Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0

Der Landrat erklärt, dass wie unter Punkt c) geladen, heute über die Entschädigungssatzung nicht beraten und beschlossen werde. Zu Punkt a) (Anzahl der weiteren StellvertreterInnen) erklärt er, dass in der 14. Wahlperiode (2014 bis 2020) der Kreistag beschlossen habe, vier weitere Stellvertreter des Landrates zu bestellen. Die Fraktionssprecher hätten sich im Vorfeld darauf verständigt, dies in der 15. Wahlperiode so weiterführen zu wollen. Der Landrat stellt fest, dass es dazu keine Gegenrede gibt und stellt den ersten Punkt des Beschlussvorschlages zur Abstimmung.

Der Landrat teilt zur Bestellung der vier weiteren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit (Punkt 2 des Beschlussvorschlages), dass die Verwaltung im Vorfeld Vorschläge von den Kreistagsfraktionen erhalten habe. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat die Vorschläge einzeln zur Abstimmung und erkundigt sich bei den bestellten KRinnen Magdalena Föstl, Angelika Obermayr und Elisabeth Platzer sowie dem KR Georg Reitsberger, ob sie die Bestellung annehmen.

Anschließend stellt der Landrat den Punkt 3 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung, der von Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat bei Punkt 3.b) um die in kursiv gesetzten Ergänzungen konkretisiert wurde: „ im Übrigen der Abteilungsleiter oder die Abteilungsleiterin des Landratsamtes, den oder die der Landrat bestimmt, bei dessen Verhinderung der jeweils anwesende dienstälteste (gemessen an den Dienstzeiten im Landratsamt Ebersberg) Verwaltungsbeamte der vierten Qualifikationsebene im nichttechnischen Dienst.“

 

Nach Beschlussfassung unterbricht der Landrat von 15:55 Uhr bis 16:01 Uhr die Sitzung für einen Fototermin mit den Stellvertretern.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1.      Der Kreistag bestimmt für die Wahlperiode 2020 – 2026 vier weitere Stellvertreter des Landrats.

&

einstimmig angenommen

 

2.      Folgende vier weitere Stellvertreter werden bestimmt:

2.1 Magdalena Föstl

&

einstimmig angenommen

KRin Magdalena Föstl hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

KRin Magdalena Föstl nimmt die Bestellung an.

2.2 Angelika Obermayr

&

einstimmig angenommen

KRin Angelika Obermayr hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

KRin Angelika Obermayr nimmt die Bestellung an.

2.3 Elisabeth Platzer

&

einstimmig angenommen

KRin Elisabeth Platzer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

KRin Elisabeth Platzer nimmt die Bestellung an.

2.4 Georg Reitsberger

&

einstimmig angenommen

KR Georg Reitsberger hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

KR Georg Reitsberger nimmt die Bestellung an.

 

3.    Bezüglich des Vertretungsumfanges legt der Kreistag Folgendes fest:

Ist auch der gewählte Stellvertreter verhindert, so vertreten den Landrat

a)    im Kreistag und in den Ausschüssen die aus der Mitte des Kreistags bestellten weiteren Vertreter, in der Reihung nach dem Dienstalter, wenn dieses gleich ist, dann nach dem Lebensalter. Bei Verhinderung der weiteren Stellvertreter das dienstälteste anwesende Kreistagsmitglied,

b)    im Übrigen der Abteilungsleiter oder die Abteilungsleiterin des Landratsamtes, den oder die der Landrat bestimmt, bei dessen Verhinderung der jeweils anwesende dienstälteste (gemessen an den Dienstzeiten im Landratsamt Ebersberg) Verwaltungsbeamte der vierten Qualifikationsebene im nichttechnischen Dienst.

&

einstimmig angenommen