.

Der Beschlussvorschlag wird um diesen Passus ergänzt sowie um die Länge (ca. 2.960 m) und um den Zeitpunkt der Aufstufung (zum 01.01.2021).

Herr Dirscherl beantwortet eine Verständnisfrage von KR Philipp Goldner.

Der Landrat stellt den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis Ebersberg stimmt der Aufstufung der Ortsdurchfahrt Schwaberwegen und Forstinning bis zur Einmündung in die B12 (2.960 Meter) zum 01.01.2021 zu.

2.   Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung von Landkreis, Gemeinde und Staatlichem Bauamt Rosenheim werden der bauliche Zustand der Straße bewertet (ggf. Einbindung eines Gutachters) und etwaige Unterhaltsmaßnahmen oder Abstandszahlungen der Gemeinde Forstinning zur Übergabe an den Landkreis Ebersberg geregelt.