ULV-Ausschuss am 26.09.2019, TOP 9ö |
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Sachvortragende(r): |
Dr. Christian Wolf, Landratsamt
München |
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Dorothe Pletzer, Landratsamt
München |
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Dr. Julia Huber, Energieagentur
Ebersberg-München |
Der Landrat begrüßt Herrn
Dr. Christian Wolf, Frau Dorothe Pletzer und Frau Dr. Julia Huber, die
anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) das Projekt ‚Zukunftsaktie‘
vorstellen.
Der Landrat verweist auf einen
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am Samstag
eingegangen ist und als Tischvorlage (Anlage 4 zum Protokoll) dem Gremium
vorliegt.
Herr Dr. Wolf beantwortet Fragen aus dem
Gremium.
KRin Bianka Poschenrieder erklärt, sie störe
der Name ‚Zukunftsaktie‘ und für sie sei das Projekt wie einen „Ablasshandel“.
KR Martin Lechner bezieht sich auf das ‚Eichenauer
Urteil‘ und erkundigt sich, ob das eine Aufgabe des Landkreises sei bzw. ob der
Landkreis rechtlich das überhaupt einführen dürfe und wieso keine Stiftung
gemacht werde.
Herr Dr. Wolf erklärt, dass deren Kämmerer
das ‚Eichenauer Urteil‘ bereits betrachtet und er eine zweiseitige
Stellungnahme dazu geschrieben habe. Er leite die Anfrage gerne weiter.
Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanger des
Landkreises Ebersberg erklärt, dass man die Überprüfung des ‚Eichenauer Urteils‘
anfordern und ggf. selbst eine Prüfung einleiten werde. Die Energieagentur
würde sich nie etwas leisten, was nicht rechtens sei. Mit der Energiewende sei
der Landkreis zu langsam. Der Vorteil der Zukunftsaktie sei, dass die Tonne CO2
- egal ob in Straußdorf oder in Afrika - kompensiert, zertifiziert und
standardisiert werden würde. Die Energieagentur ‚eza!‘ im Allgäu, setze nur
Unternehmen in dieses Projekt, die ihr CO2 um jährlich 10 % senken
würde. Dadurch gewinne das Projekt seinen Charme. Es sei kein Ablasshandel,
sondern es zeige nur den festen Willen, in der Zeit, die noch zur Verfügung
stehe, CO2 zu verringern.
KR Thomas von Sarnowski verweist auf den
Ergänzungsantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und erläutert
diesen.
Der Landrat erkundigt sich zur
Zusammensetzung des Beirates, worauf Hans Gröbmayr erklärt, dass dies die
Punkte 4. und 5. des mit der Sitzungsvorlage versandten Beschlussvorschlages
betreffe. Es werde ein Arbeitskreis beschlossen, der für den Ebersberger Landkreis
den ‚European Energy Award‘ begleiten solle. Dieser Arbeitskreis könnte auch
bei der Projektauswahl beteiligt werden. Im Landkreis München werde ein
‚Lenkungskreis‘ hochrangig besetzt. Dies könne im Landkreis Ebersberg ebenso
erfolgen. Seine Idee war aber, so Gröbmayr, dass der Ausschuss, der das andere
Projekt begleite, sich auch damit befasse.
Herr Dr. Wolf erklärt, dass es nicht immer
Sinn mache, wenn aus den Reihen des ULV-Ausschusses der Arbeitskreis/Beirat
besetzt werde, denn dann könne man gleich den ULV-Ausschuss benennen.
KR Karl Schweisfurth erklärt, dass er als
Unternehmer vorschlage, eine kleine nichtmonitäre Rendite von 3 % einzuführen,
z.B. wer Bäume pflanze bekomme ein Ster Holz oder ein Jahr Gratisparken. Er
glaube, dass dadurch die Wirksamkeit deutlich gesteigert werden könnte.
KR Martin Lechner stellt einen Antrag zur
Geschäftsordnung, die Sitzung für eine Beratung zu unterbrechen, dem keine
Gegenrede folgt.
