Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 03.05.2018, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 9 ö

 

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein: Das Thema sei hinreichend bekannt. Am Donnerstag sei im ULV-Ausschuss ausführlich darüber diskutiert und über einen zwölf Punkte Beschlussvorschlag abgestimmt worden, zum Teil einstimmig (bei den Grundsatzfragen) und zum Teil knapp (bei der Bürgerbeteiligung). Er geht kurz auf einen Artikel in den Medien ein, in dem zu lesen war, dass der CSU-FDP-Fraktion von Seiten der SPD und der Bayernpartei Feigheit vorgeworfen wurde. Dazu erklärt er, dass dies wiederspiegle, wie unterschiedlich nicht nur die Parteien, sondern auch die Menschen über dieses Thema denken würden. Er führe viele Gespräche mit Landkreisbürgern und höre hierzu auch unterschiedlichste Meinungen und spüre, aufgrund der Leserbriefe und der Online-Diskussionen, dass dieses Thema die Menschen spalte. Aus seiner Sicht, gebe es für beide Seiten gute und respektable Argumente. Es sei paradox, dass sich Natur- und Klimaschützer bei diesem Thema in die Haare bekommen und so auseinanderdividieren, dass es tiefe Gräben im Landkreis hinterlasse. Nicht erst seit Vorgestern schlage er einen Bürgerentscheid vor, sondern bereits im Jahr 2017 habe er diesen Weg vorgeschlagen, wie in den Berichten der Lokalpresse und des ULV-Ausschusses aus diesem Jahr nachzulesen sei. Er schildert seine positiven Erfahrungen mit zwei Ratsbegehren aus seiner Zeit als Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten. Zur Online-Befragung mit 7.000 Unterschriften erklärt er, dass dies noch kein repräsentatives Ergebnis sei. Er verstehe die Einbindung der Bürger durch ein Ratsbegehren nicht als Feigheit, sondern als Offenheit und er werbe heute dafür.

KRin Doris Rauscher erklärt, sie sei, als über den GO-Antrag zur Vertagung dieses Tagesordnungspunktes abgestimmt wurde, nicht im Raum gewesen. Sie sei äußerst verärgert darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt, obwohl die Zeit schon so weit vorangeschritten sei und viele Kreistagsmitglieder Folgetermine hätten, durchgeführt werde, und, weil ursprünglich diese Sondersitzung nur für das Thema Kreissparkassengebäude geplant gewesen sei.

Der Landrat erklärt, dass es einen GO-Antrag gegeben habe, über den abgestimmt wurde, mit dem Ergebnis, die Sitzung fortzuführen.

KRin Dr. Renate Glaser stellt die Frage in den Raum, was die Jugendlichen der Bewegung ‚Fridays for Future‘ dazu gesagt hätten, dass die Politik ihr getroffenes Statement wieder in Frage stelle und die Entscheidung an die Bürger zurückgebe.

KRin Waltraud Gruber erklärt, für sie sei der Klimaschutz eines der wichtigsten Themen für die Zukunft und wie es die Berechnungen zeigten, seien die Klimaziele bis 2030 nicht ohne die Windkraftanlagen zu erreichen. Sie appelliere daher, als Politiker und Politikerinnen den Mut zu haben, Entscheidungen zu treffen, ohne eine Bürgerbefragung.

