Beschluss: einstimmig angenommen

Der TOP wird vor TOP 8 ö Ausschüsse des Kreistages; a) Benennung der Mitglieder und Stellvertreter b) Bestimmung des Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt.

 

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und erklärt, dass von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wurde, die politischen Vertreter im Jugendhilfeausschuss von sechs auf acht Personen zu erhöhen, was einer Änderung der Satzung des Kreisjugendamtes bedürfe. Die Verwaltung begründe diese Änderung damit, dass die Kreisräte die politischen Vertreter des Landkreises seien, die im Jugendhilfeausschuss das zweithöchste Budget zu verwalten hätten und damit auch die finanzielle Verantwortung tragen würden.

Der Landrat stellt die Möglichkeit in Aussicht, diesen Spezialpunkt auch auf die nächste Kreistagssitzung zu verschieben.

In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

Die Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt wurde nachversandt und stand den Kreisräten (in Papierform) zum Teil erst am Samstag zur Verfügung. Somit sei die Zeit zu knapp gewesen, um mit den Trägern der freien Jugendhilfe darüber zu sprechen, was Voraussetzung sei, um hier eine Entscheidung treffen zu können.

Der Landrat stellt fest, dass es der mehrheitliche Wunsch des Kreistages sei, diesen Punkt zu vertagen. Er erklärt, dass der erste Jugendhilfeausschuss nach der Juli-Sitzung des Kreistages stattfinden werde.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit externen Mitgliedern wird vertagt.