Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 14, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und erklärt, dass das „Radwege- und Straßenbauprogramm“ früher nur ‚Straßenbauprogramm‘ genannte wurde. Aufgrund des vor zwei Jahren auf seine Initiative hin gegründeten Workshop ‚Runder Tisch Fahrrad‘ wurde es dann in ‚Radwege- und Straßenbauprogramm‘ umbenannt. In diesem Workshop wurde zusammen mit den Kreisräten, den Gemeinden, dem ADFC und allen Interessierten ein Radwegekonzept 2030 entwickelt, welches mit seinen zur Realisierung vorgesehenen Maßnahmen in das Straßenbauprogramm einfließe und diesem im Namen vorangestellt wurde, um auch die Priorität zu unterstreichen, die der Landkreis auf den Bau von Radwegen lege.

Die Kreisstraßen müssen aber auch saniert und unterhalten werden, so der Landrat weiter, um zu verhindern, dass durch Reparaturen am Fundament die Kosten sich vervielfachen. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund seines Vorschlages im Jahr 2013/2014 eine Zustandserfassung und Bewertung der Kreisstraßen beschlossen. Dieses Projekt wurde bis auf zwei Maßnahmen komplett abgearbeitet. Die erneute Befahrung habe im letzten Jahr stattgefunden und die Ergebnisse werden im Herbst 2020 präsentiert, da die Auswertung aufgrund von ‚Corona‘ nicht früher fertiggestellt werden konnte.

Johannes Dirscherl stellt den Kreisräten*Innen das Radwege- und Straßenbauprogramm 2021 vor.

Zur Maßnahme EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting, Deckenbau zwischen Schaurach und Jakobneuharting (Fortführungsmaßnahme) erklärt Johannes Dirscherl, dass aufgrund der intensiven Beschäftigung mit der EBE 08 es der Verwaltung nicht möglich war, parallel Grunderwerbsverhandlungen zu führen. Die Verwaltung werde daher mit Sicherheit nicht rechtzeitig den Grunderwerb hinbekommen, um in das staatliche Förderprogramm aufgenommen zu werden. Damit werde der Landkreis diese Maßnahme, die mit 700.000 € in der Liste veranschlagt sei, nicht durchführen können. Er schlägt daher vor, den Ansatz so weit runterzunehmen, dass nur mehr die Planung von Grunderwerbskosten von 150.000 € (statt 700.000 €) veranschlagt würden.

Eine weitere Änderung gäbe es zur EBE 13, Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen, Gemeinde Bruck und einer maroden Brücke, so Dirscherl weiter. Diese beiden Maßnahmen sollten zusammengefasst werden, weil es jeweils einer Totalsperrung der Straße bedürfe. Daher sei es sinnvoll, so Dirscherl, beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen. Die Viehtrift stehe schon seit einigen Jahren im Radwege- und Straßenbauprogramm, mittlerweile sei auch gesichert, dass diese gebraucht würde. Die Kosten hierfür betragen ca. 150.000 €. Die Generalsanierung (fast Abbruch und Neubau) der Brücke an der EBE 13 würde ca. 400.000 € kosten. Die Bezeichnung ändere sich somit auf EBE 13, Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen und Brückensanierung bei Bruck.

Johannes Dirscherl und Martin Riedl (Sachbearbeiter für Grunderwerb Radwege- und Straßenbau) beantworten während des Vortrages Fragen aus dem Gremium.

In der darauffolgenden Beratung werden folgende Punkte angesprochen:

Zur Maßnahme EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße (Fortführungsmaßnahme) erklärt der Landrat zum Vorschlag von Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, den Gehweg am Randstreifen rot/weiß einzufärben, das bilateral im Landratsamt klären lassen zu wollen.

Zur Maßnahme EBE 15; Einmündung der Kreisstraße südlich von Hermannsdorf in die St 2079 Errichtung eines Kreisverkehrs oder anderer Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erklärt KR Alexander Müller, dass seiner Ansicht nach ein straßenbegleitender Radweg geboten sei, da es durch die über einen Kilometer gezogene Mittellinie bei einem Überholvorgang für den Radfahrer sehr eng werden könne.

Der Landrat bedankt sich für den Hinweis.

KRin Waltraud Gruber bittet aufgrund des großen Flächenverbrauchs über die Maßnahme Nr. 8; EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf (Fortführungsmaßnahme) getrennt abzustimmen. Ebenso über alle Maßnahmen (Nrn. 11, 17, 19 und 23), zu denen die untere Naturschutzbehörde (uNB) noch keine Stellungnahme zum Grunderwerb abgegeben habe.

Der Landrat erklärt, dass die uNB jetzt nicht mehr anwesend sei und daher keine Stellungnahme zu den laufenden Maßnahmen abgeben könne.

Nach ausführlicher Diskussion im Gremium formuliert der Landrat auf Vorschlag von KRin Bianka Poschenrieder und KR Thomas von Sarnowski folgende zusätzliche Beschlusspunkte und stellt sie einzeln zur Abstimmung.

  1. Vor Erstellung des Grunderwerbsplanes ist eine Stellungnahme der uNB einzuholen, die dem ULV-Ausschuss für die Beratung des Radwege- und Straßenbauprogramms vorzulegen ist.
  2. Diese Prüfung wird bei allen laufenden Maßnahmen nachgeholt.