KR Toni Ried erklärt, dass er gegen Windräder im Ebersberger Forst sei, weil der Eingriff weit folgenschwerer als vorstellbar sei. Er schildert die Auswirkungen auf den Forst während der Errichtung der Windkraftanlagen. Weiter erklärt er, dass er ein Freund der Energiewende sei und zwar in den Bereichen Solarenergie und der Einsparungen. Er werde auch gegen den Bürgerentscheid stimmen, da Bürger nicht über etwas abstimmen sollten, über das sie nicht genau informiert seien. Er appelliert, Verantwortung gegenüber dem Wald zu erbringen aber auch gegenüber der Natur, was kein Widerspruch sei. Er stehe hinter der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Der Landkreis habe ein Zonierungsgutachten in Auftrag gegeben, mit der Meinung, dass eine Ansiedlung von Windrädern nicht zu empfehlen sei. Er stellt die Frage in den Raum, weshalb das nicht reiche.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erklärt, gerade weil der Landkreis Verantwortung für den Ebersberger Forst habe, sei sie für die fünf Windräder im Ebersberger Forst. Denn die Fichtenwälder hätten enorme Probleme mit der Trockenheit. Fachleute würden sagen, dass der Landkreis in 50 Jahren keinen Ebersberger Forst mehr habe, wenn so weitergemacht würde. Zum Bürgerentscheid erklärt sie, es sei wichtig, die Jugendlichen bei dieser Entscheidung miteinzubinden, was aber aufgrund des im letzten Jahr vom bayerischen Landtag abgelehnten Antrages auf Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre leider nicht möglich sei, was aber nach ihrer Ansicht, wichtig wäre. Denn die Meinungen zwischen den 60/65-Jährigen und den 16-Jährigen würden sehr differieren.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass Deutschland die sechst stärkste Nation bei der CO2 Verschmutzung sei, daher sei sie der Meinung, dass Deutschland sich massiv darum kümmern müsse, den eigenen Schmutz wenigstens wegräumen. Sie sei dankbar, dass im Landkreis ein Klimaschutzmanager installiert wurde, der den Kreistag dazu gebracht habe, einen Beschluss zu fassen, bis 2030 frei von fossilen Energieträgern zu sein. Dieses Ziel werde der Landkreis ohne Windräder nicht schaffen. Der Klimaschutzmanager habe gesagt, dass der Landkreis hier 33 bräuchte, sie sei der Meinung, dass der Landkreis sogar noch mehr brauche. Jetzt gehe es darum fünf Windräder in den Forst zu setzen, um ihn zu retten. Sie plädiere, namentlich abzustimmen, damit später nachvollziehbar sei, wer dagegen gestimmt habe. Falls die Jugend der Politik später vorwerfe, sie hätten nicht gehandelt. Sie habe Folgendes berechnet, um den Ertrag der fünf Windräder zu schaffen, bräuchte es 7 – 10 Fußballfelder voller PV-Module. An den Landrat gewandt erkundigt sie sich, wo der Landkreis so eine Fläche habe, die sie selbst beantwortet: nirgendwo. Sie meine, dass es auch keine Landwirte gäbe, die diese Flächen zur Verfügung stellen würden. Deswegen finde sie die Entscheidung auf den Bürger abzuschieben, verantwortungslos. Sie beschäftige sich seit 12 Jahren mit Windkraft, am Beispiel des Windrades in Hamberg erklärt sie, dass dort zwischenzeitlich wieder aufgeforstet sei. Mit dieser Entscheidung könnte die Zukunft unsere Kinder gerettet werden, erklärt sie abschließend.

KR Alexander Müller erklärt, bei der Energiewende sei der Landkreis ein wenig gefangen im eigenen System, weil im Kreis gesagt wurde, der Landkreis wolle die Energiewende zu 100 % regional machen. Ihm wäre lieber, so KR Müller, wenn der Strom von Windrädern der Ostsee und Nordsee baldmöglichst nach Bayern gebracht werde, um diesen nutzen zu können. Dort gäbe es Strom, der nicht genutzt werde, weil er nicht nach Bayern geleitet werden könne. Zum Energiekonzept des Kreises Strom zu 100 % selber zu machen, erklärt er, da komme der Landkreis nicht um die Nutzung der Windenergie herum. Dann seien ihm fünf Windräder im Forst lieber, als an manch anderer Stelle (siehe Verspargelung der Landschaft). Die fünf Windräder und nicht mehr davon im Forst halte er bei der Abwägung von Pro und Contra für das erträglichere Übel, wenn man sich entscheiden müsste. Den Vorwurf der Feigheit von der SPD-Fraktion verstehe er nicht und verweist auf den Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Einen Bürgerentscheid zu machen, sie das falsche Wort, so KR Müller weiter, der Landkreis mache einen Ratsentscheid, da die Kommune es initiiere. Der Landkreis mache das vorausschauend, weil ein Bürgerbegehren soundso kommen werde, denn 7.500 Landkreisbürger hätten auf einer Petition ‚Erhaltet den Forst’ bereits unterschrieben und ein Bürgerbegehren verlange 5 % der wahlberechtigten Bevölkerung, das seien weniger als 7.000 Menschen im Landkreis. Im Prinzip handle der Kreis hier vorausschauend, um Geld, Ressourcen und Zeit zu sparen.

