Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 20.05.2020, TOP 7ö

Sachvortragende(r):

Michael Konz, stellvertretender Schulleiter der Dominik-Brunner-Realschule Poing

 

Rüdiger Modell, Schulleiter des Humboldt-Gymnasiums Vaterstetten

Der Landrat begrüßt den anwesenden Schulleiter Rüdiger Modell des Humboldt-Gymnasiums und stellvertretenden Schulleiter Michael Konz der Dominik-Brunner-Realschule, die stellvertretend aus der Sicht der Schulen die Erfahrungen mit Homeschooling schildern werden.

Michael Konz erläutert, wie die digitale Ausstattung an der Schule optimiert wurde und dass es ab der 7. Klasse in der Dominik-Brunner-Realschule sogenannte Tablet-Klassen gebe, die von der Schule ein Tablet zur Verfügung gestellt bekommen haben. Schwieriger war es, die unteren Klassen mit Tablets für das Homeschooling zu versorgen, so Michael Konz. Die Schulleitung habe es zum Teil nur über Dritte erfahren, wenn Schüler*innen kein Endgerät hatten, da es ihnen schwer viel, dies offenzulegen. Es konnten dann aber für ca. 50 Schüler Geräte ausgeliehen werden. Inzwischen werde das über den Elternbeirat geregelt, der die Geräte mit einer Leihvereinbarung vermittle. Nach der Pandemie müssten die Geräte dann zurückgegeben werden. Michael Konz berichtet, dass der Landkreis als Sachaufwandsträger WLAN an der Schule ausgebaut habe, aber das Problem die Internetanbindung sei. Derzeit könnten nur zehn Videokonferenzen zeitgleich stattfinden, was durch entsprechende Organisation des Stundenplanes versucht werde zu kompensieren. Wichtig sei, so Michael Konz, dass die Lehrer Dateien in Cloud-Netzwerken anbieten. Sein Wunsch an den Sachaufwandsträger wäre, Finanzen insbesondere für die Netzinfrastruktur bereit zu stellen, da die Internetanbindung Probleme bereite. Michael Konz informiert, dass interne Schulungen zum Erwerb bzw. zur Verbesserung von digitaler Kompetenz für die Lehrer angeboten werden. Hinsichtlich der Software Microsoft 365 und deren Videokonferenztool „Teams“ wolle die Schule noch abwarten, bis datenschutzrechtliche Unsicherheiten geklärt seien. Hier wünsche sich die Schule eine juristische Beratung, so Michael Konz abschließend. 

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT erklärt, dass die Frage der Software (Microsoft 365) bei allen Schulen Thema sei. Während die Teams-Lizenz die das Kultusministerium den Schulen zur Verfügung stelle, zum Jahresende auslaufen solle, könne Teams im Rahmen von Microsoft 365 auch darüber hinaus genutzt werden. Zum Datenschutz erklärt Hubert Schulze, dass Eltern eine Einwilligung zum Speichern ihrer Daten unterschreiben müssten - allerdings könnten sie dazu nicht gezwungen werden. Nach verschiedenen Berichten suche auch das Kultusministerium nach einer tragfähigen Lösung datenschutzkonforme Konferenzsysteme anzubieten.

Rüdiger Modell erläutert die Anlaufschwierigkeiten zu Beginn der Pandemie und wie die digitale Plattform erweitert, Eltern- und Schülerportal eingerichtet und Hausaufgaben datenschutzkonform aufgegeben sowie Videokonferenzen abgehalten wurden. Er berichtet, wie das System irgendwann überlastet war, wie Standards zu Hausaufgaben und Portalbenutzung entwickelt wurden, dass einige Schüler online gar nicht erreichbar waren und dass man „sie zum Teil verloren hatte“. Weiter berichtet er, wie die Abiturienten beschult wurden und wie die Pausen von Statten gingen. Zur Software merkt er an, dass sie weiterhin ‚Mebis‘ verwenden, weitere Videokonferenzsysteme vorhalten und Microsoft 365 als zweites Standbein haben werden. Rüdiger Modell bedankt sich beim IT-Team des Landratsamtes, das sie vorbildlich unterstützt und betreut habe. Zum WLAN merkt er an, dass dieses voraussichtlich erst 2023 fertiggestellt sein werde, was mit Kosten zusammenhänge. Sein Wunsch sei an die Verwaltung bzw. an den Landkreis, den Zeitrahmen hierfür anders zu setzen. Ebenso würde er sich wünschen, dass für Lehrkräfte digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, da alle mit privaten Geräten arbeiten würden. Sein Fazit nach dieser Zeit sei, dass Präsenzunterricht nicht durch digitalen Unterricht ersetzt werden könne und Lehrkräfte festgestellt hätten, dass Schüler sich freuten wieder in die Schule kommen zu können. Er glaube, dass die Defizite kompensiert und der Lehrplan durch Online-Unterricht erfüllt werden könne.

