Sitzung: 30.06.2020 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2020/3650
Sachvortragende(r): |
Georg Preuß, Teamleiter SG 13, Kreishochbau und Bauunterhalt |
Der Tagesordnungspunkt wird nach dem vorgezogenen
TOP 06 ö behandelt.
Georg Preuß erläutert anhand einer Präsentation
(Anlage 3 zum Protokoll) die Leitziele für nachhaltiges Bauen des Landkreises
Ebersberg und erklärt abschließend, dass die im Antrag vorgegebenen Leitziele
bereits seit längerem umgesetzt werden, da dem Kreishochbau und Liegenschaften
der Natur- und Umweltschutz ein hohes Anliegen sei.
In der anschließenden Diskussion erklären die
KRinnen Bianka Poschenrieder und Ilke Ackstaller, dass es nicht schade, die im
Antrag genannten Ziele festzuhalten und die Leitlinien um diesen Punkt zu
erweitern.
Brigitte Keller merkt an, der Kreistag habe diese
Leitziele beschlossen, die der LSV-Ausschuss vorberaten habe.
Der Landrat erklärt, der Kreistag solle darüber
informiert werden.
KR Thomas von Sarnovski erklärt, wenn der
ULV-Ausschuss das gerne haben möchte, solle das auch in die Leitlinien
reingeschrieben werden.
Brigitte Keller erklärt zum Prozedere, dass der
ULV-Ausschuss das beschließe und die Verwaltung es im Rahmen der
Beschlusskontrolle umsetze.
KR Karl Schweisfurth merkt an, dass die Flächen nur
einmal im Jahr (im Frühjahr) gemäht werden sollten.
Brigitte Keller erklärt, dass der Beschluss
prominent ins Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt werde.
Der Landrat stellt gemäß dem Konsens des Gremiums den
angepassten Beschlussvorschlag mit einem neuen Leitziel Nr. 7 und den beiden
Punkten aus dem Antrag zur Abstimmung.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die Bauleitlinien werden mit einem neuen Leitziel Nr. 7 wie folgt ergänzt:
1.1. Bei Neuanpflanzung, Instandsetzung, Ergänzung der Außenbereiche kreiseigener Liegenschaften des Landkreises wird eine Bepflanzung gewählt, die insektenfreundlich ist.
1.2. Auf Zierpflanzen ohne nennenswerte ökologischen Wert ist zu verzichten.
2. Bei der nächsten Aktualisierung der Leitlinien wird diese Nr. 7 eingefügt.