Der Landrat erklärt, es gebe ein Bürgerbegehren, da sammeln Bürger Unterschriften und ein Ratsbegehren, da entscheide der Kreistag. Beides münde dann in einen Bürgerentscheid. Der Weg dorthin sei von beiden Seiten möglich. Das habe das Gesetz so vorgesehen. Um die Zahlen zu präzisieren erklärt er, 5 % der Wähler, das seien 5.645 Unterschriften der Wahlberechtigten im Landkreis.

KR Hagen Theurich erklärt, er denke, dass es dem Ebersberger Forst ohne Windräder besser gehen werde. Er appelliert, die Bürger zu befragen, dies sei die beste Möglichkeit, um eine Entscheidung auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

KR Roland Frick erklärt, dass er sich weitestgehend an das anschließe, was der Landrat und KR Ried gesagt hätten und appelliert, die Bürger zeitnah entscheiden zu lassen und nicht erst mit der nächsten Bundestagswahl.

Der Landrat schlägt vor, die strenge Bindung zur Bundestagswahl aufzulösen und den Bürgerentscheid spätestens im Jahr 2021 stattfinden zu lassen sowie, dass der Kreistag in einem gesonderten Beschluss den Zeitpunkt der Abstimmung beschließen solle. Der Beschlussvorschlag bei Punkt 6 wird entsprechend angepasst. Weiter erklärt der Landrat, diese Zeit werde für die Information und Aufklärung der Bürger sowie für Diskussionen genutzt.

KR Martin Lechner erklärt an KR Ried gewandt, er denke, dass allen im Saal der Bestand des Ebersberger Forstes am Herzen liege. Er erläutert den Flächenverbrauch der für die fünf Windräder benötigt werde, sowie deren Stromgewinnung im Vergleich zu PV-Anlagen und deren Flächenverbrauch. Er erklärt, dass der Landkreis einen gesunden Mix brauche an Windrädern und PV-Anlagen, denn im Winter brauche es auch eine saubere Stromenergie. Er sehe, dass der Landkreis keine Alternativen hätte, wenn er die Energiewende nur im Ansatz erreichen wolle. Eigentlich, so KR Lechner weiter, sei er ein Gegner des Ratsbegehrens, weil er der Meinung sei, dass die Kreisräte gewählt wurden, um eine Entscheidung zu treffen, aber er sehe auch, dass es ohne Bürgerentscheid nicht ausgehen werde. Daher sei es ihm lieber, der Kreistag sage, wann das Ratsbegehren durchgeführt werde und er so das Heft in der Hand behalte. Er sei auch dafür, nicht bis zu den Bundestagswahlen zu warten. Aber, so stellt er die Frage in den Raum, wie könne es geschafft werden, dass die Leute, die pro Windrad seien, auch zur Abstimmung gehen. Da der Landkreis nur im Ebersberger Forst Windkraft planen könne, sei er für ein Ratsbegehren. Weiter erklärt er, dass vor ca. 13 Jahren das Thema Energiewende beschlossen wurde und der Landkreis bisher nur ein Windrad habe. Er wisse nicht, wie die Energiewende zu schaffen sei, denn es würden bald die ersten Biogasanlagen abgeschaltet werden, da diese aus der EEG-Förderung rausfallen würden, ebenso PV-Anlagen. Der Landkreis müsse mit großen Schritten vorangehen.