Der Landrat erklärt an Rüdiger Modell gewandt, dass der Landkreis als Sachaufwandsträger für die Lehrerendgeräte nicht zuständig sei.

Hubert Schulze bestätigt die Aussage des Landrats und fügt ergänzend hinzu, dass der Freistaat trotz Anfragen sich hier zurückhalte. In einem Interview habe Kultusminister Prof. Piazolo die Notwendigkeit, die Lehrer auszustatten, eingeräumt. Neben der Finanzierung müsse der Freistaat auch die Versicherungsfrage klären. Zum WLAN erklärt Hubert Schulze, dass bauliche Voraussetzungen hier Einfluss nehmen, wie die Verkabelung der notwendigen Verteiler, und das, im Einvernehmen mit der Schule, über mehrere Jahre gestaffelte Budget.

Hubert Schulze erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) unter „Erfahrungen mit Homeschooling“ die Rahmenbedingungen und verschiedene Umfrageergebnisse. Zum Sonderbudget Leihgeräte erläutert er, wie die Umsetzung und die Ausleihe erfolge sowie die Stellungnahme der Expert*innenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Michael Konz beantwortet eine Frage zur Bandbreite und dem Bedarf an Endgeräten.

Rüdiger Modell erläutert das Problem der fehlenden Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören.

Michael Konz und Rüdiger Modell beantworten Verständnisfragen aus dem Gremium.

Auf die Anmerkung von KR Dr. Wilfried Seidelmann, dass Homeschooling abhängig von den Eltern und den technischen Voraussetzungen sei, erklärt Rüdiger Modell, dass Eltern keine Ersatzlehrer sein sollen, sondern, die Aufgabe liege bei der Schule. Es sollen Förderangebote zur Verfügung gestellt werden und die Schule mache sich jetzt schon Gedanken, wie es nächstes Schuljahr weitergehen solle. Jetzt habe man einen Vorsprung und sei besser vorbereitet, sollte es zu einem weiteren Shutdown kommen.

KRin Marlene Ottinger verweist auf den Antrag der ödp/Die Linke vom 17.06.2020 indem die Verwaltung aufgefordert werde, auf die Schulleiter*innen zuzugehen und zu erfragen, ob die Schüler*innen eine definierte Grundausstattung haben sollen. Es sei für die Eltern hilfreich zu wissen, welche Grundausstattung ihr Kind für das Homeschooling brauche. Sie habe den Eindruck, dass dies nicht gut kommuniziert wurde. Sie meine, dass die Sozialpädagogische Arbeit an Schulen (SaS) das „Nachtelefonieren“ erledigen könne, um die Eltern zu entlasten.

Rüdiger Modell antwortet, dass die SaS bereits telefoniere und in Aktion sei. Zur Ausstattung benötige man noch die schulrechtliche Anforderung. Die meisten Schüler hätten ein digitales Endgerät, die Schule sei auf einen guten Weg. Verbindliche Vorgaben zu machen, davor schrecke er eher zurück.

Hubert Schulze erläutert, als Standard könne man die Eltern informieren, welche Art von Leihgeräte die jeweilige Schule beschaffe, allerdings nicht verbindlich, sondern als Empfehlung.

KRin Marlene Ottinger appelliert, diese Empfehlung den Eltern zur Verfügung zu stellen. 

