Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1

 

Brigitte Keller berichtet über den Haushalt 2019 (Präsentation als Anlage 1 zum Protokoll).

KRin Bianka Poschenrieder stellt die Zwischenfrage, ob die Zahlung von 80.000,00 € an den EHC Klostersee (Eislauffläche) nicht zu hinterfragen sei und führt aus, dass zum Beispiel geringe Beträge für die Pfadfinder gestrichen worden seien.

Brigitte Keller erwidert, dass laut Beschlussfassung nicht das Landratsamt, sondern die Stadt Grafing den EHC Klostersee prüfe und der Landkreis sich entsprechend mit 50% am Ausgleich des Defizits beteilige.

Landrat Robert Niedergesäß merkt an, dass er das Beispiel der Pfadfinder nicht mehr behandeln wolle.

Christian Salberg erläutert die Entscheidungsfindung gegen eine weitere Förderung der Pfadfinder und stellt den Sachverhalt dar.

KR Bianka Poschenrieder wiederholt ihre Ansicht, dass die Regelung bezüglich des EHC Klostersee zu überdenken sei.

Brigitte Keller merkt an, dass hier die Stadt Grafing federführend sei.

KR Dr. Winfried Seidelmann stellt fest, dass eine Nachfrage erlaubt sein müsse und Automatismen zu vermeiden seien.

Brigitte Keller wiederholt, dass die Stadt Grafing prüfe und der Landkreis sich beteilige.

Landrat Robert Niedergesäß erklärt, dass er der Stadt Grafing volles Vertrauen schenke.

KRin Christa Stevens erklärt, dass der Beschluss vor langer Zeit getroffen worden sei und Grafing nachweise, dass alle Landkreisbürger profitieren.

Brigitte Keller informiert das Gremium, dass die Stadt Grafing die Betriebskosten transparent darlege.

KR Bernhard Wieser ergänzt, dass die Informationen allen Kreisräten schriftlich zugingen.

Brigitte Keller, fährt mit ihrem Vortrag zum Haushalt 2019 fort.

KRin Doris Rauscher spricht die Thematik Fehlbeleger an und führt aus, dass diese, solange noch in der Unterkunft wohnend, kein Problem seien, aber nach Auszug aus dem Wohnheim und anschließend neuem Aufschlagen im Landkreis obdachlos seien. Weiter sie ob hier Fälle bekannt seien.

Landrat Robert Niedergesäß erklärt, dass dieses Thema regelmäßig in der Bürgermeisterdienstbesprechung behandelt werde.

Marion Wolinski, Sachgebietsleitung SG 22 ergänzt zur Thematik, dass Asylbewerber an sich Landkreisbürger seien und die Bearbeitung entsprechender Fälle nach Rechtslage über die Gemeinden laufe.

KRin Doris Rauscher erklärt, dass das die Gemeinden belaste und sie um Informationen und Zahlen zur Thematik bitte.

Brigitte Keller erklärt, dass der Landkreis niemanden in die Obdachlosigkeit entlasse, Personen die aber bereits privat gewohnt haben, in der Verantwortung der Gemeinden lägen. Weiter führt Frau Keller aus, dass ein koordiniertes Vorgehen der Gemeinden in Planung sei und der Landkreis hier nicht zuständig sei.

Landrat Robert Niedergesäß erklärt, dass der Landkreis, obwohl nicht zuständig, intensiv zur Lösung der Obdachlosenfrage beitrage.

KRin Renate Will fragt, ob alle Bürgermeister in der Dienstbesprechung anwesend seien.

Landrat Robert Niedergesäß erwidert, dass meistens alle Bürgermeister anwesend seien, es aber nicht Aufgabe des Landkreises sei, die entsprechenden Schritte in den Rathäusern nachzuverfolgen.

KR Rolf Jorga stellt die Frage, ob es finanziell von Vorteil sei, als Fehlbeleger geführt zu werden.

KRin Christa Stewens und KR Reinhard Oellerer stellen unisono fest, das dem nicht so sei und man nur solange Fehlbeleger sei, bis man Arbeit und privaten Wohnraum gefunden habe.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 220 (Sozialamt – örtlicher Träger) in Höhe von 103.773 € wird genehmigt.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 356.160 € wird genehmigt.

2.    Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 210 (Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungswesen) in Höhe von 210.402 € wird genehmigt.