Sitzung: 05.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 2020/3601
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und
Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung |
Der Landrat übergibt das Wort an Brigitte
Keller, die den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll)
zu folgenden Punkten erläutert:
- Investitionen
- Ergebnisrechnung
- Ergebnisrechnung im Detail
- Entwicklung der Erträge
- Entwicklung der Ergebnisrechnung
- Die teuersten Produkte
- Pflegekinderwesen/Vollzeitpflege
- Stationäre Eingliederungshilfe
- Heimerziehung und betreutes Wohnen
- Personalkosten
- Steuerungsmöglichkeiten
- Überplanmäßige Ausgeben – Genehmigungspflicht Kreistag
- Ausblick
- Auswirkung auf den Haushalt
Sie erläutert u.a., dass der Gesamtplan des Teilbudgets von rund 13,5
Mio. € um 1,2 Mio. € überschritten wurde. Dieser deutliche Kostenanstieg
konzentriere sich auf zwei Produkte: ‚Stationäre Eingliederungshilfe‘ mit einer
Abweichung von 364.157 € und ‚Heimerziehung/betreutes Wohnen‘ mit einer
Abweichung von 612.094 €. Für die Überschreitung seien höhere Jahresfallzahlen
sowie höhere durchschnittliche Tagessätze verantwortlich sowie bei der
Heimerziehung und dem betreuten Wohnen ein Mehraufwand aufgrund höherer
Kostenerstattungen an andere Landkreise.
Die überplanmäßigen Ausgaben für die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge in Höhe von 149.831 € würden vom Jugendhilfeausschuss und die der
Kostenstellen 230 und 232 in Höhe von 1.060.045,32 € vom Kreistag beschlossen
werden.
Abschließend erklärt Brigitte Keller, dass der Planansatz 2020, vom
jetzigen Standpunkt aus, ohne Rückgang der Fallzahlen nicht erreichbar sein
werde.
Brigitte Keller beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium und
der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Kostenstelle 233 (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in Höhe von 149.831 € werden genehmigt.
2. Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 232
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) in Höhe von 1.577.993,71 € werden genehmigt.