Vorberatung        

ULV - Ausschuss am 28.11.2018, TOP 7 und

ULV - Ausschuss am 09.07.2019, TOP 4

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl; SG-Leiter 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Augustinus Meusel, SG-Leiter Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement

 

Der Landrat führt in den Sachverhalt kurz ein.

Johannes Dirscherl verweist auf den mit der Sitzungsvorlage versandten Bericht ‚Fahrradfreundlicher Landkreis; Radwegeplanung 2030‘, der alle Maßnahmen des Landkreises, beschränkt auf die Kreisstraßen, enthalte.

Der Landrat informiert, dass der Landkreis einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe, der sich um den dazu benötigten Grunderwerb kümmere. .

Der Landrat übergibt das Wort an Augustinus Meusel, der anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll) den Sachverhalt ‚Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK)‘ erläutert.

KR Leonhard Spitzauer erkundigt sich, an welchen Standorten Radabstellanlagen errichtet würden, worauf der Landrat antwortet, diese würden an den Liegenschaften des Landkreises errichtet werden.

Augustinus Meusel fügt ergänzend hinzu, dass es derzeit hohe staatliche Zuschüsse für Radabstellanlagen gebe.

Augustinus Meusel und Johannes Dirscherl beantworten Fragen aus dem Gremium.

KRin Bianka Poschenrieder regt an, den Arbeitskreis ‚Radwege‘ wieder zu aktivieren.

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, antwortet, dass die Radwegeplanung erst einmal in die Umsetzung kommen müsse und auf die Anmerkung von KRin Franziska Hilger, bei den Verzögerungen der Baubeginne sei meistens das Problem der Grunderwerb. Die Mittel würden erst in den Haushalt eingestellt werden, wenn der Grunderwerb gesichert sei, so Brigitte Keller abschließend.

Nachdem alle Fragen aus dem Gremium beantwortet sind, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

zu a)      Fahrradfreundlicher Landkreis - Radwegeplanung 2030
Das Radwegeprogramm 2030 wird genehmigt. Es ist jährlich zu aktualisieren und ist Grundlage für das Radwege- und Straßenbauprogramm des Landkreishaushalts.

zu b)      Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK)
Das Ergebnis der AGFK Vorbereisung wird zur Kenntnis genommen.

zu c)      Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung mit Erhöhung des Modal Split Anteils des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen

1.      Der Landkreis setzt sich zum Ziel, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer umweltverträglichen und zukunftsfähigen Mobilität gesehen.

2.      Der Landkreis setzt sich zum Ziel, den Radverkehrsanteil am Modal Split bis 2024 von 11 % auf 16 % zu steigern.

3.      Der Landkreis strebt 2020 die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ an.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Information, Kommunikation und Service) den Radverkehr weiter voranzubringen. Das jährlich aktualisierte Radwege- und Straßenbauprogramm als Grundlage für die jährliche Haushaltsplanung ist dafür eine wichtige Grundlage.