Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

 

Der Landrat führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und bedankt sich bei Brigitte Keller und bei deren anwesendem Team.

Brigitte Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) zu folgenden Themen:

  • Finanzleitlinie des Kreistages
  • Hinweis zu den Investitionen
  • Entwicklung der Eckwerte
  • Ausblick 2021
  • Entwicklung der Ergebnisüberschüsse
  • Zusammenfassung: Umlagekraftveränderung 2020
  • Bewertung
  • Entwicklung der Liquidität
  • Personalkostenentwicklung
  • Stellenplanveränderungen
  • Personalkostenentwicklung
  • Die 5 Teilbudgets

-       Kreis- und Strategieausschuss

Veränderungen im Teilbudget (Corona, Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, Kreisklinik, gemeldete Veränderungen im Teilbudget)

Eckwertevorschlag KSA

-       Jugendhilfeausschuss

Veränderungen im Jugendhilfeausschuss, gemeldete Veränderungen im Teilbudget

Eckwertevorschlag

-       SFB-Ausschuss

Veränderungen im Teilbudget (Sport und Gastschüler, Medienzentrum, Schule, Bildung, Demografie, Sozialamt und Asyl, Jobcenter Entwicklung der KdU, Entwicklung Mittelbedarf Jobcenter, Schulen, gemeldete Veränderungen im Teilbudget)

Vorschlag Finanzmanagerin

Eckwertevorschlag SFB

-       ULV-Ausschuss

ÖPNV (Neu)

Der Fachbereich rechnete ursprünglich mit einer Bedarfserhöhung von ca. 1,5 Mio. €. Der Mehrbedarf ergibt sich vor allem durch die Tarifstrukturreform, Ausgleichszahlungen für das 365 €-Ticket, Änderungen des Fahrplans und Mindereinnahmen durch den geringeren Fahrkartenverkauf während der Coronakrise. 

Davon abzuziehen sind 422.600 €, da diese bereits 2020 geplant waren.

Somit ergibt sich eine Eckwertsteigerung von 1,08 Mio. € (340.800 € Steigerung für ÖPNV, 461.955 € für 365 € Ticket und 275.000 € für Fahrgastausfälle aufgrund von Corona)

Die von Bund und Freistaat angekündigte Unterstützung des Öffentlichen Personennahverkehrs kann aktuell noch nicht berücksichtigt werden, da Art und Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden können. Die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 sind aktuell noch nicht bekannt.

Der Landrat erklärt, dass der Bund hierzu bereits einen Beschluss gefasst habe und der Rettungsschirm bereits ausbezahlt werde, um die ersten Defizite abdecken zu können. Der Freistaat Bayern, der Ministerpräsident, habe es klar angekündigt, es müsse nur mehr im September vom Ministerrat beschlossen werden, was bedeute, so der Landrat, dass der Bund bereits liefere und der Freistaat noch liefern werde.

Gemeldete Veränderungen im Teilbudget

Vorschlag Finanzmanagerin

-       LSV-Ausschuss

Brand- und Katstrophenschutz

Aufwandsentwicklung seit 2006

Bewertung

Vorschlag der Finanzmanagerin

Gemeldete Veränderungen im Teilbudget

Eckwertevorschlag LSV

-       Zusammenfassung

-       Bewertung für den Haushalt 2021

Dem kalkulierten Umlagekraftzuwachs bei gleichbleibender Kreisumlage von max. 1 Mio. € steht ein Mehrbedarf für die Eckwerte in Höhe von 5,2 Mio. € gegenüber.

Wenn dieses Szenario so eintreten sollte bedeutet das, dass von dem in der Finanzplanung abgebildeten Ergebnisüberschuss für 2021 noch ein Betrag in Höhe von rund 3 Mio. € als Ergebnisüberschuss verbleibt.

Wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, rückt die Finanzmanagerin angesichts der schwierigen Finanzsituation in den Gemeinden davon ab, den dringend benötigten Ergebnisüberschuss von 10 Mio. € auszuweisen. Die hohen Investitionen des Landkreises können damit nicht um diesen Betrag gestützt werden mit der Folge, dass die Verschuldung bei gleichbleibendem Investitionsvolumen um die fehlenden Ergebnisüberschüsse höher ausfallen wird.

Die Finanzmanagerin empfiehlt angesichts dieser Situation, die Ergebnisrechnung im Blick zu haben – jeder Euro, der dort nicht ausgegeben wird, erhöht den Ergebnisüberschuss und damit den Betrag, der für Investitionen zur Verfügung steht.

Die Investitionstätigkeit wird zur Stärkung der Wirtschaft ausdrücklich befürwortet!

Der Landrat eröffnet die Beratung.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich, ob der Eckwert, bezogen auf die Kreisklinik und der durch ‚Corona‘ bedingten eventuellen Einnahmeausfällen in der 2. Jahreshälfte, durch bereitstellen von Betten und verschieben von anderen medizinischen Eingriffen, ausreichend sei, die der Landkreis dann ausgleichen müsse.

Brigitte Keller antwortet, was in der Klinik 2020 und 2021 passiere, das wirke sich im Kreishaushalt erst fünf Jahre später aus. Der Aufsichtsrat der Kreisklinik sei jetzt gefragt, hier zu steuern und zu schauen, wie die Ergebnisse beeinflusst werden können. Auf die Eckwerte 2021 des Kreishaushaltes habe das keine Auswirkung.

KR Albert Hingerl erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion in Summe dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, aber um eine Einzelabstimmung zum ULV-Teilbudget bitte. Denn sie glauben, dass hier ein wichtiger politischer Aspekt zu berücksichtigen sei, der am Ende dann nicht schade, wenn die versprochenen Millionen dann kommen würden. Er verweist auf die letzte Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses, in der darüber gesprochen wurde, dass der Landrat ihnen eine Formulierung vorlegen werde, die vielleicht heute zum Protokoll genommen werden könnte. Heute würden die Planungen beginnen und wie nah sie an der Realität seien, würde sich dann im Herbst im Kreistag zeigen, so KR Hingerl abschließend.

