Daniel Drachenberg, Staatliches Bauamt
Rosenheim |
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Dominik Lindinger, Büro Dippold
und Gerold |
Der Landrat führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die mit
der Sitzungsvorlage versandten Anträge sowie Zusatzfragen [1] (sh.
Protokollnotiz) sowie auf den als Tischvorlage ausliegenden Antrag der
CSU-FDP-Fraktion vom 29.06.2020 (Anlage 1 zum Protokoll).
Er erklärt, dass es dem ULV-Ausschuss wichtig war, eine Variante mit einem alltagstauglichen Radweg zu haben, die bestandsorientiert und flächensparend sei und keine Maximalvariante mit einem Mindestradius von 300 m; die Straße sollte so schlank wie möglich geplant werden. Der Landrat erklärt weiter, dass die Straße auch als West-Umfahrung von Grafing bezeichnet werde, was auf die Verkehrsdichte hindeute. Ebenso müsse der Landkreis beim Ausbau auf die Kosten achten, denn es gebe staatliche Zuschüsse mit ca. 600.000 €. Die Regierung von Oberbayern habe dem Landkreis bei einem Mindestradius von 200 m noch Zuschüsse zugesagt. Zum Grunderwerb merkt er an, dass dies bei Straßenbauplanungen eine Hürde sei, denn für jeden Grundstückseigentümer sei es nicht immer einfach, Grund abzugeben. Letztendlich konnte mit allen beteiligten Grundstückseigentümer die Maßnahme für die jetzige Variante erfolgreich zum Abschluss geführt werden, so der Landrat.
Zur Eiche erklärt er, dass die Verwaltung von einem Grundstückseigentümer im Jahr 2018 den Hinweis über eine schützenswerte Eiche erhalten habe, was in einer nichtöffentlichen Sitzungsvorlage, aber nicht im Sitzungsprotokoll festgehalten sei. Im Bereich des Trassenverlaufs sei bisher naturschutzrechtlich nichts gesichert. Im März 2019 gab es eine kurze Information über einen erhaltenswerten Baum, welche nicht protokolliert wurde. Wäre die Existenz dieses Baums allen bewusst gewesen, hätte der Trassenverlauf damals anders geplant werden können. Der unteren Naturschutzbehörde (uNB) wurde vom Staatlichen Bauamt Rosenheim gesagt, dass die Planungen alternativlos seien, was damals alle akzeptiert hätten. Der Landkreis wolle lediglich eine Straße sanieren - ohne Luxusausführung. Das Thema ‚Eiche‘ wurde bereits beim Spatenstich angesprochen und er habe zugesagt, es im Ausschuss beraten zu wollen. Bei der weiter südlich gelegenen Trasse würden auch Bäume gefällt werden, somit sei es ein Plus und Minus. Ein weiterer Punkt sei die Finanzierung. Er sehe auch, dass der Baum imposant sei und er eine lange Geschichte habe, daher wolle der Landkreis auch damit respektvoll umgehen. Vielen Betroffenen sei der Baum ebenfalls spät aufgefallen. Zur jetzigen Variante seien die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen und es müsste neu verhandelt werden. Er könne aber berichten, dass gestern und letzte Woche neue Gespräche mit den Eigentümern geführt wurden. Martin Riedl und Brigitte Keller, die für Grunderwerb zuständig seien, hätten erklärt, dass die Verhandlungen nicht trivial seien, da jeder Grundstückseigentümer einen Anwalt hätte, der ihn berate. Seiner Einschätzung nach, sei bei diesem Thema viel Emotionalität dabei, was angesichts der Natur der Sache vollkommen normal sei. „Wir wollen schauen, wie wir mit dem Thema weiter umgehen wollen“, so der Landrat abschließend.
