Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

AG PuV am 16.06.2020

AG PuV am 25.06.2020

Sachvortragende(r):

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat erteilt Norbert Neugebauer das Wort, der kurz in den Sachverhalt einführt und erklärt, dass die Geschäftsordnung (GeschO-KT) in zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung ausführlich beraten wurde. Die mit der Sitzungsvorlage versandte Fassung sei das Ergebnis dieser Beratungen.

Er listet auf, was im Wesentlichen geändert wurde:

·      § 9: Online-Fraktionssitzungen sind künftig möglich

·      § 14: im Kreistag soll stehend vorgetragen werden

·      § 17 Abs. 4: Anträge haben montags vor der Ladung spätestens um 09.00 Uhr einzugehen

·      § 20 Abs. 7: Pause nach zwei bis drei Stunden Sitzungsdauer

·      § 20 Abs. 8: Sitzungsdauer über 5 Stunden nur mit 2/3-Mehrheit

·      §§ 26 und 42 gleicher Terminus bei der Qualität der Niederschriften

 

Ferner erklärt Norbert Neugebauer, dass es zu folgenden Punkten noch Abstimmungs- bzw. Gesprächsbedarf in den Fraktionen gegeben habe. Die Verwaltung habe zu jedem Punkt ihre Sichtweise dargelegt:

·      §§ 5 und 11: Umlaufbeschlüsse möglich, ja oder nein?

Die Abstimmungsmöglichkeit bei physischer Abwesenheit sehe die Verwaltung (abgesehen von der technischen Voraussetzung) als rechtlich sehr schwierig an. Die herrschende Meinung (in Kommentaren) ist, dass die Kreisrät*in körperlich anwesend sein muss, um an einer Sitzung teilnehmen zu können. Es geht ja nicht nur um Abstimmungen, sondern um die gesamte Interaktion in einer Sitzung, die für die Meinungsbildung der Kreisrät*in wichtig ist. Und die Öffentlichkeit wäre in diesem Fall außen vor.

·      § 15 Abs. 2 und 3: Ladung rein elektronisch oder gleichwertig auch in Papier?

Hier wurde in der Diskussion angemerkt, rein elektronisch zu laden könnte diskriminierend wirken, die dafür vorgesehene Technikpauschale von angedachten 90 Euro wurde z.T. als zu hoch empfunden, Fraktionssprecher könnten u.U. denjenigen Kreisrät*innen, die Papierversand wünschen, unterstützen. Die Diskussion über die Entschädigungssatzung wird auf den Herbst 2020 verschoben.

·      § 15 Abs. 5: auch nichtöffentliche Sitzungsvorlagen ins RIS einstellen?

Die Datenschutzbeauftragte Jutta Plischke moniert nachdrücklich den beabsichtigten Umgang mit den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen. Dies widerspreche den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz

·      15 Abs. 6: Sitzungsvorlagen am Tag der Ladung schon ins BIS?

Bisher wurden die Sivos erst am Tag der Sitzung ins BIS eingestellt, um den Kreisräten einen „Informationsvorsprung“ vor den Bürgern zu ermöglichen

·      § 26 Abs. 4: nichtöffentliche Niederschriften im RIS einstellen?

Frau Plischke erklärt hierzu, dass dies ein deutlicher Verstoß gegen die Vorschriften sei, die sie beim Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz melden müsse.

·      § 36: sechs oder sieben Kreisräte im Jugendhilfeausschuss?

Dies wird in einem gesonderten TOP in der KSA-Sitzung entschieden.

·      § 37: Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss wie bisher oder stärkste Partei, der der LR nicht angehört?

Diese Frage, so Norbert Neugebauer, müsse bis zur nächsten Wahlperiode zurückgestellt werden, da der Vorsitzende für diese Wahlperiode in der konstituierenden Sitzung am 04.05.2020 bereits gewählt wurde.

Der Landrat eröffnet die Beratung:

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass Norbert Neugebauer zugesagt habe, bei § 26 Abs. 4 (analog zu den Ladungsvorschriften) den Satz 3 um die ‚nichtöffentlichen Protokolle‘ zu ergänzen. Es wurde zugesagt, dies in der Vorlage zur Kreistagssitzung zu ergänzen.

KRin Waltraud Gruber erklärt, sie nehme es aufgrund der erläuterten Rahmenbedingung hin, dass eine Ergänzung der §§ 5 und 11 um eine digitale Abstimmung nicht möglich sei.

KRin Waltraud Gruber stellt zwei Änderungsanträge:

  1. Zu § 15 Abs. 6: Die Sitzungsvorlagen sollen am Tag der Ladung ins Bürgerinformationssystem (BIS) eingestellt werden.
  2. Zu § 36 Abs. 2) 1.b) und c): Die bisherige Regelung der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (6 Kreistagsmitglieder und 2 in der Jugendhilfe erfahrene Personen) solle beibehalten werden.

KR Martin Wagner erklärt weshalb die CSU-FDP-Fraktion den beiden Änderungsanträgen nicht zustimmen werden: Die Sitzungsvorlagen sollen wie bisher erst am Tag der Sitzung im BIS freigegeben werden, da Debatten im Gremium geführt werden sollen. Zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses erklärt er, die demokratisch Gewählten sollen im Gremium mit dem Landrat zusammen die Mehrheit bilden. Der zusätzliche Sitz würde der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zukommen, daher seien es keine parteipolitischen Gründe seiner Fraktion, so KR Wagner abschließend.

Der Landrat erklärt, dass er ebenfalls die bisherige Handhabung, die Sitzungsvorlagen erst am Tag der Sitzung ins BIS einzustellen, präferiere. Zur Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder erklärt er, dass er die Umverteilung der Sitze strukturell sehe und die weiteren Vertreter nicht zurückgesetzt würden. Der Jugendhilfeausschuss habe auch zehn beratende Mitglieder, deren Argumente auf die Beratung ebenfalls Einfluss nehmen. Die fachliche Einbindung sei vorgegeben und somit teile er nicht die Sorgen. Der von KR Albert Hingerl vorgeschlagene Kompromissvorschlag von 7:7 Sitzen an stimmberechtigten Mitgliedern finde er gut, besinnend auf strukturellen und nicht parteipolitischen Gründen.

KR Albert Hingerl meint, dass Bürger*innen sogar einen Rechtsanspruch auf den Sachverhalt von öffentlichen Sitzungsvorlagen haben. Er wolle das geklärt haben.

KR Martin Wagner erklärt, dass in seiner Gemeinde dies schon einmal geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass die Bevölkerung das Recht auf die öffentlichen Unterlagen bekomme, sobald sie den Sitzungssaal betreten.

Norbert Neugebauer erklärt, dass die Mustergeschäftsordnung (MGO) die Herausgabe der Sitzungsvorlagen nicht vorsehe.

KR Albert Hingerl schließe sich der Meinung von KRin Gruber an, die alte Regelung der stimmberechtigten Mitglieder des JHA beizubehalten und darüber abzustimmen. Wenn der Antrag keine Mehrheit bekommen sollte, dann schließe er sich der Kompromisslösung von 7:7 an.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt, dass seine Fraktion (FW/BP) kein Problem mit dem Kompromissvorschlag habe. Sollte diese Lösung aber eine „starke Unruhe“ machen, könne seine Fraktion auch mit der alten Regelung leben.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat die beiden Änderungsvorschläge zur Abstimmung:

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   § 15 Abs. 6 GeschO-KT wird dahingehend geändert, dass die Sitzungsvorlagen am Tag der Ladung ins Bürgerinformationssystem (BIS) eingestellt werden.

&

abgelehnt

Ja 5   Nein 8

 

2.    Die bisherige Regelung des § 36 Abs. 2) 1. b) und c), dass sechs Kreisrät*innen und zwei in der Jugendhilfe erfahrene Personen stimmberechtigte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind, solle beibehalten werden.

&

abgelehnt

Ja 4   Nein 9

 

KR Karl Schweisfurth stellt einen weiteren Änderungsantrag. § 17 Abs. 3 GeschO-KT solle dahingehend ergänzt werden, dass diese Anträge eine 2/3 Mehrheit benötigen. Er meine, dass bei einer einfachen Mehrheit die kleineren Fraktionen benachteiligt würden. Er führt als Beispiel seinen Antrag in der letzten ULV-Sitzung an, der nicht mehr beraten wurde.

Norbert Neugebauer erklärt, dass die MGO das nicht vorsehe.

KRin Waltraud Gruber erklärt, dass sie KR Schweisfurth recht gebe und merkt an, dass es der Sitzungsleitung obliege, die Anträge zu steuern und einzugrenzen. Sie führt als Beispiel die ULV-Sitzung auf, in der zwei Mal der Antrag ‚Ende der Debatte‘ gestellt wurde, was ihrer Meinung nach nicht nötig gewesen wäre.

Nach einer kurzen Diskussion im Gremium erklärt Norbert Neugebauer, dass er sich bis zur Kreistagssitzung im Juli beim Bayerischen Landkreistag darüber erkundigen werde. In den einschlägigen Gesetzen sowie in der MGO sei zu den Geschäftsordnungs-Anträgen speziell nichts geregelt.

KR Albert Hingerl erklärt an KR Schweisfurth gewandt, dass Anträge zur Geschäftsordnung nicht an Fristen gebunden seien.

KR Karl Schweisfurth erklärt, dass es ihm um eine Debattenkultur gehe, um das demokratische Element zu Ende zu führen.

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 erklärt, dass für sie der Art. 45 Abs. 1 der LKrO ausschlaggebend sei, der von der einfachen Mehrheit ausgehe.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

§ 17 Abs. 3 GeschO wird dahingehend ergänzt, dass Anträge nach der GeschO-KT eine 2/3 Mehrheit benötigen.

&

abgelehnt

Ja 4   Nein 9

 

KRin Waltraud Gruber schlägt vor, im ‚Codex Vivendi‘ der im Herbst vom Kreistag verabschiedet werden solle, aufzunehmen, dass Anträge nach der Geschäftsordnung sparsam verwendet werden sollen.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass sich vorab die AG PuV mit dem ‚Codex Vivendi‘ nochmals beschäftigen solle.

KR Alexander Müller stellt einen weiteren Änderungsantrag: Bei § 20 Abs. 8 den Passus (...) oder spätestens um 19:00 Uhr (…) einzufügen.

Der Landrat stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Bei § 20 Abs. 8 wird der Passus (...) oder spätestens um 19:00 Uhr (…) eingefügt.

&

einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0

 

Auf Nachfrage von KR Benedikt Mayer zu § 37 und der Frage, wie der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss in der nächsten Wahlperiode gestalten werden solle, erklärt Norbert Neugebauer, damit dieser Vorschlag nicht vergessen werde, werde er in der neuen Geschäftsordnung eine Fußnote setzen, dem keine Gegenrede folgt.

Auf Nachfrage von Norbert Neugebauer zu § 15 Abs. 2 und 3, ob alle Kreisräte elektronisch geladen werden sollen, erfolgt ein „JA“ aus dem Gremium.

Norbert Neugebauer informiert, dass die Datenschutzbeauftragte im Hause Jutta Plischke den Änderungsvorschlag der Politik zu den §§ 15 Abs. 5 und 26 Abs. 4 nachdrücklich moniere, der vorsehe, nichtöffentliche Sitzungsvorlagen und Protokolle sowie deren Anlagen ins RIS einzustellen. Denn dies würde den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz widersprechen und die MGO sehe das ebenfalls nicht vor.

KRin Lakhena Leng erklärt, dass die Daten im RIS ja nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt würden. Sie erkundigt sich, warum es nicht in der MGO stehe.

Norbert Neugebauer erklärt, Unterlagen, z.B. die personenbezogenen Daten beinhalten, müssen nichtöffentlich sein. Zu ihrem Argument, dass diese nur eine befristete Zeit eingestellt seien, erklärt er, dass dies hier nicht greife, da die Dokumente von jedermann dauerhaft gespeichert werden könnten, auch wenn sie nur eine Stunde eingestellt sein würden.

KR Walter Brilmayer verweist darauf, dass die Kreisräte verpflichtet wurden, Stillschweigen zu wahren. Für ihn sei die Frage wichtig, ob die Einstellung ins RIS rechtswidrig sei.

KR Alexander Müller regt an, einen Kopierschutz für die im RIS eingestellten nichtöffentlichen Dokumente, einrichten zu lassen.

Jutta Plischke, Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes, erklärt, dass in den Artikeln 52 und 54 der Gemeindeordnung geregelt sei, wann Protokolle rausgegeben werden dürfen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern empfehle, dass nichtöffentliche Sitzungsvorlagen lediglich als Tischvorlage ausgelegt werden. Gemäß dem Handbuch für Datenschutz sei die Argumentation, dass es eher zum Bruch der Verschwiegenheitspflicht kommen könne, wenn die nichtöffentlichen Unterlagen vorher rausgegeben würden. Als Datenschutzbeauftragte weise sie nachdrücklich darauf hin, dass der Landrat als Verantwortlicher und die Kreistagsmitglieder hier eine Entscheidung treffen würden, die von der MGO des Staatsministeriums abweiche, so Jutta Plischke abschließend.

KR Albert Hingerl schildert aus seiner Zeit als Bürgermeister, die Problematik zwischen Datenschutz und nötiger Information der Gemeinderäte, um vernünftige Entscheidungen treffen zu können.

Der Landrat erklärt, dass er nichts gegen die Einstellung von nichtöffentlichen Unterlagen im RIS hätte, er schlage vor, es einfach mal zu versuchen.

Norbert Neugebauer erklärt, dass die Kreisrät*innen formal Mitarbeiter des Landkreises seien und daher zur Geheimhaltung verpflichtet seien. Formal sei es für ihn kein Thema, er persönlich habe die letzten Wahlperioden keine negativen Erfahrungen gemacht.

KRin Waltraud Gruber erinnert an das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes im Januar 2020 in dem moniert wurde, dass die Kreisrät*innen keinen Zugang zu Unterlagen gehabt hätten.

Der Landrat stellt den Konsens des Gremiums fest, dass nichtöffentliche Unterlagen und Protokolle ins RIS eingestellt werden sollen, dem keine Gegenrede folgt.

Norbert Neugebauer fügt ergänzend hinzu, dass es bereits in der neuen GeschO-KT so formuliert sei.

Norbert Neugebauer erläutert einen Änderungsvorschlag der Verwaltung:

Zu § 11 Abs. 4 werde in der „alten“ Fassung der GeschO-KT nur ‚Medienvertretern‘ die Aufnahmen in Ton oder Bild nach vorheriger Zustimmung erlaubt, dies stehe so nicht in der MGO, wenn das Gremium damit einverstanden wäre, würde er ‚Medienvertreter‘ aus dem Text entfernen und die Zustimmung des Kreistages hinzufügen.

Der Landrat erklärt, dass an dieser Stelle der Textvorschlag der MGO verwendet werden solle.

Der Landrat stellt den Antrag der Verwaltung zur Abstimmung.

Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

§11 Abs. 4 wird inhaltlich der MGO angepasst.

&

einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0

 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Änderungsanträge zum Inhalt der GeschO des Kreistages gibt.

Er fasst kurz den Konsens der Änderungen zusammen:

Zwei Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen (abgelehnt)

Antrag KR Karl Schweisfurth (abgelehnt)

Antrag KR Alexander Müller (einstimmig angenommen)

Bestimmung nichtöffentliche Unterlagen und Protokolle ins RIS einstellen (wie bereits in der GeschO-KT vermerkt)

Antrag Verwaltung Bild und Ton (einstimmig angenommen)

 

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.

 

 

Nach Beschlussfassung erklärt KRin Waltraud Gruber, dass sie im Kreistag die beiden Änderungsanträge von Bündnis 90 / Die Grünen erneut stellen werde.

Der Landrat informiert, dass der Beginn der Kreistagsitzung um 14.00 Uhr sein werde.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Geschäftsordnung für den Kreistag für die WP 2020 – 2026 wird wie beraten in beiliegender Fassung beschlossen.

Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.