KR Ursula Bittner verweist darauf, dass der Landkreis beschlossen habe, sich Klimaregion zu nennen und in 10 Jahren von fossilen Brennstoffen unabhängig sein wolle. Ebenso hätten sich die Kreisräte viel Wissen über die letzten Jahre angesammelt. Daher habe sie sich dafür entschieden, dass der Landkreis die Windräder brauche. Sie geht kurz auf den Flächenverbrauch der fünf Windräder ein, der nur 0,3 Promille des Ebersberger Forstes betrage. Der Forst habe, nach ihrer Meinung, dann zu leiden, wenn es nicht geschafft werde, im Landkreis Veränderungen herzustellen, um die ganze Klimaveränderung einzudämmen. KRin Bittner verweist auf die letzte ULV-Sitzung in der Windkraftgegner falsche Aussagen gemacht hätten und das sei ihre Befürchtung, dass der Kreisbürger sich nicht über Stunden informiere, wie die Kreisräte, sondern auf Populisten eingehe. Sie erklärt, dass sie für die Windräder sei, die durch die neue Technologie auch ein großer Gewinn für den Landkreis sein würden. In den Beschlüssen sei einer dabei, der für sie entscheidend sei, dass sie dagegen stimmen müsse, das sei Punkt 10. Diesen finde sie dramatisch, denn damit sei alles gestorben. Sie appelliere, dass so viele wie möglich dem zustimmen, dass die Windräder im Forst aufgestellt werden, da sie wichtig für den Landkreis seien.

KR Dr. Ernst Böhm erklärt, ihn würden zwei Aspekte bei der Fragestellung interessieren: 1. wie die Abstimmung wäre, wenn man zusichern würde, dass die Windräder weder zu sehen noch zu hören seien. Er denke, dass dies Einfluss auf das Abstimmungsverhalten habe, weil es ernsthaften Widerstand gegen Windkraft an der Nord- und Ostsee nicht gäbe. Der 2. Aspekt wäre, ob keine Kompensationsmaßnahmen geplant seien, wie z.B. an einer Stelle würden 2,5 ha abgeholzt und an einer anderen Stelle würden 20 ha aufgeforstet werden. Weiter erklärt er, sein Lieblingsbeispiel sei, dass der Forst für den Autoverkehr zweimal durchschnitten werde. Er erläutert, wie eine der beiden Straßen gesperrt, dadurch Waldfläche zurückgewonnen, Windräder aufgestellt und der gesamte Verkehr konzentriert auf der Hohenlindener Straße über die Umgehung und der ausgebauten B 12 zur Autobahn geführt werden könnte. Er meine, dass die Diskussion geführt werden müsse, ob ein Ratsbegehren befriedend sei, seit dem Brexit, sei er etwas vorsichtiger geworden.

KR Christian Eckert stellt folgenden Antrag:

„Der Investor für die möglichen Windkraftanlagen ist eine Privatfirma, die Green City AG.

Deckt sich das eigentlich mit der Landkreisordnung oder dem Gesetz, dass eine Kommune derartig viel Geld ausgibt, um einer Privatfirma eine Baugenehmigung zu besorgen?

Geld für Gutachten, Rechtsanwälte, Personalkosten in erheblichem Maß, nur damit ein Privatunternehmen Gewinne machen kann?

Ich habe zwar in der Vorlage gelesen, man hofft, der Investor werde sich am Gutachten beteiligen, aber an den anderen Kosten? (Bürgerentscheid)

Ich beantrage, den Investor zu einer kompletten Kostendeckungszusage im Voraus zu zwingen, bzw. eine Bankbürgschaft zu fordern, die alle Kosten deckt.“

Der Landrat merkt an, dass über den Antrag später abgestimmt werde und erklärt, dass die Green City AG einen Standortsicherungsvertrag mit den Staatsforsten abgeschlossen habe. Da komme der Landkreis momentan nicht ran, der gelte und insofern hätte dieser die Hand drauf. Das müsste der Landkreis rechtlich klären. Der Landkreis habe die Gelder für die Grundlagenermittlung ausgegeben, die Windmessung habe nicht der Landkreis, sondern die Green City AG bezahlt.

KRin Bianka Poschenrieder antwortet, dass sie beim ‚Runden Tisch‘ bezüglich Windenergie im Forst mit Vertretern von Green City gesprochen habe und diese ausdrücklich gesagt hätten, sie wollen ausdrücklich die Bürger beteiligen, daher seien die Windräder nicht rein privatwirtschaftlich betrieben.

KR Philipp Goldner geht auf das Verfahren ein und informiert, dass der Verein ‚Mehr Demokratie‘ Zahlen gesammelt habe, mit dem Ergebnis, dass es in 15 Jahren 1.800 Begehren in Bayern gegeben hätte, davon 80, die von den Räten ausgegangen seien. Er erklärt: „ich vermute mal schwer, dass da Räte am Werke waren, die wenig Mumm gehabt haben. Die Entscheidungen abgeschoben haben.“ Weiter erklärt er, ausgenommen davon seien Ratsbegehren, die einem Entscheid von Bürgern entgegengestellt worden seien. An den Landrat gewandt erklärt er, dass dieser hier korrekt argumentiert hätte, indem der Landkreis vorauseilend einer populistischen Fragestellung hier eine saubere Fragestellung formulieren wolle. Dazu sei zu entgegnen, dass es für das Landratsamt schwierig war, hier eine rechtssichere, korrekte Fragestellung zu finden, weil der Wirkungskreis des staatlichen Landratsamtes betroffen sei. Er sei sich sehr sicher, dass eine populistische Fragestellung bei diesem Thema auch die Bürger nicht finden werden. Weiter erklärt er, dass die Kreisräte gewählt worden seien, um auch schwierige Entscheidungen zu treffen. Er möchte die Verantwortung tragen und sich heute bereits dafür aussprechen, hier als Kreistag für die fünf Windräder im Forst zu stimmen. Zum Punkt 12 des Beschlussvorschlages erklärt er, bereits im ULV-Ausschuss habe er versucht es klar zu machen, warum er diesen Punkt nicht gut finde. In diesem werde aufgeführt, was der Kreistag schon alles im Forst quasi ausgeschlossen sehe, wo keine Windräder stehen sollten. Er würde gerne diesen Punkt gestrichen sehen. Er meine, vielleicht habe es daran gelegen, warum das erste Gutachten auf keine Zonierung gekommen sei, weil der Kreistag dem Gutachter schon eine vorausgewählte Zone gegeben hätte. Jetzt würde der Kreistag dem Gutachter wieder ausgeschlossene Flächen, auf das er etwas zonieren solle, vorgeben. Deshalb bitte er, diesen Punkt komplett zu streichen oder alternativ im Beschlussvorschlag bei Punkt 12 einzufügen: „Als Bereiche, die auch nach der Zonierung von Windkraft freigehalten werden sollen, sieht der Kreistag derzeit (…)“, dann ginge es nach seiner Meinung.

KR Vincent Kalnin erklärt, seine erste Forderung als Klima- und Umweltschützer sei, die im Beschluss 2030 an erster Stelle angeführten Maßnahmen ambitionierter anzugehen und sich tatsächlich an Einsparungen, Verbrauch und Ressourcen heranzuwagen, auch, wenn dies ein durchaus unangenehmes Thema sei. Seine zweite Forderung, als Klima- und Umweltschützer sei, den Forst ökologisch als CO2 -Senke aufzuwerten und zwar biologisch. Seine Stellungnahme zu den Windkraftanlagen im Ebersberger Forst sei die, dass er sie an erster Stelle gar nicht haben möchte, denn es gebe im Landkreis die Konzentrationsflächenplanung, in der es durchaus Flächen gäbe, die seiner Meinung nach, durchaus mehr Sinn machen würden. Dennoch bei dem gar nicht, wolle er es nicht belassen, aber ihm gehe die Forderung von fünf Windkraftanlagen, wenn diese kommen sollten, zu kurz. Bei fünf aufzuhören sei eine willkürliche politische Entscheidung, diese Zahl sollte sich, seiner Meinung nach, erst bei einem Abwägungsprozess am Ende als Kompromiss herausstellen; daher sei für ihn die Zahl fünf nicht tragbar. Zur Bürgerbefragung erklärt er, diese müsste offen und begrenzt gestellt werden, daher sei er auch nicht für eine Bürgerbefragung.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld stellt die Frage in den Raum, sollte das Ratsbegehren gegen die Windräder im Forst ausfallen, was nach einem Jahr neu entschieden werden solle. Es bräuchte hier bereits vorausschauendes Denken, welche Alternativen es gäbe. KR Martin Lechner antwortet, dass dies im Beschluss, durch die worst-case-Betrachtung, berücksichtigt sei.