Daniel Drachenberg vom Staatlichen Bauamt Rosenheim und Dominik Lindinger vom Planungsbüro Dippold und Gerold stellen sich kurz vor. Daniel Drachenberg erklärt, dass er seit 11/2019 für den Landkreis Ebersberg zuständig sei. Er zeigt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) Folgendes:
- anhand einer Karte die auszubauende Strecke,
- die Defizite,
- die Kosten,
- die Planungsrandbedingungen,
- die Varianten bisher,
- Variante, Mindestradius = 300 m,
- Variante, Mindestradius = 250 m,
- Variante, Mindestradius = 200 m,
- Variante, Mindestradius = 300 m, 250 m, 200 m
- Radientulpe gem. RAL (2012)
- Zustand Baustelle, 18.06.2020
- Ausbauquerschnitt (bisherige Planung)
- Vorentwurf neu, mit Eiche, Mindestradius = 200 m,
- Vorentwurf neu, Planung
- Vorentwurf neu — Rodung
- Vorentwurf neu — Grunderwerb
- Vorentwurf neu — Handlungsmöglichkeiten (Auswirkungen, Zusatzkosten)
Julia Fäth von der uNB zeigt folgenden Vergleich der beiden Trassen; Radweg Nettelkofen:
Julia Fäth erklärt, dass der Wald südlich der Straße älter und dadurch
ökologisch höherwertig sei. Daher bestehe auch ein Ausgleichsbedarf für diesen
Wald von bis zu 1230 m² mehr gegenüber der ursprünglichen Trasse mit Eiche.
Allerdings sei es schwierig, so einen alten Baum mit seinem Habitat anhand
eines Punktesystems darzustellen und auszugleichen.
In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:
KR Thomas von Sarnovski erklärt, dass er enttäuscht sei, da er den
Hinweis auf diesen Baum auf einem der Pläne in der Präsentation gesehen habe
und dieser nicht berücksichtigt wurde. Er schlage vor, eine Trichterlösung auf
den letzten 100 m, die auf der alten Bestandstrasse geführt und dann erst
ausgeweitet werde. Dadurch habe man einen Trichter, der zur
Verkehrsverlangsamung führe. Die Eiche könne dann zusätzlich durch eine
Wurzelbrücke geschützt und der Radweg dann nordwestlich entlanggeführt werden.
KR Karl Schweisfurth erklärt, dass er sich dieser Lösung anschließen
könne, denn wenn im letzten Stück die bestehende Trasse erhalten bleibe, wäre
kein Eingriff in die Natur erforderlich. Somit würde die Straßenbreite während
des Trichters bei 5,75 m bleiben. Der Radweg werde um die Eiche durch den Wald
geführt. Somit würden zwar die Fördergelder wegfallen, aber der Ausbau sei
günstiger, wenn die bestehende Trasse nur neu geteert würde. Der Straßenbau
erfahre einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein, so KR Schweisfurth
abschließend.
KRin Bianka Poschenrieder erteilt der uNB eine „Mangelrüge“ mit Verweis auf
den Sachvortrag der Sitzungsvorlage. Sie meine, dass solche neuen Bauflächen
unter naturschutzrechtlichen Aspekten hätte angeschaut werden müssen. Sie
verlange, dass das Gutachten, welches von einer restlichen Lebenserwartung der
Eiche von nur mehr 80 Jahren ausgehe, dem Gremium vorgelegt werde. Sie schließe
sich dem Vorschlag von KR von Sarnovski mit der Trichterlösung, der
Wurzelbrücke und der Verlegung des Radweges an, so müssten die Kraftfahrer auch
rechtzeitig ihre Geschwindigkeit reduzieren. Zur Aussage in der Sitzungsvorlage
merkt sie an, dass die beiden öffentlichen Güter „Rettung der Eiche“ und
„verkehrssichere Straße mit Radweg“ nicht gegeneinander, sondern miteinander abgewogen
werden müssten. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage macht
sie auf ein falsches Datum (nächste Sitzung 30.06.2020) aufmerksam.
Der Landrat erläutert kurz, wer das Gutachten erstellt hat. Friederike
Paster, Abteilungsleiterin Bau und Umwelt erklärt, dass dieses Gutachten
ihrerseits nicht in Auftrag gegeben wurde.
Daniel Drachenberg erläutert, dass der alte Straßenverlauf kaum noch zu
gebrauchen sei, selbst Frostsicherheit sei nicht vorhanden. Für eine
ordentliche Sanierung müsse in die Tiefe (1,80 m) gegangen und ein großer
Abstand zum Baum eingehalten werden. Es dürfe auch nicht vergessen werden, den
Begegnungsverkehr sicher zu gestalten. Die letzte Zählung im Jahr 2015 ergab
einen Verkehrsanteil von 2.000/24 h. Ebenso müssten Parameter eingehalten
werden, um auf den Kreisverkehr so zu treffen, dass der Ast nicht komplett
umgebaut werden müsse. Daniel Drachenberg verweist auf die Richtlinie für die
Anlage von Landstraßen (RAL) mit dem Ziel sichere und funktionsgerechte
Landstraßen unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität
zu planen. Wenn es keine Verbesserung gebe, müsse davon ausgegangen werden,
dass es nicht zuschussfähig sei.
Der Landrat erklärt, dass der Landkreis mit den finanziellen Mitteln
zurechtkommen müsse, die er zur Verfügung habe, was ein Problem darstelle,
sollten wegen der Trichterlösung Zuschüsse wegfallen. Die Grundstücksverhandlungen
seien zeitlich schwierig, wenn, dann müsse eine Lösung kurzfristig erfolgen.
Zur Trichterlösung merkt er an, dass evtl. ein Tempolimit von 50 km/h möglich
sei, aber wichtiger sei zu klären, was rechtlich oder finanziell passieren
könne, wenn der Landkreis diese Straße nicht rechtskonform ausgebaut habe und
das wissentlich, z.B. bei einem Unfall. Er schlage daher vor, die
Trichterlösung ordentlich prüfen zu lassen, was machbar sei oder nicht
Daniel Drachenberg erklärt, dass er das nicht beantworten könne, da er
kein Jurist und nicht die untere Verkehrsbehörde für Geschwindigkeitsbegrenzung
sei. Er erläutert die verschiedenen Maßnahmen von Rückhaltesysteme an Bäumen
z.B. durch Leitplanken.
Auf die „Mangelrüge“ von KRin Poschenrieder eingehend erklärt der
Landrat, dass er diese zurückweisen müsse, da die uNB im Dialog mit dem
staatlichen Straßenbauamt versucht habe, eine Lösung zu finden. In mehreren Gesprächen
wurde von Seiten des Straßenbauamtes immer artikuliert, dass es keine
Alternativen gebe. Es sei daher nicht richtig, dass sich die uNB nicht für die
Eiche eingesetzt habe.
Julia Fäth, Mitarbeiterin uNB erklärt, die Problematik bei einer
Trichterlösung sei, dass beim Ausbau tiefer (1,80 m) runtergegraben werden
müsse. Sie könne daher nicht mit Sicherheit sagen, ob die Eiche dann erhalten
bleiben könne und dann noch standsicher sei.
KR Martin Lechner merkt an, dass „sich von der Stadt Grafing auch
niemand darum gekümmert habe. Es war ein Fehler und sei unglücklich gelaufen.“
Er erklärt, dass sie als gewählte Kreisrät*innen für den Landkreishaushalt
verantwortlich seien und dass die Mittel effizient eingesetzt würden. Auf der
Südseite der Straße müssten auch Eichen gerodet werden. Bei der 300-jährigen
Eiche frage er sich, wie lange sie noch stehen werde, da Eichen durch den
Klimawandel auch Probleme hätten. Er listet Nachfolgelasten auf, wie Kosten für
einen Baumpfleger, der alte Äste absäge, um die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Er sehe daher den Antrag der CSU-FDP-Fraktion als rationale
Reaktion, wenn der alte Baum nicht erhalten werden könne, 300 neue zu pflanzen,
statt 600.000 € für die alte Eiche auszugeben, um die Straße umzuplanen.
