Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.07.2018, TOP 4

ULV-Ausschuss am 19.03.2019, TOP 9

Sachvortragende(r):

Dr.-Ing. Michael Witt, Autobahndirektion München

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass der ULV-Ausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2019 das Thema präsentiert und den Beschluss gefasst habe, bei den weiteren Planungen eine Variante zu berücksichtigen, die die EBE 4 in der heutigen Linienführung beibehalte und dem ULV-Ausschuss darüber regelmäßig zu berichten.

Er begrüßt Dr.-Ing. Michael Witt von der Autobahndirektion und erteilt ihm das Wort.

Dr.-Ing. Michael Witt erläutert in seinem Vortrag den aktuellen Sachstand der Planungstätigkeiten ‚A99 Autobahnring München, 8-streifiger Ausbau AS Kirchheim – AS Haar‘ (Anlage 2 zum Protokoll). Er fügt ergänzend hinzu, dass der Ausbau der A99 zwischen dem Autobahnkreuz München-Nord und dem Autobahnkreuz München-Süd durchgehend im Fernstraßenausbaugesetz des Bundes im vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung enthalten sei, was bedeute, dass der Freistaat Bayern, vertreten durch die Autobahndirektion Süd den Auftrag des Parlaments des deutschen Bundestags habe, hier den 8-streifigen Ausbau voranzutreiben. Er erklärt, dass bei der Folie ‚Verkehrsentwicklung‘ das Akronym ‚DTVw‘ für Verkehrsbelastung in einer 5-Tage Woche stehe, sprich von Montag bis Freitag, die die Stauungen herbeiführe. Bemerkenswert sei der Zuwachs bis 2030 von bis zu 35 % auf der A94, so Witt weiter, was mit den Lückenschlüssen, die bereits erfolgt seien und denen, die noch erfolgen würden, zusammenhänge. Zu den Verkehrszahlen und der Corona Pandemie erklärt er, dass es zunächst einen starken Absturz der Verkehrsbelastung gab, aber mittlerweile die Zahlen wieder auf einen Stand vor Corona angestiegen seien, was damit zusammenhänge, weil viele individuell Fahren und nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen wollen.

Zur Verkehrsbelastung und dem Ausbaukonzept erklärt Witt, dass das Problem beim Vollkleeblatt bei den starken Übereckbeziehungen liege, was zu Verkehrsbeeinträchtigungen führe. Die Lösung, so Witt, sei eine abgewandelte Windmühle mit nur zwei Direktrampen. Zu den Ergebnissen der Voruntersuchung München-Ost erklärt er zusätzlich, dass es einen Umbau dergestalt geben werde, dass die Fahrbahnen des Autobahnkreuzes in zwei Ebenen (keine dritte Ebene) gebaut würden. Es werde keinen „Overfly“ nochmals im zweiten Stock geben, so Witt weiter, die Höhenlagen würden sich erstmals nicht verändern. Er erklärt, dass die EBE 4 in bestehender Lage die Besonderheit aufweise, dass sie zum einen sehr schleifend die A99 kreuze und danach die Unterführung der EBE 4 unter der A94 komme. Dies wäre bei einem 8-streifigen Ausbau an dieser Stelle mit temporären Seitenstreifen eine besonders lange Unterführung, was schon fast ein tunnelartiges Bauwerk sei. Deshalb gab es hier die Überlegung, so Witt weiter, etwas Anderes zu strukturieren. Ein weiterer Nachteil (bei dieser Variante) wäre die bauzeitliche Verkehrsführung. Die Autobahndirektion sei sich schon relativ sicher, so Witt, die EBE 4 umleiten zu müssen, was zu der Variante geführt habe, die bereits letztes Jahr im März dem Gremium vorgestellt wurde, nämlich, dass es unter Umständen möglich sein könnte, die EBE 4 so wie sie jetzt verlaufe, nicht beizubehalten, sondern sie so umzulegen, dass sie südlich der A94 entlang geführt werde und sie so anzuschließen, dass der Verkehrsteilnehmer, der von Weißenfeld komme und nach München wolle, zwei Mal rechts abbiege. Im jetzigen Zustand sei es so, dass er zwei Mal links abbiegen müsste, was verkehrlich viel ungünstiger sei. Die Autobahndirektion führe eine Variantenuntersuchung durch und werde im Herbst mit den Verwaltungen die Varianten diskutieren können, weil sie dann in der Planungsphase entsprechend weit seien, so Witt, danach erfolge die Vorstellung im Gremium. Er versichert, sie werden versuchen, keine Variante gegen den Willen des Landkreises weiterzuverfolgen. Der Landrat erklärt, dass dieser zentrale Satz im Protokoll festgehalten werden solle.

Dr. Ing. Michael Witt geht auf den Zeitstrahl der Maßnahme ein und erklärt zusätzlich, dass das Baurecht evtl. ab 2025 bestehe, aber, da die Bauvorbereitung bei so komplizierten Autobahnbaumaßnahmen Ressourcen binde, rechne er damit, dass evtl. erst ab Ende 2028 mit dem Bau begonnen werden könnte. Sobald sie erste diskussionsfähige Planungsergebnisse haben, würden sie auf die Verwaltungen zugehen und sich ein Feedback holen, was bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden würde.

Er gibt abschließend einen Hinweis für die Zukunft: Der Deutsche Bundestag und -rat habe eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, sodass der Bund zukünftig selbst die Autobahnen verwalte. Er und seine Kollegen und Kolleginnen werden ab 01.01.2021 für die Autobahn-GmbH des Bundes tätig sein, aber soweit die Gremien des Landkreises es wünschen, werden sie weiterhin der Einladung folgen und hier vortragen.

Dr.-Ing. Michael Witt erläutert auf Nachfrage von KR Leonhard Spitzauer, dass die Niederlassung Süd direkt dem Fernstraßenbundesamt und als Teil der GmbH dem Ministerium untergeordnet sei. Ziel der Führungskräfte sei, dass der Kontakt mit den Kommunen weiterhin bestehen bleiben solle, was der Landrat ebenfalls begrüße.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgender Beschluss:

1.   Der Landkreis hält am Beschluss vom 19.03.2019 fest, in den zu untersuchenden Varianten eine Variante zu berücksichtigen, die die EBE 4 in der heutigen Linienführung beibehält.

2.   Dem ULV-Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen in spätestens einem Jahr berichtet.