Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat übergibt das Wort an Brigitte Keller, die den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) zu folgenden Punkten erläutert:

  • Investitionen
  • Ergebnisrechnung
  • Ergebnisrechnung im Detail
  • Entwicklung der Erträge
  • Entwicklung der Ergebnisrechnung
  • Die teuersten Produkte
  • Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege
  • Stationäre Eingliederungshilfe
  • Heimerziehung und betreutes Wohnen
  • Personalkosten
  • Steuerungsmöglichkeiten
  • Überplanmäßige Ausgeben – Genehmigungspflicht Kreistag
  • Ausblick
  • Auswirkung auf den Haushalt

Sie erläutert u.a., dass der Gesamtplan des Teilbudgets von rund 13,5 Mio. € um 1,2 Mio. € überschritten wurde. Dieser deutliche Kostenanstieg konzentriere sich auf zwei Produkte: ‚Stationäre Eingliederungshilfe‘ mit einer Abweichung von 364.157 € und ‚Heimerziehung/betreutes Wohnen‘ mit einer Abweichung von 612.094 €. Für die Überschreitung seien höhere Jahresfallzahlen sowie höhere durchschnittliche Tagessätze verantwortlich sowie bei der Heimerziehung und dem betreuten Wohnen ein Mehraufwand aufgrund höherer Kostenerstattungen an andere Landkreise.

Die überplanmäßigen Ausgaben für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Höhe von 149.831 € würden vom Jugendhilfeausschuss und die der Kostenstellen 230 und 232 in Höhe von 1.060.045,32 € vom Kreistag beschlossen werden.

Abschließend erklärt Brigitte Keller, dass der Planansatz 2020, vom jetzigen Standpunkt aus, ohne Rückgang der Fallzahlen nicht erreichbar sein werde.

Brigitte Keller beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Kostenstelle 233 (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in Höhe von 149.831 € werden genehmigt.

2.   Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 232 Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) in Höhe von 1.577.993,71 € werden genehmigt.