Der Landrat unterbricht die Sitzung von
17:23 Uhr bis 17:30 Uhr.
Anschließend erklärt KR Martin Lechner, dass
die CSU-FDP-Fraktion dem Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen zustimme
und erklärt weiter, wenn der Landkreis 2020 Geld ausgebe, dann müsse an anderer
Stelle eingespart werden. Wenn nicht in diesem Jahr, dann im nächsten. Er
bittet, nochmals zu prüfen, inwieweit die Gemeinnützigkeit bewahrt bleibe. Hans
Gröbmayr erklärt, dass dieser Vorschlag schon geprüft werde.
Anhand des Änderungsantrages zum
Beschlussvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.05.2020 geht das Gremium die
einzelnen Punkte durch und berät, was ergänzt, geändert bzw. gestrichen werden
soll.
KRin Bianka Poschenrieder bittet, den
geänderten Beschlussvorschlag um die Beratungsfolge im Kreis- und
Strategieausschuss sowie den Kreistag zu erweitern, was der Landrat zusagt und
um eine getrennte Abstimmung.
Der Landrat stellt die Punkte des geänderten
Beschlussvorschlages einzeln zur Abstimmung.
Der ULV-Ausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Landkreis hält
fest an seinen „Eckpunkten zur Energiewende 2030“ und dem zur Umsetzung
beschlossenen „Meilensteinplan“. Zur
Minderung der klimaschädlichen Gase liegt der Fokus im Landkreis Ebersberg bei
Effizienzmaßnahmen, dem Zubau erneuerbarer Energien sowie der
Bewusstseinsbildung. Ein CO2-Ausgleich kann diese Maßnahmen nicht ersetzen.
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einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein 0 |
2.
Das Projekt
Zukunftsaktie für einen „Klimafreundlichen Landkreis Ebersberg“ wird
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu
ergreifen (Beauftragung Energieagentur Ebersberg-München, Akquise Partner für
lokale Projekte, Beauftragung Öffentlichkeitsarbeit), um die „Zukunftsaktie des
Landkreises Ebersberg“ einzuführen. Dabei soll der Start-Preis für die
vorgestellte Aktie 10,00 € / Jahr betragen. Der Preis wird jährlich evaluiert.
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angenommen |
Ja 12 Nein 3 |
3.
Ab dem Jahr 2021
werden die Emissionen der Landkreisverwaltung und ihrer Liegenschaften durch
den Kauf von „Zukunftsaktien“ ausgeglichen. Das Landratsamt Ebersberg mit
seinen Liegenschaften wird somit eines der ersten rechnerisch klimaneutralen
Landratsämter Deutschlands. Die Mittel hierfür sollen 2021 eingestellt werden.
& |
angenommen |
Ja 12 Nein 3 |
4.
Das Gremium
beauftragt die Verwaltung, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises
darüber zu beraten, ob beginnend ab dem Jahr 2021 die gesamten Emissionen der
Verwaltungen und Liegenschaften der Kommunen im Landkreis Ebersberg durch den
Kauf von „Zukunftsaktien“ ausgeglichen werden könnten bzw. ob einzelne
Gemeinden sich dem Projekt schrittweise anschließen wollen.
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 4 |
5.
Die Energieagentur
wird beauftragt, mit den gewonnenen Geldern kurzfristig vornehmlich regionale
Projekte mit unmittelbarer, messbarer Klimawirksamkeit anzustoßen. Dem
ULV-Ausschuss wird regelmäßig über die Projektauswahl berichtet.
& |
angenommen |
Ja 13 Nein 2 |
6.
Das für die
konkrete Projektauswahl zuständige Gremium ist der für die Umsetzung des
European Energy Award gegründete Beirat im Rahmen der Klimaschutzregion.
& |
angenommen |
Ja 14 Nein 1 |
7.
Die Energieagentur
wird beauftragt, zu prüfen, ob eine nichtmonitäre Rendite von ca. 3 % in der
Zukunftsaktie verankert werden kann.
& |
angenommen |
Ja 13 Nein 2 |