KR Johanna Weigl-Mühlfeld erwidert, wenn sie heute darüber abstimmen solle, dann wolle sie die Alternativen heute schon wissen.

KR Georg Reitsberger erklärt, dass er gute Verbindung zu den Landespflegern habe, die genauso kontrovers zu diesem Thema diskutierten, wie die Naturschutz- und die Bienenfreunde. Dort sei zur Sprache gekommen, es müsse den Bürgern die Scheu vor Windkraftwerken genommen werden, denn mit fünf Windrädern im Ebersberger Forst werde das Klima nicht gerettet und die Energiewende im Landkreis brauche mehr. Weiter erklärt er, vielleicht erhöhe sich die Toleranz der Bürger, wenn die Windräder in belastete Gebiete aufgestellt würden, wie z.B. an der Autobahn oder in Gewerbegebiete, nach dem Motto: ein anständiges Gewerbegebiet habe sein eigenes Windrad. Abschließend teilt er mit, dass er für eine Bürgerbeteiligung sei.

KR Simon Ossenstetter erklärt, wenn der Termin für das Bürgerbegehren z.B. im Herbst 2020 erfolge, dann sei seiner Meinung nach, nichts verloren; die Aufklärungsarbeit müsse in einem ¾ Jahr machbar sein.

KR Albert Hingerl merkt an, ob den Kreistagsmitgliedern bewusst sei, dass, wenn heute mehrheitlich für den Bürgerentscheid gestimmt werde, dieses Beispiel in jede Kommune hineingetragen werde.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, verliest der Landrat, den an die Wand projizierten Beschlussvorschlag, mit den in der Sitzung bei Punkt 6 erarbeiteten Änderungen und stellt die einzelnen Punkte getrennt zur Abstimmung. Während der Abstimmung haben sich noch folgende Diskussionspunkte ergeben:

Zu Punkt 11 erklärt KR Albert Hingerl, dass das Wort ‚möglichst‘ der SPD-Fraktion Kopfzerbrechen in der Umsetzung bereite. Er meine, dass es durch das Wort rechtlich gesehen, schwierig werde; daher schlage er vor, es zu streichen. Friederike Paster, juristische Leitung der Abteilung 4 erklärt, das Wort ‚möglichst‘ ermöglicht dem Kreistag entweder unter Bestand eines Landschaftsschutzgebietes zu zonieren, es ermöglicht aber auch, etwas auszunehmen, sozusagen einen weißen Fleck. Um beide Möglichkeiten offen zu halten, benötigt es dieses Wort.

Zu Punkt 13 erklärt KR Alexander Müller, dass er ein Problem mit dem Wort ‚ob‘ zu Beginn des Textes habe, denn wenn die Bürger für die Windkraftanlagen seien, hätte der Landkreis doch den Auftrag. Mit dem Wort ‚ob‘ klinge es so, als dass es wieder verworfen werden könnte. Konsens im Gremium ist, das Wort ‚ob‘ zu streichen und durch ‚In welcher(…) zu ersetzen. Es wird über den Punkt in der geänderten Form abgestimmt.

Abschließend verliest der Landrat den Antrag von KR Eckert. Nach kurzer Diskussion im Gremium besteht Konsens darüber, diesen an den Fachausschuss zu verweisen. KR Eckert ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Der Landrat stellt den Antrag mit Verweis an den Fachausschuss zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.         Der Kreistag ist sich seiner Verantwortung bewusst, einerseits den Schutz des Ebersberger Forstes in seiner Gesamtheit sicherzustellen und andererseits die Klimaschutzziele, die im Energiewende-Grundsatzbeschluss des Kreistages festgelegt sind, zu verfolgen.