Der Landrat bedauert, dass die Formulierung, die er vorbereiten hätte sollen noch nicht erfolgt sei und erklärt, dass es darum ginge den Eckwert zu erhöhen, damit genügend Geld vorhanden sei, um den Busunternehmen die Ausgleiche zu zahlen. Er habe das nochmals mit Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und mit Kollegen vom MVV-Verbund und mit dem MVV selber besprochen. Die Bundesmittel würden zugesagt bzw. an die Länder überwiesen, was er bereits erwähnt habe, und die Landesmittel wurden bereits durch den Ministerpräsidenten in einer Pressekonferenz zugesagt und zwar in gleicher Höhe wie der Bund. Es müsse nur mehr durch das Kabinett, was im September geplant sei. Sie seien im Kontakt mit der Staatsregierung und gehen davon aus, dass diese Mittel fließen werden. Im März / April seien die Fahrgastzahlen aufgrund von ‚Corona‘ von 100 % auf 10 % in den Keller gerast. Auf Nachfrage von seiner Seite, würden die Fahrgastzahlen jetzt bei knapp 70 % liegen. Es gebe auch Veränderungen, wie Homeoffice und keine großen Events, wie Oktoberfest und Konzerte sowie Touristen, die ausbleiben, was bedeute, bis die Fahrgastzahlen wieder auf 100 % seien, werde das seiner Meinung nach bis weit ins Jahr 2021 hineingehen; allerdings könne das nicht seriös abgesehen werden. Die Berechnungen im MVV würden aber davon ausgehen, dass wir (der Landkreis) mit den Mitteln von Bund und Land, die schon beschlossen und zugesagt wurden, die Ausfälle in diesem Jahr einigermaßen gut stemmen werden können. Politisch könne dies unterschiedlich interpretiert werden, so der Landrat, wie z.B. es werden mehr Mittel eingestellt, um sicher zu gehen, dass die Verkehrsbetriebe ihren Ausgleich bekommen. In allen Landkreisen bestehen Bruttoverträge mit den Busunternehmen, was bedeute, der Busunternehmer kalkuliere für den Kilometer Bus (Personal, Treibstoff, Fahrzeug) einen gewissen Betrag und das was er über die Einnahmen hereinbekomme decke einen Teil der Kosten und das Delta werde durch die Landkreise getragen. Die Verkehrsbetriebe seien dadurch auf der sicheren Seite, dadurch, dass die Landkreise sich vertraglich verpflichten, dieses Delta aufzufangen, was gängige Vertragspraxis rund um München und in der ganzen Republik sei, im Vergleich zum Nettovertrag. Nettovertrag bedeute, dass der Busunternehmer einen gewissen Grundbetrag bekomme und das restliche durch die Fahrgasteinnahmen decken müsse, was bisher für die S-Bahn/die Deutsche Bahn sehr profitabel war, weil die S-Bahn München eine der wenigen sei, die im Plus fahre. Bei den Bussen sei es in der Regel nicht so. Im MVV-Verbund liege der Kostendeckungsgrad bei rund 50 %, auch im Landkreis Ebersberg, das bedeute, dass 50 % durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Vertraglich abgesichert seien die Effekte durch Kreistagsbeschlüsse in allen acht MVV-Verbundlandkreisen für die Tarifreform und auch für das 365 € Schüler- und Ausbildungsticket; das sei alles abgesichert. Insofern sei er sich sicher, dass das entsprechend passen werde. Wenn der Landkreis jetzt mehr Geld in den Haushalt einstelle, könnte interpretiert werden, dass die Kommunen mit höheren Ausfällen rechnen und diese schon in die Haushalte einplanen würden. Es könne sicher unterschiedlich interpretiert werden, wofür es sicher von beiden Seiten gute Argumente gäbe. Er gehe aber davon aus, dass Bund und Land die Kommunen hier nicht im Stich lassen werden. Daher könne er es gut vertreten, dass der Betrag, der hier eingeplant wurde, entsprechend mit dem auskommen werde. Somit sei es schon mal mündlich zu Protokoll gegeben und werde, wie er schon gesagt habe, ins Protokoll einfließen.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass der Landkreis zu den Rettungsschirmen und zu den ‚Corona‘-Zuweisungen keine konkreten Zahlen habe. Der Landkreis habe nicht nur den ÖPNV mit Verlusten von über eine Million Euro zu verkraften, sondern es gebe auch im Veterinäramt und der Kfz-Zulassungsstelle starke Einbrüche. Die SPD-Kreistagsfraktion sei daher der Meinung, dass gerade der ULV-Ausschuss sehr eng mit den ‚Corona‘-Verpflichtungen zusammenhänge, was auch entsprechend berücksichtigt werden solle. Im Herbst, wenn die konkreten Planungen für den Haushalt vorliegen würden, könnten dann auch die Rettungsschirme berücksichtigt werden, aber im Moment habe der Kreistag nichts Konkretes an der Hand. Daher sei sie der Meinung, dass für den ULV-Ausschuss ein höherer Ansatz gewählt werden solle.

Der Landrat stellt fest, dass am Ende des Tagesordnungspunktes über das Budget des ULV-Ausschusses einzeln abgestimmt werde.

