Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 26.09.2019, TOP 9ö

Sachvortragende(r):

Dr. Christian Wolf, Landratsamt München

 

Dorothe Pletzer, Landratsamt München

 

Dr. Julia Huber, Energieagentur Ebersberg-München

 

Der Landrat begrüßt Herrn Dr. Christian Wolf, Frau Dorothe Pletzer und Frau Dr. Julia Huber, die anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) das Projekt ‚Zukunftsaktie‘ vorstellen.

Der Landrat verweist auf einen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am Samstag eingegangen ist und als Tischvorlage (Anlage 4 zum Protokoll) dem Gremium vorliegt.

Herr Dr. Wolf beantwortet Fragen aus dem Gremium.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, sie störe der Name ‚Zukunftsaktie‘ und für sie sei das Projekt wie einen „Ablasshandel“.

KR Martin Lechner bezieht sich auf das ‚Eichenauer Urteil‘ und erkundigt sich, ob das eine Aufgabe des Landkreises sei bzw. ob der Landkreis rechtlich das überhaupt einführen dürfe und wieso keine Stiftung gemacht werde.

Herr Dr. Wolf erklärt, dass deren Kämmerer das ‚Eichenauer Urteil‘ bereits betrachtet und er eine zweiseitige Stellungnahme dazu geschrieben habe. Er leite die Anfrage gerne weiter.

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanger des Landkreises Ebersberg erklärt, dass man die Überprüfung des ‚Eichenauer Urteils‘ anfordern und ggf. selbst eine Prüfung einleiten werde. Die Energieagentur würde sich nie etwas leisten, was nicht rechtens sei. Mit der Energiewende sei der Landkreis zu langsam. Der Vorteil der Zukunftsaktie sei, dass die Tonne CO2 - egal ob in Straußdorf oder in Afrika - kompensiert, zertifiziert und standardisiert werden würde. Die Energieagentur ‚eza!‘ im Allgäu, setze nur Unternehmen in dieses Projekt, die ihr CO2 um jährlich 10 % senken würde. Dadurch gewinne das Projekt seinen Charme. Es sei kein Ablasshandel, sondern es zeige nur den festen Willen, in der Zeit, die noch zur Verfügung stehe, CO2 zu verringern.

KR Thomas von Sarnowski verweist auf den Ergänzungsantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und erläutert diesen.

Der Landrat erkundigt sich zur Zusammensetzung des Beirates, worauf Hans Gröbmayr erklärt, dass dies die Punkte 4. und 5. des mit der Sitzungsvorlage versandten Beschlussvorschlages betreffe. Es werde ein Arbeitskreis beschlossen, der für den Ebersberger Landkreis den ‚European Energy Award‘ begleiten solle. Dieser Arbeitskreis könnte auch bei der Projektauswahl beteiligt werden. Im Landkreis München werde ein ‚Lenkungskreis‘ hochrangig besetzt. Dies könne im Landkreis Ebersberg ebenso erfolgen. Seine Idee war aber, so Gröbmayr, dass der Ausschuss, der das andere Projekt begleite, sich auch damit befasse.

Herr Dr. Wolf erklärt, dass es nicht immer Sinn mache, wenn aus den Reihen des ULV-Ausschusses der Arbeitskreis/Beirat besetzt werde, denn dann könne man gleich den ULV-Ausschuss benennen.

KR Karl Schweisfurth erklärt, dass er als Unternehmer vorschlage, eine kleine nichtmonitäre Rendite von 3 % einzuführen, z.B. wer Bäume pflanze bekomme ein Ster Holz oder ein Jahr Gratisparken. Er glaube, dass dadurch die Wirksamkeit deutlich gesteigert werden könnte.

KR Martin Lechner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung für eine Beratung zu unterbrechen, dem keine Gegenrede folgt.

Der Landrat unterbricht die Sitzung von 17:23 Uhr bis 17:30 Uhr.