&

einstimmig angenommen

Ja 51   Nein 0

 

2.         Der Kreistag befürwortet unter Abwägung aller Gesichtspunkte die Realisierung von bis zu fünf Windrädern im Ebersberger Forst.

&

angenommen

Ja 42   Nein 9

 

3.         Dieser Beschluss soll der Bevölkerung den Entscheidungswillen des Kreistages kundtun.

&

einstimmig angenommen

Ja 51   Nein 0

 

4.         Der Kreistag stellt diesen Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Bevölkerung (Bürgerentscheid).

&

angenommen

Ja 34   Nein 17

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt schnellstmöglich durch vertragliche Vereinbarung eine Begrenzung der Anzahl der möglichen Windenergieanlagen im Forst auf dem Gebiet des Freistaats Bayern im LSG Ebersberger Forst auf fünf Stück zu erwirken. Die Begrenzung ist dabei möglichst dinglich zu sichern.

&

angenommen

Ja 46   Nein 5

 

6.         Nachdem diese Begrenzung maximal gesichert ist, werden die Landkreisbürger im Rahmen eines Bürgerentscheides spätestens im Jahr 2021 sinngemäß befragt, ob sie dafür sind, dass der Landkreis Ebersberg die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um im Ebersberger Forst die Errichtung von nicht mehr als fünf Windenergieanlagen zu ermöglichen. Der Abstimmungstermin wird in einem gesonderten Kreistagsbeschluss festgelegt.

&

angenommen

Ja 34   Nein 17

 

7.         Die Energiewende wird gemeinsam mit den Gemeinden wie bisher mit aller Kraft weiterbetrieben (worst-case-Betrachtung).

&

einstimmig angenommen

Ja 51   Nein 0

 

8.         Im finanziellen Rahmen von bis zu 20.000 Euro soll zur sachlich fundierten Erörterung mit der Bevölkerung ein mögliches Konzept erarbeitet werden, das auch die Kriterien „Eigenart der Landschaft“ und „Erholungsfunktion“ der LSG-Verordnung berücksichtigt.

 

&

angenommen

Ja 50   Nein 1

 

9.         Vor dem Votum der Landkreisbürger werden keine weiteren kostenintensiven Gutachten / Stellungnahmen über einen Betrag von 20.000 Euro hinaus beauftragt.

&

angenommen

Ja 38   Nein 13

 

  1. Votiert die Mehrheit der Landkreisbürger dagegen, werden die Planungen zur Realisierung eines Windparks im Ebersberger Forst beendet.

&

angenommen

Ja 36   Nein 15

 

11.  Votiert die Mehrheit der Landkreisbürger dafür, wird die Verwaltung beauftragt, ein Verordnungsänderungsverfahren zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen durchzuführen. Dabei soll die Rechtsform eines Landschaftsschutzgebietes möglichst aufrechterhalten werden.

&

angenommen

Ja 49   Nein 2

 

12.  Als Bereiche, die von Windkraft freigehalten werden sollen, sieht der Kreistag derzeit:

-     Abstandsflächen nach der 10H-Regelung

-     FFH-Schutzgebiet

-     15 km-Radius des Wetterradars Isen

-     Wasserschutzgebiete

-     Wildruhezone

-     Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)

&

angenommen

Ja 43   Nein 7

 

13.  In welcher konkreten Ausgestaltung eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst zugunsten von Windenergieanlagen erfolgt, wird durch den Kreistag abschließend erst nach Aufbereitung aller Abwägungskriterien entschieden.

&

einstimmig angenommen

Ja 50   Nein 0

 

14.  Der Antrag nach der GO KT von KR Christian Eckert, im Voraus eine komplette Kostendeckungszusage des Investors zu fordern bzw. eine Bankbürgschaft, die alle Kosten deckt, wird an den Fachausschuss verwiesen.

&

einstimmig angenommen

Ja 49   Nein 0