KR Benedikt Mayer erklärt, dass der Kreistag am Anfang der alljährlichen Haushaltsdebatte stehe und das Wesentliche seiner Ansicht nach im Oktober komme, wenn es darum gehe, welche Investitionen der Landkreis mache, denn die haben auch Auswirkung auf die Verschuldung und im Dezember auf die Kreisumlage. Die Kreisumlage war auch schon Thema bei den Debatten um die Eckwerte, so KR Mayer weiter, allerdings sei hier wenig Manövrierraum, weil es hier viel um Pflichtaufgaben, wie Personalausgaben und um Verträge gehe. Er erklärt, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen sich dem Vorschlag des Sachgebietes und der SPD-Kreistagsfraktion, das Budget des ULV-Ausschusses um eine Million Euro zu erhöhen, bereits im Kreis- und Strategieausschuss gefolgt sei und dies heute auch noch einmal unterstützen werden. Im Oktober müsse dann darüber gesprochen werden, wie viel von den Investitionen der Landkreis noch stemmen könne und das im Rahmen der Finanzleitlinie sorgfältig abwägen.

KRin und Europaabgeordnete Prof. Dr. Angelika Niebler erkundigt sich, wie der Kreistag die Digitalisierung an den weiterführenden Schulen, für die der Landkreis als Sachaufwandsträger zuständig sei, unterstützen und vorwärtsbringen könne. Damit die Gelder, die vom Bund und Land zur Verfügung gestellt werden, auch durch die Schulen abgerufen werden können. Sie schlägt vor, dass eventuell die Schulleiter den Kreisräten einen Überblick geben könnten, wo die Landkreisschulen hier stehen würden.

Brigitte Keller erklärt, dass der Landkreis die Digitalkonzepte habe, aber aufgrund der Volumina jetzt europaweit ausschreiben müsse, was im Landratsamt nicht gemacht werden könne. Sie schildert ihre Erfahrungen beim Vergabeverfahren aus der WBEgKU und appelliert für die Zukunft, ein einfacheres Vergaberecht einzuführen, denn wenn die Wirtschaft wieder angekurbelt werden solle, dann müssten die Behörden die Firmen unterstützen können und das könnten sie nur, wenn sie Flexibilität hätten. Sie können es nicht, so Brigitte Keller abschließend, wenn sie Ausschreibungsregeln anwenden müssen, die sie ohne Rechtsanwälte nicht mehr verstehen würden.

Der Landrat berichtet, dass er von den Schulleitern zurückgespiegelt bekommen habe, dass der Landkreis als schulfreundlicher Landkreis gelte, was auch die finanzielle Ausstattung betreffe. Ein großes Problem bei der Digitalisierung sei aktuell, dass schnelle Leitungen gar nicht bis zur Schule gehen. In den Schulräumen sei zwar die Ausstattung vorhanden, könne aber nicht ans Netz angeschlossen werden. Laut der Firma, die die Leitung zur Schule bringe, werde es bis 2021/2022 dauern. An KRin Prof. Dr. Niebler gewandt erklärt er, dass bereits der SFB-Ausschuss einen Überblick erhalten habe, indem zwei Schulleiter die Digitalisierungskonzepte ihrer Schulen vorstellten. Der Landrat informiert über den Digitalisierungsgipfel der Staatsregierung, bei dem eine wichtige Forderung des Landkreistages erfüllt wurde, indem die Schulen digitale Hausmeister bekommen, die sich um all die Geräte kümmern, die ausgeschrieben und angeschafft werden sollen. Die Corona-Krise habe auch gezeigt, so der Landrat weiter, wie viel Luft bezüglich der Digitalisierung der Landkreis nach oben habe bzw. wie schnell es auch umgesetzt werden könne. Der Landkreis unterstütze seine Schulen. Er habe in dem kurzen Zeitrahmen die Mittel vom Bund angemeldet und sei schon in der Ausschreibung.

