[1]Sachvortragende(r):

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

Hubert Schulze, stellvertretender SG-Leiter 11, Bildung und IT

Marion Wolinski, SG-Leiterin 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

 

Der als Tischvorlage ausliegende ‚Nachtrag zum Antrag der Kreistagsfraktion ÖDP/Die Linke vom 11.05.2020-möglicher Beschluss‘ sowie die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion ‚Fragestellungen zu den Eilanträgen der AG ÖDP/Die Linke ‚Kinderschutz in Zeiten der Coronakrise‘ sind als Anlage 5 und 6 dem Protokoll beigefügt.

Der Landrat erteilt Christian Salberg das Wort, der ausführlich zum Antrag und der Anfrage zusammen mit Hubert Schulze und Marion Wolinski, anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll), Stellung nimmt.

KR Omid Atai bittet um Information über das Softwarekonzept an den Landkreisschulen.

Hubert Schulze sagt zu, ihm die Information zu übermitteln.

KRin Marlene Ottinger schildert anhand von Einzelfällen die Schwierigkeit ohne Datenverträge am online-Unterricht teilzunehmen.

Es folgt eine kurze Diskussion, ob der Landkreis als Sachaufwandsträger den Schulen Standards bei den Endgeräten für Homeschooling auferlegen könne.

Florian Robida, stellvertretender Abteilungsleiter 6 rate davon ab, den Schulen hier etwas vorzugeben. Die Schulen würden das Homeschooling zwischenzeitlich sehr gut meistern.

KR Johannes von der Forst erklärt, dass er gerne den Eilantrag vor zwei Wochen behandelt hätte, da jede Woche zähle. Es gehe ihm auch um die Grund- und Mittelschüler, die ebenfalls entsprechend mit einem Laptop für Homeschooling ausgestattet werden müssten. Er schlage daher analog zur Landeshauptstadt München vor, einen Zuschuss von 250 € pro Kind (2 Kinder 500 €) zu gewähren.

Der Landrat erklärt, dass der Landkreis Ebersberg nur für seine 10 Landkreisschulen zuständig sei. Der Ansatz sei zwar gut, aber der Landkreis könne hier kein Konzept für alle Schulen entwickeln. Es gebe im Landkreis z.B. einen Spendentopf für sozial Benachteiligte, aus dem ein Zuschuss gezahlt werden könne.

KR Johannes von der Forst stellt einen Antrag nach der Geschäftsordnung des Kreistages, der Landkreis Ebersberg solle sozial Benachteiligten in Anlehnung der Landeshauptstadt München für max. 2 Kinder mit à 250 € pro Kind für die Anschaffung eines Endgerätes einen Zuschuss gewähren. Er erklärt, dass es der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen nur um den Punkt 1 des Antrages vom 30.04.2020 gehe.

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, erklärt, dass es dem Landkreis ab dem Tag des Katastrophenfalles untersagt wurde, weitere freiwillige Leistungen zu gewähren. Sie verweist auf die Seite 225 des Haushaltes 2020, in der die freiwilligen Leistungen aufgeführt seien. Sie erkundigt sich, auf welche freiwilligen Leistungen der SFB-Ausschuss dafür verzichten wolle. Die Mittel für die beantragten Zuschüsse könnten aus dem Spendentopf, soweit diese nicht zweckgebunden seien, beantragt werden.

Der Landrat erklärt, dass die Mittel, bis der SFB-Ausschuss Einsparvorschläge erbringe, zunächst aus dem Spendentopf generiert werden sollen. Die Verwaltung solle im Beschlussvorschlag beauftragt werden, bis zur nächsten Sitzung Deckungsvorschläge zu machen.

KR Omid Atai lobt das Jugendamt für deren gute Arbeit und erklärt, dass Daten und Fakten vorliegen würden, der SPD-Kreistagsfraktion gehe es ebenfalls nur mehr um den Punkt 1 des Antrages.

