Der Landrat eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Zur Niederschrift der 01. Sitzung des SFB-Ausschusses am 20.05.2020 gibt es folgende Einwände:

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt zu seinem schriftlichen Einwand zu TOP 11 ö; Anfrage; Ausweitung der Tests zu ‚Corona‘, dass er die Aussage des Landrats auf Labore bezogen habe, die ja zwischenzeitlich 1.000 Abstriche auswerten würden. Da die 900 Tests an zwei Tagen aber in einer Firma durchgeführt wurden, sei sein Einwand erledigt.

KR Johannes von der Forst erklärt, dass das Abstimmungsergebnis mit ‚einstimmig angenommen‘ bei TOP 07 ö; ‚Kinderschutz in Zeiten von Covid-19; Antrag der AG ÖdP/Die Linke‘ vom 30.04.2020 nicht stimme, da KRin Marlene Ottinger gegen den Beschluss gestimmt habe. Auf Nachfrage des Landrats bestätigt KRin Marlene Ottinger den Einwand. Der Landrat erklärt, dass das Abstimmungsergebnis im Protokoll zu TOP 7 auf ‚angenommen‘ und 10 Ja- und 1 Nein-Stimme geändert werde.

KR Omid Atai bittet, dass seine Wortmeldung auf Seite 6 des Protokolls, (…) dass ihm eine Ausgestaltung mit mehr Grünflächen, mehr Flexibilität und ein extern nutzbarer Kulturraum wichtig sei, abgeändert werde in (…) ihm eine Ausgestaltung mit mehr Grünflächen, mehr Flexibilität für die zukünftige Entwicklung des Gymnasiums und eine konzeptionelle Würdigung Schule als Kulturraum (-zentrum) wichtig sei. Außerdem bittet er, seine Anmerkung auf Seite 13 im Protokoll wie folgt auszuformulieren, damit es nicht falsch verstanden werde: „KR Omid Atai merkt gegenüber Brigitte Keller an, dass der Landkreis lieber die verursachten Kosten trägt, bevor hier pandemiebedingt Menschen gefährdet werden.“

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat, verliest den Satz und das Gremium ist mit der Änderung im Protokoll einverstanden.

Der Landrat informiert, dass das Protokoll im Original entsprechend der Einwände geändert und ins System eingestellt werde. Ein erneuter postalischer Versand erfolge nicht.

Auf Nachfrage des Landrats, ob das Protokoll der Sitzung am 20.05.2020 mit diesen Änderungen genehmigt sei, erfolgt keine Gegenrede.

Somit gilt das Protokoll der 01. Sitzung des SFB-Ausschusses am 20.05.2020 mit diesen Änderungen als genehmigt.

Der Landrat erkundigt sich zu Einwände der Niederschrift der 23. Sitzung am 11.03.2020 worauf keine folgt.

Somit gilt die Niederschrift als genehmigt.