KR Martin Lechner erklärt, dass die Ergebnisse der letzten beiden Jahre immer bei 5,2 Mio. € Ausgaben lagen und jetzt das Budget für 2021 um 2,5 Mio. € erhöht wurde, was fast um 50 % mehr sei, als bisher die gesamten Ausgaben waren. Er glaube, dass das von der Finanzmanagerin vorgeschlagene ULV-Budget im richtigen Rahmen sei. Auch um sparsam mit den Mitteln umzugehen, denn die Gemeinden müssten über die Kreisumlage das aufbringen, was der Kreistag beschließe.

KR Martin Wagner erklärt, dass er sich der Wortmeldung von KR Mayer anschließe, denn wenn der Kreistag heute Eckwerte festlegen wolle, werde die Realität diese in drei Monaten überholen. Wie er aus den Rückmeldungen der Kommunen mitbekomme, würden dort die Gewerbesteuereinnahmen einbrechen. Unterm Strich sei er der Meinung, dass der Landkreis deutlich mit seinen Finanzen nach unten fahren müsse. Die Eckwerte seien fast nicht variabel, denn es seien in ihnen viele festgeschriebenen Ausgaben enthalten. Er verstehe daher nicht, wenn der Landkreis laufende Verträge habe, die sowieso bezahlt werden müssen, warum dann noch der Wunsch bestehe, das Budget zu erhöhen. Das Signal, das der Kreistag in die Verwaltung geben müsse sei seiner Meinung nach, dass dies das Maximum sei, was der Landkreis sich vermutlich leisten werden könne. Er sehe es ebenso, dass im Oktober über die Investitionen gesprochen werden müsse und was verschoben werden könnte. Jetzt das Signal zu setzen, das Budget zu erhöhen, obwohl die Verträge schon da seien und der Landkreis kein Geld habe, verstehe er nicht. Daher habe er seiner CSU-FDP-Fraktion und den anderen Kreisräten bereits im Kreis- und Strategieausschuss empfohlen, der Erhöhung des ULV-Budgets nicht zuzustimmen. Das hehre Ziel verstehe er, aber über die Vorschläge der Finanzmanagerin hinauszugehen, halte er für das falsche Signal.

Auf die Nachfrage von KRin Dr. Renate Glaser erklärt Brigitte Keller, dass der Kreistag im letzten Jahr schon eine zusätzliche Stelle für die IT-Betreuung der Schulen, unabhängig von ‚Corona‘, geschaffen habe. Die Verwaltung sei derzeit viel an den Schulen, um diese zu unterstützen. Daher werde im Rahmen des Stellenplans 2021 vorgeschlagen, für diese Schnittstelle eine zusätzliche IT-Kapazität bereitzustellen, denn die Schüler und Lehrer müssen mit der Hard- und Software umgehen können, wofür es aber eine Begleitung brauche. Die Verwaltung habe bereits den Fokus darauf und mache, mit den vorhandenen Kapazitäten in der IT, bereits alles was möglich sei. Es konnten auch im Laufe dieses Jahres zwei unbesetzte Stellen besetzt werden.

KR Albert Hingerl erklärt, da die Erhöhung des ULV-Budgets aus dem Fachbereich des Landratsamts komme, solle darüber abgestimmt werden, ob es richtig sei, was der Fachbereich oder was die Finanzmanagerin sage. Es solle nicht gesagt werden, so KR Hingerl, dass der andere falsch liege, da würde er warten bis zum Schluss. Unterm Strich sei es eine politische Aussage, die der Kreistag hier treffe. Was er noch zum Konsum/zu den Investitionen sagen wolle, jeder Euro in Überschuss sei gut für Investitionen, aber es gebe auch eine andere Politik, wie in Augsburg oder Aschaffenburg, wo die Tagessätze von Parkplätzen runtergesetzt würden, damit die Leute zum Geld ausgeben in die Stadt zum Einkaufen fahren. Busse würden dort teilweise umsonst zur Verfügung gestellt, das seien Ausfälle von Einnahmen, obwohl die Gewerbesteuer einbreche. Man könne auch eine andere Art von Wirtschaftspolitik betreiben, wenn man glaube, dass sie erfolgreich sei. Was richtig sei wisse er nicht, nur in diesem Bereich habe er eine Meinung und die sei dagegen.