Der Landrat zieht folgendes Fazit: Es solle für alle benachteiligten Schüler etwas getan werden - zunächst aus den Spendentöpfen. Diese sollten auch beworben werden, damit diese von den Bürgern befüllt würden. Damit könnte der Landkreis dann alle Kinder erfassen. Bis zur nächsten Sitzung erfolge ein Deckungsvorschlag und wie andere freiwillige Leistungen eingespart würden, um Endgeräte finanzieren zu können.

KRin Magdalena Föstl erklärt, dass im Antrag der SPD-Kreistagsfraktion 200 € und im angepassten Beschlussvorschlag 250 € stünden. Das Gremium verweist auf die Analogie zur Landeshauptstadt München.

Auf Nachfrage, ob damit der Antrag der Kreistagsfraktion ÖDP/Die Linke erledigt sei erklärt KRin Marlene Ottinger, dass sie ihren Antrag noch aufrechterhalte, da sie bei SaS noch einen Bedarf sehe (Punkt 3 des Antrages). Sie erklärt dies damit und beantragt, dass wir flexibel reagieren könnten, wenn der Ansturm komme.

Christian Salberg erklärt, das brauchen wir nicht, da SaS derzeit noch zeitliche Kapazitäten habe.

Nach einem Dialog zwischen KRin Ottinger und Florian Robida zieht sie ihren Antrag zu Punkt 3 zurück.

Zu den noch offenen Punkten erklärt der Landrat,

  • Antrag Punkt 4 (Versorgung von Frauen bei häuslicher Gewalt) habe sich erledigt,
  • Antrag Punkt 2 (Betreuung von benachteiligten oder gefährdeten Kinder in Einrichtungen) sei der Kreistag nicht zuständig,

Der Landrat erkundigt sich, ob es hierzu eine Gegenstimme gebe, was nicht der Fall ist.

Der Landrat stellt den im Gremium erarbeiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Jochen Specht, Teamleiter Demografie macht die Verwaltung nach der Sitzung darauf aufmerksam, dass der Beschluss

·         nicht an das Thema Homeschooling gekoppelt ist,

·         auch Drucker umfasst, die nicht zwangsläufig notwendig wären,

·         keine Kopplung enthält, die Beschaffung über lokale Anbieter abzuwickeln,

·         keine Kopplung hat, ob ein entsprechendes Gerät vorhanden ist oder nicht.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Ausschuss beschließt in Anlehnung an die Handhabe der Landeshauptstadt München ein Programm aufzulegen zur Unterstützung von benachteiligten Schülern im SGB II- und SGB XII Bezug bzw. im Bezug nach dem AsylbewerberleistungsG (Förderung von Laptops/PCs oder Tablets einschl. Druckern) von max. 250 Euro pro Kind, max. für zwei Kinder pro Familie. Die Mittel sind aus Einsparungen anderer freiwilligen Leistungen bzw. aus Spendenmitteln, die nicht zweckgebunden sind, zu generieren. [1] sh. Fußnote

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses Deckungsvorschläge unter Einsparung anderer freiwilliger Leistungen vorzulegen.[2] sh. Fußnote

3.   Antrag Nr. 1 ‚Schulen‘ der AG ÖDP-Linke ist damit erledigt.

4.   Antrag Nr. 2 wird wegen Nichtzuständig (des Landkreises) nicht behandelt.

5.   Antrag Nr. 3 ist zurückgenommen

6.   Antrag Nr. 4 hat sich erledigt, weil Kapazitäten zur Verfügung stehen.



[1] Fußnote: Der SFB-Ausschuss hat am 02.07.2020 (TOP 07 ö) diesen Beschluss dahingehend korrigiert, dass sich die Förderung an den bestehenden Standards beim Projekt ‚Fördern und Helfen‘ orientieren solle.

[2] Fußnote: Im SFB-Ausschuss am 02.07.2020 wurde festgestellt, dass Deckungsvorschläge nicht notwendig sind, weil die Hilfen aus ‚Fördern und Helfen‘ gewährt werden.