Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Jugendhilfeausschuss am 05.03.2020, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 18.03.2020, TOP 3 ö

LSV-Ausschuss am 24.03.2020, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 01.04.2020, TOP 4 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 27.04.2020; TOP 4 ö

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat erteilt Brigitte Keller das Wort, die anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) die überplanmäßigen zu genehmigenden Ausgaben aus den Fachausschüssen erläutert, sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt und auf die Bilanz.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 232 Hilfe für junge Volljährige § 41 in Höhe von 1.577.994 € werden genehmigt.

2.   Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 356.160 € werden genehmigt.

3.   Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 210 (Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungswesen) in Höhe von 210.402 € werden genehmigt.

4.   Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstelle 041 (Kreisklinik GmbH) in Höhe von 346.496 € werden genehmigt.