Folgende Fragen bittet KR Manfred Schmidt schriftlich zu beantworten:

1.   „Stichwort: Finanzielle und organisatorische Förderung der Regionalschlachtung, z.B. durch Unterstützung von Erzeugergemeinschaften, gebildet von Landwirten und Metzgern wie etwa in Traunstein.

Frage: Bestehen bereits Absichten, die regionale Schlachtung durch Zusammenwirken von heimischen Landwirten und Metzgern landkreisweit zu fördern, insbesondere deren Gründung finanziell zu unterstützen?

Wenn nicht, wäre das nicht ein lohnenswertes Ziel im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung, die Verbraucher-Sicherheit und das Tierwohl auch durch Vermeidung unnötiger Transportwege?

2.   Stichwort: „Grüner Knopf“

Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie Frau Keller und Herr Landrat, den von Entwicklungsminister Gerd Müller initiierten „Grünen Knopf“ als staatliches Siegel für nachhaltig produzierte Textilien zu unterstützen? In Frage kommen Beschaffung für die Klinik und andere Einrichtungen des Landkreises. Bei dem „Grünen Knopf“ geht es um Durchsetzung anspruchsvoller Sozial und Umwelt-Standards sowie um die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit.

3.   Stichwort: „Ökologischer Flächenerwerb“ Aufgrund verschiedentlicher Berichterstattung in den Lokalmedien wegen unzureichender Ausübung des Vorkaufsrechtes zu Gunsten des Erwerbs von ökologisch wertvollen Flächen durch den Landkreis (gelegentlich aus als „Ablasshandel“ kritisiert) fragen wir an, ob und wie die zögerliche Inanspruchnahme dieser vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit künftig verbessert werden kann.

Da die auf der zur Verfügung stehenden Haushaltsstelle angesammelten Mittel die gewünschte und vom Gesetzgeber gewollte Wirkung erst mit realem Grunderwerb entfalten, füge ich noch folgende Einzelfragen an:

a)    Wie hoch ist aktuell (Stand heute) der inzwischen für den Grunderwerb wertvoller ökologischer Flächen der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung stehende Betrag?

b)    Wie viele und welche geeigneten Grundstücke hätten seit dem Jahre 2015 durch Ausschöpfung des Vorkaufsrechtes für den genannten Zweck erworben werden können und welche Grundstücke wurden in diesem Zeitraum tatsächlich erworben?

c)    Aus welchen Gründen wurden die gesetzlichen Möglichkeiten zu Gunsten von Natur und Umwelt nicht in vollem Umfang ausgeschöpft?

Fazit: Kontostand ist gut, Flächenerwerb besser.“

Brigitte Keller sichert die Beantwortung der einzelnen Fragen und deren Rückmeldung zu. [1] (sh. Protokollnotiz)

KR Dr. Wilfried Seidelmann erinnert an die Sitzung des SFB-Ausschusses und an die Aussage von Hubert Schulze auf die Frage, warum die Gelder nicht fließen würden, weil die Ausführbestimmungen fehlen.

KR Reinhard Oellerer erklärt, dass der Warnindikator 1 bedroht sei und erläutert dies anhand einer Gesamtbetrachtung der Aufwendungen in Höhe von 280 Mio. € und einer linearen jährlichen Steigerung von 3 % bis 2035 jährlich. Er verweist auf den einfachen Dreisatz und dass die Kreisräte*innen sich ausrechnen könnten, was dies bezogen auf den Schuldenstand für den Landkreis bedeute.