Auf Nachfrage von KRin Ilke Ackstaller erklärt der Landrat zur Nr. 8, EBE 04 u.a.; Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf (Fortführungsmaßnahme), dass der Kreistag im Jahr 2016 final darüber abgestimmt habe und die Sonderbaulastvereinbarung mit der Gemeinde Vaterstetten daraufhin unterzeichnet wurde. Sollte jetzt mehrheitlich dagegen gestimmt werden, so der Landrat, würde der Landkreis in einen Regress kommen.

Brigitte Keller fügt ergänzend hinzu, dass in der Finanzplanung die Umsetzung schon beinhaltet sei. In den Jahren 2022 und 2023 seien jeweils 1,25 Mio. € veranschlagt. 

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass sie darüber einzeln abstimmen wolle.

Der Landrat merkt an, dass es bereits 2016 dokumentiert wurde, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Maßnahme sei. Jetzt gehe es um die Umsetzung. Der Beschluss, dass die Maßnahme komme, sei gefasst und es bestehe dadurch eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit der Gemeinde. Sollte sich die Mehrheit dagegen entscheiden, würde es nicht mehr gehen, weil aufgrund des damaligen Beschlusses bereits Verträge eingegangen seien – „Pacta sunt servanda“, aber sollte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weiterhin auf eine getrennte Abstimmung bestehen, werde er die Nr. 8, EBE 04 herausziehen, so der Landrat abschließend.

Der Landrat stellt die Nr. 8 getrennt zur Abstimmung.

Anschließend stellt er A und B (ohne die Nr. 8) zur Abstimmung.

Der Landrat bedankt sich bei Daniel Drachenberg vom Staatlichen Straßenbauamt Rosenheim und verabschiedet ihn.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Vor Erstellung eines Grunderwerbsplanes ist jeweils eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde (uNB) einzuholen, die dem ULV-Ausschuss für die Beratung des Radwege- und Straßenbauprogramms vorzulegen ist.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

2.   Diese Stellungnahme der uNB wird bei allen laufenden Maßnahmen eingeholt.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

3.  Abstimmung über die Maßnahme aus dem Radwege- und Straßenbauprogramm 2021:

8.

EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Fortführungsmaßnahmen

 

&

angenommen

Ja 9   Nein 6

 

  1. A. Das Radwege- und Straßenbauprogramm 2021 wird wie folgt festgestellt:

Radwege- und Straßenbauprogramm 2021

1.

Maßnahmen auf Grund der ZEB

2.

Radweg Ebersberg – Hohenlinden

3.

EBE 01, Poing, Erneuerung der Fahrbahndecke Gruber Straße

4.

EBE 01, OD Anzing – Schulstraße Fortführungsmaßnahme

5.

EBE 01 bis EBE 20; Kleinflächenprogramm Fortführungsmaßnahmen

6.

EBE 01 bis EBE 20; Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Fortführungsmaßnahme

7.1.

EBE 04, Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt West) Fortführungsmaßnahme

7.2.

EBE 04, Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost)

9.

EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12 Fortführungsmaßname

10.1.

EBE 08, Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 Fortführungsmaßnahme

10.2.

EBE 08, Ausbau zwischen Nettelkofen und St 2089 Fortführungsmaßnahme

10.3.

EBE 08, Bahnübergang bei Wiesham Fortführungsmaßnahme Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße

11.

EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting Deckenbau zwischen Schaurach und Jakobneuharting, Fortführungsmaßnahme

12.

EBE 10, Deckenbau bei Moosen

13.

EBE 12, Sanierung nördlich von Altenburg

14.

EBE 13 und EBE 8, Errichtung eines Kreisverkehrs an der „Schammacher Kreuzung“, Fortführungsmaßnahme

15.

EBE 13, Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen und Brückensanierung bei Bruck

16.

EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße, Fortführungsmaßnahme

17.

EBE 13, Radweg Nördl. Ortseinfahrt Glonn – Abzweigung Hermannsdorf

18.1.

EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee, Fortführungsmaßnahme

18.2.

EBE 14, OD Kastenseeon – Deckenbau

19.

EBE 14, Radweg von Glonn nach Egmating

20.

EBE 14, OD Glonn – Hangstabilisierung, Fortführungsmaßnahme

21.

EBE 15, Einmündung der Kreisstraße südlich von Hermannsdorf in die St 2079, Errichtung eines Kreisverkehrs oder anderer Maßnahmen zur Verkehrssicherheit

22.

EBE 17, Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße

23.

EBE 18, Ausbau von Markt Schwaben bis zur Landkreisgrenze Überführungsbauwerk an der Flughafentangente-Ost, Ausbau OE Mkt. Schwaben bis FTO, Fortführungsmaßnahme

24.

EBE 18, Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der elektrischen Anlagen, Fortführungsmaßnahme

25.

Lichtsignalanlagen

26.

ZEB-Straßensanierungen der nächsten Jahre

5.    B. Dem Kreistag wird empfohlen, die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Diese sind in der Anlage Straßenbau 2020 bis 2024 (Anlage 4 zum Protokoll) dargestellt.

An Ausgaben 2021 sind zu planen                                               5.252.000 €

Es werden Einnahmen 2021erwartet von                                       610.000 €

Die Nettobelastung des Kreishaushalts 2021 beträgt somit     4.642.000 €

 

&

angenommen

Ja 14   Nein 1