KRin Ilke Ackstaller erklärt, „wir müssen eine politische Entscheidung
treffen, ob der Baum uns das wert sei. Wenn man solche Vorgaben hat, muss man
manchmal den Mut haben, solche zu ignorieren, wenn sie absurd sind. Wir haben
den Punkt erreicht, dass wir die Wende schaffen müssen und das heiße, mal anders
denken zu müssen.“ Sie nennt als Beispiel die Umfahrung von Hohenlinden, die
auch viele Kurven habe. Sie schlägt vor, beim Kreisel eine leichte Erweiterung
zu machen, damit die LKWs die Einfahrt hinbekommen.
Daniel Drachenberg erklärt, dass vor allem die Verkehrssicherheit
oberste Priorität habe. Vor allem, wenn eine so alte Straße ausgebaut werde,
müssen gewisse Parameter beachtet werden. Aufgrund des Schwerverkehrsanteils sei
eigentlich eine 8 Meter breite Straße gefordert. Aufgrund der Rücksprache mit
der Regierung von Oberbayern sei das Straßenbauamt auf 7 Meter runtergegangen -
die 3,50 m brauche es für den Begegnungsverkehr. Es sei tatsächlich ihr
Verantwortungsbereich die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Da seien sie
die ersten die belangt würden, wenn es zu Verkehrsunfälle käme. Bezüglich des
Radweges erklärt er, dass es davon abhänge, wie nah man an den Baum rangehen
dürfe. Dies wäre zu prüfen, um das Wurzelwerk nicht zu beschädigen.
Dominik Lindinger erklärt, dass er seit 2013 dabei sei und seit Anfang
an wurden 16 Varianten geprüft, immer, um zu optimieren. Er geht auf einige
technische Details, wie z.B. die Straßenentwässerung ein.
Der Landrat erklärt an KRin Ackstaller gewandt, dass die Richtlinien auf
höherer Ebene und nicht auf Landkreisebene beschlossen werden und sicherlich
juristisch durchdacht seien.
KR Josef Oswald erklärt, dass seiner Meinung nach, die Trichterlösung
rechtlich nicht möglich sein werde. Er sei dafür, die Straße komplett zu bauen.
Wenn die Straße südlich abgerückt werde, sei es eine 40 %ige schlechtere
ökologische Bewertung. Die Eiche sei sicherlich schützenswert, so KR Oswald
weiter, aber 99 % der Landkreisbürger hätten bei der Petition nicht
unterschrieben. Wenn die Straße verschwenkt werde, entstünden Mehrkosten von
ca. 1,5 Mio. €. Ihm stelle sich dann die Frage, was dafür aus dem Budget des
ULV gestrichen werde. Für ihn gebe es keine Alternative zur Fortführung.
Daniel Drachenberg beantwortet verschiedene Fragen aus dem Gremium.
KR Leonhard Spitzauer stellt
einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Ende der Rednerliste.
Der Landrat erkundigt sich, ob
es hierzu eine Gegenrede gibt, was nicht der Fall ist. Somit ist der Antrag
angenommen.
Der Landrat stellt fest, dass er noch drei Wortmeldungen habe.
KR Niklas Fendt merkt an, dass er sich das mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so kompliziert vorstelle.
Daniel Drachenberg erklärt, dass dies von den Verkehrszahlen abhängig
sei. Dies müsse die untere Verkehrsbehörde entscheiden.
KRin Antonia Schüller bittet, die Einladung eines Sachverständigen für
naturverträgliche Verkehrsplanung zur nächsten Sitzung in den Beschluss
mitaufzunehmen.
KR Martin Lechner erklärt, dass es den Steuerzahlern nicht zumutbar sei,
dass 600.000 € aufgewendet würden, um einen alten Baum zu retten. Er beantragt
eine Pause, worauf keine Gegenrede folgt.
Der Landrat unterbricht die Sitzung von 17:30 Uhr bis 17:38 Uhr.