KR Johannes von der Forst geht auf die Wortmeldung von KRin Prof. Dr. Niebler ein und erklärt, dass im SFB-Ausschuss darüber ausführlich gesprochen wurde. Auf ihre konkrete Frage, was der Kreistag tun könne, erklärt er, dass der Sachaufwandsträger dafür Sorge tragen müsse, dass jeder Schüler, der das benötige, ein Leihgerät von den Schulen bekomme, was bislang laut Landratsamt genügend sei. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Schulen definieren Mindeststandards, was auch Thema im SFB-Ausschuss war. Die Schulen könnten dann sagen, dass jeder Schüler diesen Mindeststandard brauche und dadurch bestehe die Möglichkeit an Videokonferenzen teilzunehmen. Die Leistungen könnten dann auch abgerufen bzw. eingefordert werden. Die Ausrede, dass zu Hause die Geräte nicht zur Verfügung gestanden hätten, so KR von der Forst, würde dann auch nicht mehr funktionieren. Und wenn der Landkreis das garantiere, wäre das ein großer Schritt, um digitalen Unterricht halten zu können. 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weitere Wortmeldung gibt und stellt den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, den Eckwert des ULV-Ausschusses um eine Mio. € auf 8,5 Mio. € anzuheben, zur Abstimmung.

Anschließend stellt der Landrat den Empfehlungsbeschlussvorschlag des Kreis- und Strategieausschusses ergänzt um „Die Rettungsschirme und sonstigen Corona-Zuweisungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt und gesondert in den jeweiligen Teilbudgets dargestellt“ zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Zu 1. Antwort:

Grundsätzlich unterstützt der Landkreis Ebersberg selbstverständlich regionale Strukturen, um den Tieren unnötige Transportwege zu ersparen. Nach aktuell vorliegender Informationslage wird dies im Landkreis Ebersberg bei den regionalen Metzgern auch bereits weitgehend so praktiziert, d.h. die Schlachttiere stammen aus dem Landkreis Ebersberg oder einem Nachbarlandkreis. Inwieweit eine finanzielle Förderung zu einer weiteren Verbesserung führen könnte, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass etwaige finanzielle Förderungen/Subventionen von der Politik zu veranlassen wären.

 

Zu 2. Antwort:

Die kommunale Abfallwirtschaft hat mit Bekleidung (wie bei allen Produkten) immer erst dann zu tun, wenn es um Entsorgung geht. Zudem sind die meisten operativen Tätigkeiten durch Delegationsverordnung auf die Gemeinden übertragen. Diese engagieren sich sehr unterschiedlich, i.d.R. in Form von Altkleidersammlung. Eine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit in den Herstellungs-/Lieferketten-/Vermarktungsprozess besteht nicht. Es ist daher allenfalls möglich, durch PR-Aktionen zu unterstützen und – in sehr kleinem Umfang – durch Beschaffung im eigenen Bereich (z.B.: Deponie, Straßenmeisterei). Es gibt nicht viele Hersteller von geeigneter Dienst- und Schutzkleidung, bei der der Preis auch eher zweitrangig ist. Die Produktion findet üblicherweise im Inland statt.

Bei Wegwerfartikeln (KH-Schutzanzüge, Masken, Handschuhe) sind wir mangels eigener Kapazitäten in Europa auf Importe angewiesen. Die Ebene Landkreis ist nicht geeignet dies zu ändern.

Der Landkreis kann besondere Anforderungen in Ausschreibungen feststellen. Die Bedingung „Grüner Knopf“ ist bezüglich der Zulässigkeit fragwürdig, es müsste wenigstens ein „oder gleichwertiger Nachweis“ beigefügt werden.

Im Übrigen wurde im Kreis- und Strategieausschuss vom 12.10.2020 beschlossen, dass der Landkreis Ebersberg sich im Hinblick auf das Siegel „Grüner Knopf“ derzeit nicht engagiert.

