• Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 erklärt aufgrund einer Anfrage in einer der letzten Sitzungen, dass die Kreisräte haftpflichtversichert seien, außer bei Vorsatz.

 

  • KR Martin Lechner schildert, dass bei einem Mietshaus die Müllabfuhr den Restmüll über Pfingsten nicht mitgenommen habe. Der Abfuhrunternehmer habe nur einen Zettl angeklebt und die Tonne stehen lassen, weil sie nicht richtig hingestellt wurde. Ihm stelle sich die Frage, ob der Landkreis das abklären müsse, ob das richtig sei, dass ein Abfuhrunternehmer entscheiden könne, ob er den Restmüll mitnehme oder nicht. Vor allem in Zeiten von Corona und aus hygienischen Aspekten sei das für ihn nicht tragbar und es interessiere ihn, wie es in anderen Gemeinden gehandhabt werde.

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1 erklärt, dass dieses Thema in der Bürgermeisterdienstbesprechung angesprochen werden könne.

KRin Bianka Poschenrieder berichtet aus ihrer Gemeinde, wie es dort gehandhabt werde, indem in der Gemeindezeitung darüber informiert werde, dass die Tonnen an der Straße stehen müssen, um geleert zu werden.

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat erklärt, dass hier der Landkreis nicht zuständig sei worauf KR Martin Lechner erklärt, dass er aber Einfluss auf die Gemeinden nehmen könne.

Der Landrat antwortet, dass die Verwaltung das klären werde und sich das Delegationsverfahren ansehen werde.

 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Anfragen und keinen nichtöffentlichen Teil gibt und schließt die Sitzung um 17:42 Uhr.