KR Martin Lechner erklärt, die Beratung der CSU-FDP-Kreistagsfraktion in
der Pause habe ergeben, dass die ‚Trichterlösung‘ technisch, haftungsrechtlich
und auf Förderfähigkeit geprüft werden solle. Er beantrage daher, eine
Sondersitzung zu diesem Thema am 09.07.2020 einzuberufen, da am 10.07.2020
bereits der Baustopp sei.
Der Landrat erklärt zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die
Grünen vom 05.06.2020, dass der erste Punkt mit dem Ziel: Erhalt der Eiche
(Punkt 1 Beschlussvorschlag) erledigt sei. Die Punkte 2 und 3 des Antrages seien
Bestandteil der ‚Trichterlösung‘ und der Punkt 4 des Antrages werde durch einen
eigenen Punkt im Beschlussvorschlag berücksichtigt.
Der Landrat formuliert einen neuen Beschlussvorschlag, indem bei Punkt 1
der Text der Sitzungsvorlage bis auf „Ziel
ist der Erhalt der alten Eiche“ gestrichen wird, der Punkt 2 bleibt
erhalten, bis auf das Datum (..) in seiner nächsten Sitzung am 09.07.2020 (..)
und die Punkte 3. und 4. werden aufgrund des Konsens der Beratung sowie des
Antrages der Grünen neu formuliert.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anschließend verliest der Landrat den mit der Sitzungsvorlage versandten
Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 15.06.2020 ‚Optimierung der Abläufe im
ULV-Ausschuss‘ und stellt ihn zur Abstimmung (Punkt 5 des Beschlusses).
[1] Protokollnotiz:
Beantwortung der Frage 4 von Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2020 durch die uNB:
Laut des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) werden seit dem 01.04.1993 im Rahmen der ‚Biotopkartierung Bayern‘ nur noch Flächen außerhalb von Wäldern kartiert. Bei der Biotopkartierung wird Folgendes kartiert: Biotope nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatschG, Gehölzbestände nach § 39 BNatschG und Art. 16 BayNatSchG, zusätzlich artenreiches Extensivgrünland, Streuobstbestände und magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen. 2006 wurden Waldflächen nachrichtlich übernommen und befinden sich in einem separaten Datenpaket. Dies sind aber auch nur die FFH- Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten.
Fazit: Einzelbäume im Wald (wie hier) und im Offenland waren und sind nicht Teil der Biotopkartierung, da sie nicht gesetzlich geschützt sind und kein FFH-Lebensraumtyp sind.
Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. Ziel ist der Erhalt der alten Eiche.
2. Eine abschließende Entscheidung über den Erhalt der alten Eiche mit kostenerhöhender Umplanung der Straßen- und Radwegeplanung oder über die Fortsetzung der bereits in Ausführung befindlichen Planung trifft der ULV-Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 09.07.2020.
3. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sondersitzung des ULV-Ausschusses am 09.07.2020 zu prüfen, ob die ‚Trichterlösung‘ (mit Temporeduzierung und anderer Maßnahmen zur Verkehrssicherheit) technisch, förderfähig und haftungsrechtlich möglich ist.
4. Ein Sachverständiger für naturverträgliche Verkehrsplanung soll zur Sitzung geladen werden.
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einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein
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5. Abstimmung über den Antrag der CSU-FDP Fraktion zur ‘Optimierung der Abläufe im ULV-Ausschuss‘ vom 15.06.2020:
‚Die Verwaltung wird gebeten, dem ULV-Ausschuss einen strukturierten Ablaufplan vorzulegen, in dem geregelt ist, in welchen Fällen bzw. Detail- und Einzelfragen die Verwaltung den ULV-Ausschuss zur Entscheidung bei Planungen einbeziehen muss. Zum Beispiel bei Streitfragen Naturschutz versus rechtliche Anforderungen beim Straßenbau und bei Budget- und Zeiteinhaltung bei Bauplanungen. Der strukturierte Ablaufplan ist in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss vorzulegen, zu diskutieren und zu beschließen.‘
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einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein
0 |