 

Zu 3. a) Antwort:

Für Maßnahmen des Naturschutzes stehen aus der Zahlung von Ersatzgeldern beim bayerischen Naturschutzfond derzeit 208.000€ zur Verfügung. Hiervon sind allerdings bereits 84.000€ für den Erwerb eines Grundstückes und weitere 36.000€ zur Finanzierung von Naturschutzprojekten in 2020/2021 eingeplant. Hierdurch reduziert sich der „freie“ Betrag auf ca. 88.000€.

 

Zu 3. b) Antwort:

Seit 2015 wurden der uNB insgesamt ca. 860 VKR-Anfragen von Notaren vorgelegt. Bei fast allen dieser Grundstücke (mind. 90%) sind die Voraussetzungen zur Ausübung des bereits aufgrund einer ersten Vorprüfung nicht erfüllt. Der verbleibende Teil wird fachlich und rechtlich weiter geprüft.

Umfang der Prüfung ist hierbei die fachliche Eignung der Flächen zur Aufwertung und Entwicklung und dauerhaften Sicherung im Besitz der öffentlichen Hand. Hierbei wird auch in einer aufgrund der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendigen Abwägung zwischen Aufwand (Kosten des Erwerbs, Aufwertung, Pflege) und Nutzen über die Ausübung entschieden.

Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind heißt dies nicht, dass der Landkreis die Flächen in sein Eigentum aufnehmen muss. Die Vorkaufsrechtbegünstigten können neben dem Landkreis selbst auch die Gemeinden, das Wasserwirtschaftsamt oder auch Naturschutzverbände sein. Erfolgt eine Ausübung zugunsten diesen Trägern, sind die Kosten ebenfalls von diesen zu tragen.

In zwei Fällen wurde das Vorkaufsrecht zugunsten des Landkreises aus Ersatzgeldern für zusammen ca. 100.000 € ausgeübt (Klimaschutzprojekt Brucker Moos ca. 3.000 m², Klimaschutzprojekt Katzenreuther Filze, ca. 8.600 m²).

Daneben stehen auch weitere Möglichkeiten zur Erreichung der Ziele des Naturschutzes auf hochwertigen (oder potentiell gut aufwertbaren) Flächen zur Verfügung, bei denen das Eigentum der Fläche in privater Hand bleiben. Hier zu nennen sind die einschlägigen Vertragsnaturschutzprogramme und die Anlage von Ökokonten (z.B. auch für private Ausgleichsflächen).

 

Zu 3. c) Antwort:

Im Ergebnis wurde und werden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Vorkaufsrechtes nach dem Naturschutzrecht mit dem erforderlichen Augenmaß zur Wahrung der Eigentümerinteressen und der Schwere des mit dem Vorkaufsrecht verbundenen Grundrechtseingriffs im Landratsamt Ebersberg genutzt.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1.   Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion: Der Eckwert des ULV-Ausschusses wird um 1 Million Euro auf somit 8.500.000 € angehoben.

&

abgelehnt

Ja 21   Rest dagegen

 

2.   Für die Haushaltsberatungen 2021 werden den Fachausschüssen folgende Eckwerte vorgegeben:

 

Plan 2020

Eckwertevorschlag 2021

Kreis- und Strategieausschuss (KSA)

13.113.295

11.400.000

Jugendhilfeausschuss

14.213.206

16.500.000

SFB-Ausschuss

18.043.792

18.900.000

ULV-Ausschuss

6.585.678

7.500.000

LSV-Ausschuss

13.153.226

14.500.000

Summe

65.109.197

68.800.000

Die Summe der Eckwerte für die Fachausschüsse beträgt 68.800.000 €.

Die Summe der zur Verfügung gestellten Finanzmasse erhöht sich gegenüber der Planung 2020 um 3.690.803 € bzw. 5,67 %.

Die Fachausschüsse werden aufgefordert bei der Haushaltsplanung 2021 diese Eckwerte einzuhalten.

3. Die Rettungsschirme und sonstigen Corona-Zuweisungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt und gesondert in den jeweiligen Teilbudgets dargestellt.

&

einstimmig angenommen