Der Landrat eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Zur Niederschrift der vorausgehenden Sitzungen am 06.11.2019 gibt es keinen Einwand.

Somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

 

KR Franz Greithanner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den nichtöffentlich geladenen Punkt ‚Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße‘ in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen.

Der Landrat erklärt, dass es bei dem nichtöffentlichen Punkt um eine Vergabe gehe und dies die nichtöffentliche Behandlung erfordere.

KR Franz Greithanner zieht daraufhin seinen Antrag zurück.