Sitzung: 29.06.2020 Kreis- und Strategieausschuss
Vorlage: 2020/0039
ULV-Ausschuss am
30.09.2009, TPO 12 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 07.10.2013, TOP 16 NÖ ULV am 02.10.2013 TOP 17,
NÖ Gemeinsame Ortsbesichtigung
der Mitglieder des ULV sowie Kreis- und Strategieausschuss am 16.10.2013 am
Kastensee Kreis- und
Strategieausschuss am 24.02.2014, TOP 15 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 07.04.2017, TOP 7 Ö und TOP 13 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 14.07.2014, TOP 19.2 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 10.11.2014, TOP 14 NÖ Kreis- und Strategieausschuss
am 01.12.2014, TOP 17, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 12.10.2015, TOP 12, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 09.11.2015, TOP 19, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 11.07.2016. TOP NÖ 1 und 24 NÖ Gemeinsame Besprechung der
Mitglieder des Kreis- und Strategieausschuss sowie Vertretern der Verwaltung
und Betreiber des Badebetriebs bei Notar Frauhammer in Ebersberg am
26.01.2017 Kreis- und
Strategieausschuss am 06.02.2017, TOP 10, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 23.04.2018, TOP 19, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 11 Ö Kreis- und
Strategieausschuss am 15.07.2019, TOP 13 Ö Kreis- und
Strategieausschuss am 06.05.2019, TOP 18, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 02.12.2019, TOP 22, NÖ |
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Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, Leiter SG 44,
Wasserrecht |
Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein und übergibt das Wort an Herrn Ottl, der den freien Zugang zum See im Bereich des Landkreisgrundstücks und den Zaunverlauf im Bereich der gemeinsamen Grundstücksgrenzen mit einem entsprechenden Drehkreuz und Durchgangstor erläutert. Die Unterhaltskosten für die bauliche Anlage würden im Bereich des LSV-Ausschusses verbucht werden.
Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass Michael Ottl die Vertragsbedingungen realisiert habe und es am 09.07. einen Besichtigungstermin gebe, an dem er, die Liegenschaftsverwaltung, Brigitte Keller und der Eigentümer teilnehmen werden, um zu sehen, was gewünscht und umsetzbar sei, um dann ins Ausschreibungsverfahren gehen zu können.
Michael Ottl erklärt, dass entsprechend der Tauschurkunde die Verkehrssicherungspflicht für die Pappeln auf dem Grundbesitz des Landkreises der Landkreis übernehme und von der unteren Naturschutzbehörde (uNB) koordiniert werde. Die Pflegemaßnahmen von Bäumen und Flächen würden weiterhin im Bereich der uNB (ULV-Ausschuss) verbucht. Die in diesem Jahr entstehenden Kosten müssten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Der Landrat erklärt, dass von Mai bis Ende September (während des Badebetriebes) der Zaun geschlossen bleibe, außer bei Regen oder wenn, aufgrund von Krankheit des Betreibers, kein Badebetrieb herrsche. Von Oktober bis Ende April seien grundsätzlich die Flächen auf den Landkreisgrundstück offen. Der Landrat informiert abschließend, dass der Landkreis die Grundstücke 1:1 getauscht habe.
Die KRe Albert Hingerl, Alexander Müller und Dr. Wilfried Seidelmann bringen stellvertretend für ihre Fraktionen ihre Freude zum Ausdruck, dass es dem Landkreis nun gelungen sei, den Bürgern einen freien Zugang zum Kastenseeoner See zu ermöglichen.
Der Landrat bittet den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Der Kreis- und Strategieausschuss hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen.