Der Landrat erkundigt sich nach Wortmeldungen aus der Bürgerschaft.

Olaf Rautenberg, Kreisvorsitzender des Bund Naturschutzes erkundigt sich, wo die Planungsunterlagen für den Bürger einsehbar seien. Er merkt an, dass der Bund Naturschutz die Planungsunterlagen nicht erhalten habe.

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat erklärt, dass bei Straßenbauvorhaben, ohne Planfeststellungsverfahren, die Planungsunterlagen grundsätzlich nichtöffentlich und daher für den Bürger nicht einsehbar seien. Im Genehmigungsverfahren würden aber die Träger öffentlicher Belange zu den Planungen gehört.

Johannes Dirscherl, Leiter SG 16, Kreisstraßen, erklärt, dass die Planungen über das Straßenbauamt laufen und dort die Belange abgefragt würden.

Frau Walz erkundigt sich, wieso die Eiche nicht als Naturdenkmal eingetragen sei und wenn sie stehen bleiben könnte, ob der Eintrag dann nachgeholt würde. Ferner erkundig sie sich, ob aufgrund der Tempobegrenzung im „Wäldchen“ auf 70 km/h der Begegnungsverkehr von LKW möglich sei und wieso einige Kreisstraßen, sie nennt ein paar Beispiele, die nur 6 m bzw. 6,50 breit seien damals genehmigt werden konnten.

Daniel Drachenberg, Staatliches Bauamt Rosenheim erklärt, dass auch bei einer Tempobegrenzung z.B auf 70 km/h, abhängig von der Entwurfsklasse dennoch Gefährdungslagen beim Begegnungsverkehr entstehen. Der Umfang des Ausbaues (damit auch die Straßenbreite) bestimme sich u.a. nach der Verkehrsmenge und dem Anteil des Schwerverkehrs, der auf der EBE 8 nach Nettelkofen einen überdurchschnittlich hohen Anteil habe. Der Straßenbau hänge auch davon ab, welche Richtlinie gültig sei, die derzeitige (RAL- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) sei von 2012.

Franz Höcherl, Bund Naturschutz, erkundigt sich, wie das multikausale Versagen des Verwaltungshandelns aufgefangen werde und was darunter zu verstehen sei.

Der Landrat erklärt, dass das Informations- und Abstimmungsnetzwerk an vielen Orten und Stellen hier multikausal versagt habe, denn wäre er frühzeitiger auf diesen besonderen Baum sensibilisiert worden z.B. im Rahmen eines Ortstermins, hätte man schlichtweg anders geplant und mit den Grundstückseigentümern andere Grundstückszuschnitte verhandeln können.