Anschließend erklärt KR Martin Lechner, dass die CSU-FDP-Fraktion dem Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen zustimme und erklärt weiter, wenn der Landkreis 2020 Geld ausgebe, dann müsse an anderer Stelle eingespart werden. Wenn nicht in diesem Jahr, dann im nächsten. Er bittet, nochmals zu prüfen, inwieweit die Gemeinnützigkeit bewahrt bleibe. Hans Gröbmayr erklärt, dass dieser Vorschlag schon geprüft werde.

Anhand des Änderungsantrages zum Beschlussvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.05.2020 geht das Gremium die einzelnen Punkte durch und berät, was ergänzt, geändert bzw. gestrichen werden soll.

KRin Bianka Poschenrieder bittet, den geänderten Beschlussvorschlag um die Beratungsfolge im Kreis- und Strategieausschuss sowie den Kreistag zu erweitern, was der Landrat zusagt und um eine getrennte Abstimmung.

Der Landrat stellt die Punkte des geänderten Beschlussvorschlages einzeln zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

     Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landkreis hält fest an seinen „Eckpunkten zur Energiewende 2030“ und dem zur Umsetzung beschlossenen „Meilensteinplan“.  Zur Minderung der klimaschädlichen Gase liegt der Fokus im Landkreis Ebersberg bei Effizienzmaßnahmen, dem Zubau erneuerbarer Energien sowie der Bewusstseinsbildung. Ein CO2-Ausgleich kann diese Maßnahmen nicht ersetzen.

 

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0

 

 

2.    Das Projekt Zukunftsaktie für einen „Klimafreundlichen Landkreis Ebersberg“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu ergreifen (Beauftragung Energieagentur Ebersberg-München, Akquise Partner für lokale Projekte, Beauftragung Öffentlichkeitsarbeit), um die „Zukunftsaktie des Landkreises Ebersberg“ einzuführen. Dabei soll der Start-Preis für die vorgestellte Aktie 10,00 € / Jahr betragen. Der Preis wird jährlich evaluiert.

 

&

angenommen

Ja 12   Nein 3

 

 

3.    Ab dem Jahr 2021 werden die Emissionen der Landkreisverwaltung und ihrer Liegenschaften durch den Kauf von „Zukunftsaktien“ ausgeglichen. Das Landratsamt Ebersberg mit seinen Liegenschaften wird somit eines der ersten rechnerisch klimaneutralen Landratsämter Deutschlands. Die Mittel hierfür sollen 2021 eingestellt werden.

 

&

angenommen

Ja 12   Nein 3

 

 

4.    Das Gremium beauftragt die Verwaltung, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises darüber zu beraten, ob beginnend ab dem Jahr 2021 die gesamten Emissionen der Verwaltungen und Liegenschaften der Kommunen im Landkreis Ebersberg durch den Kauf von „Zukunftsaktien“ ausgeglichen werden könnten bzw. ob einzelne Gemeinden sich dem Projekt schrittweise anschließen wollen.

 

&

angenommen

Ja 11   Nein 4

 

 

5.    Die Energieagentur wird beauftragt, mit den gewonnenen Geldern kurzfristig vornehmlich regionale Projekte mit unmittelbarer, messbarer Klimawirksamkeit anzustoßen. Dem ULV-Ausschuss wird regelmäßig über die Projektauswahl berichtet.

 

&

angenommen

Ja 13   Nein 2

 

 

6.    Das für die konkrete Projektauswahl zuständige Gremium ist der für die Umsetzung des European Energy Award gegründete Beirat im Rahmen der Klimaschutzregion.

 

&

angenommen

Ja 14   Nein 1

 

 

7.    Die Energieagentur wird beauftragt, zu prüfen, ob eine nichtmonitäre Rendite von ca. 3 % in der Zukunftsaktie verankert werden kann.

 

&

angenommen

Ja 13   Nein 2