Michael Konz erklärt, dass bei vorübergehenden Homeschooling, wie es während „Corona“ stattgefunden habe, ein Handy ausreiche. Für den dauerhaften Einsatz, die Erledigung von Hausaufgaben u.s.w. brauche es moderne und finanzierbare Endgeräte. Die Standards der Schule könne hier Herstellerunabhängig weitergegeben werden.

KR Omid Atai erklärt, dass der Vorschlag von KRin Ottinger im Protokoll aufgenommen und die Empfehlungen der Schulen an die Eltern weitergegeben werden sollen. Er empfiehlt für die Nachhilfe die VHS z.B. als externen Partner reinzuholen.

Hubert Schulze verspricht, die Schulen umgehend zu bitten, die Information noch im alten Schuljahr an die Eltern weiterzugeben, damit diese eine Orientierung beim Kauf von Endgeräten haben.

KR Johannes von der Forst erkundigt sich, ob die Versicherungsfrage bei Leihgeräten anders gelöst werden könne, worauf Hubert Schulze antwortet, dass die Eltern im Rahmen ihrer Haftpflicht dafür haften, die ausgeliehenen Geräte unbeschädigt zurückzugeben. Nicht alle Familien seien aber entsprechend versichert.

Der Landrat erkundigt sich, ob der Antrag der AG ödp/Die Linke damit erledigt sei, worauf KRin Marlene Ottinger dies bejaht.

Jochen Specht, Teamleiter Demografie erklärt, dass der Beschluss des SFB-Ausschusses am 20.05.2020 TOP 7 in dieser Form überflüssig sei bzw. die Verwaltung sogar einschränke. Das Jobcenter sowie die Sozialhilfeverwaltung hätten die Möglichkeit Spenden bis zu einer Höhe von 300 € aus dem Spendentopf „Fördern und Helfen“, der vom Team Demografie verwaltet werde, zu gewähren. Die Empfehlung der Verwaltung laute daher, diesen Beschluss rückgängig zu machen. Spendenanfragen hätten unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen schon immer aus ‚Fördern und Helfen‘ bedient werden können, es gebe daher keinen Regelungsbedarf.

Der Landrat ergänzt, dass durch den Beschluss der letzten SFB-Sitzung die Flexibilität fehle.

KRin Marlene Ottinger erklärt, dass dies der Grund war, warum sie dem Punkt in der letzten Sitzung nicht zugestimmt habe. Denn sie wollte, dass diejenigen Hilfe bekommen, die knapp über der Einkommensgrenze liegen würden.

KR Johannes von der Forst erklärt, dass er kein Problem damit habe dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Er bittet, dass der Landkreis seine Landkreisbürger über dieses Spendenangebot informiere.

KR Johannes von der Forst und der Landrat formulieren einen neuen Punkt 2: „Der SFB-Ausschuss korrigiert seinen Beschluss zu TOP 7 ö vom 20.05.2020 dahingehend, dass sich die Förderung gemäß den bestehenden Standards bei ‚Fördern und Helfen‘ orientiert.“

Auf die Anmerkung von KRin Susanne Linhart erklärt Florian Robida, stellvertretender Jugendamtsleiter, dass die sozialen Dienste informiert werden müssten.

Dem Beschlussvorschlag wird noch ein dritter Punkt hinzugefügt, dem keine Gegenrede folgt: „Der Antrag der Ausschussgemeinschaft ödp/Die Linke vom 17.06.2020 wird damit umgesetzt“.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Dem Beschluss des SFB-Ausschusses vom 20.05.2020 ist mit dem Sonderbudget Leihgeräte in Höhe von 329.118 €, der Pauschale für den Schulbedarf in Höhe von 150 € jährlich sowie den Fördermitteln aus dem Projekt „Fördern und Helfen“ Rechnung getragen.

2.   Der SFB-Ausschuss korrigiert seinen Beschluss zu TOP 07 ö vom 20.05.2020 dahingehend, dass sich die Förderung gemäß den bestehenden Standards beim Projekt ‚Fördern und Helfen‘ orientiert.

3.   Der Antrag der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die Linke vom 17.06.2020 wird damit umgesetzt.