Der Landrat informiert über einen Ergänzungsantrag von KR Albert Hingerl und der SPD-Kreistagsfraktion vom 15.07.2020, indem gebeten wurde, den Satz in § 44 Abs. 7 „Der Landrat informiert den Kreistag zwei Mal jährlich über den Geschäftsverlauf der Kreisklinik davon mindestens einmal öffentlich“ um den Passus „und der Energieagentur“ zu ergänzen mit der Begründung, dass der Geschäftsführer der Energieagentur und der Klimaschutzmanager nicht mehr in einer Person vereinigt und die Ausgaben für das Personal gewaltig gestiegen seien. Der Landrat erklärt, dass dieser Antrag durchaus nachvollziehbar und vertretbar sei. Norbert Neugebauer erklärt, dass er diesen Vorschlag bereits in den Entwurf, der für die Räte sichtbar an die Wand projiziert ist, eingebaut habe. Der Landrat stellt hierzu einvernehmen im Gremium fest.
KRin Waltraud Gruber erläutert, dass sich die AG PuV und der Kreis- und Strategieausschuss entschieden haben, die GeschO-KT zu gendern, was der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als Ausdruck der Gleichberechtigung sehr wichtig war. Hierzu werde ein Sternchen verwendet, was sich bei Soziolog*innen und im Duden durchgesetzt habe. Sie bedauere, dass in den §§ 5 und 11 die Möglichkeit für Umlaufbeschlüsse nicht zulässig sei, vor allem in Zeiten einer Pandemie wie ‚Corona‘. Hierzu müsse aber erst die Landkreisordnung geändert werden, was in anderen Bundesländern bereits geschehen sei. Sollte es in Bayern ebenfalls geändert werden, so werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu diesem Punkt wieder nachhaken. Wo sich die Fraktion nicht mit ihrer Forderung durchsetzen konnte, so KRin Gruber, war zu § 15 Abs. 6 und dass die Sitzungsunterlagen bereits nach Fertigstellung ins Bürgerinformationssystem eingestellt werden sollen. Daher sei der Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu § 15 Abs. 6 GeschO-KT wie folgt: (…) werden nach Fertigstellung veröffentlicht. Weiter erklärt sie, dass sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu § 36 ‚Besetzung des Jugendhilfeausschusses‘ dafür ausspreche, dass der Jugendhilfeausschuss wie gehabt mit sechs Mitgliedern des Kreistages und der Rest mit sozial- und jugendhilfeerfahrenen Personen besetzt werden solle, weil sie diese Expertise wertschätzen wollen. Ein weiterer Punkt seien die Anträge zur GeschO-KT, so KRin Gruber, gemäß § 20 Abs. 3. In letzter Zeit wurden sehr oft Sitzungsunterbrechungen beantragt, was zwar aufgrund der jetzt einzuhaltenden Abständen sinnvoll sei, um sich absprechen zu können, aber in zwei von drei Sitzungen im ULV-Ausschuss sei ihr aufgefallen, dass einmal ein Antrag auf ‚Schluss der Rednerliste‘ und das andere Mal auf ‚Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung‘ gestellt worden seien. Dies bedeute, dass eine Diskussion abgewürgt werde. Sie appelliere daher, bei einer guten Diskussionskultur zu bleiben. Sie habe das Vertrauen in den Landrat, dass dieser überbordende Diskussionen eindämmen bzw. steuern könne. Bezugnehmend auf die ULV-Sitzungen bittet sie die CSU-FDP-Fraktion die Anträge nach der GeschO-KT nur dann zu verwenden, wenn es wirklich sein müsse. Abschließend erklärt sie, dass sie mit der Verabschiedung der GeschO-KT den Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, Gruppierungen, der Verwaltung und den Landrat verbinde.
Der Landrat hält fest, dass er folgende zwei Änderungsanträge aus der Wortmeldung entnehmen konnte:
- Zu § 15 Abs. 6: Die Sitzungsunterlagen, nicht erst am Tag der Sitzung zu veröffentlichen, sondern bereits am Tag der Fertigstellung und
- zu § 36 Abs. 2: die Besetzung des Jugendhilfeausschusses soll in der bisherigen Form bestehen bleiben, statt wie im Kreis- und Strategieausschuss mehrheitlich beschlossen, mit einer Besetzung sieben zu sieben
Der Landrat erklärt, dass am Ende des Tagesordnungspunktes über die Änderungsanträge abgestimmt werde.
KR Reinhard Oellerer erklärt, obwohl er mit seiner Meinung bei seiner Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Minderheit sei, wolle er trotzdem einen Änderungsantrag zu § 15 Abs. 2 Satz 4 der neuen Fassung stellen. Er erklärt, dass in diesem Satz durch das Wort „und“ eine Ausnahmesituation mit der Ladung per Brief verbunden werde. Für ihn sei das ein semantischer Fehler bzw. ein sprachlicher Unfall, den er gerne geändert haben wolle. Außerdem werde die Ladung per Post seiner Meinung nach, verschämt untergebracht. Er nehme das sehr ernst, dass die Verwaltung viel Arbeit durch die Ladung per Post habe und das Ratsinformationssystem jetzt auch verlässlicher sei, aber es solle seiner Meinung nach, immer noch den Kreisrät*innen überlassen werden, zu sagen, wie sie ihre Arbeit am effektivsten organisieren wollen. Die Formulierung, dass auf einfachen Antrag die Ladung zusätzlich mittels einfachen Brief erfolgt, sei für ihn nicht tragbar, da ein Antrag auch abgelehnt werden könne.
Er verliest seinen Änderungsantrag zu § 15 Ladung:
(2) Die Kreisräte werden in der Regel zu den Sitzungen elektronisch oder, falls sie das wünschen, schriftlich geladen. Die elektronische Ladung erfolgt über einen E-Mail-Versand. Diese E-Mail enthält neben der Nennung des Sitzungstermins und des Sitzungsortes einen Link, über den ein nicht veränderbares Dokument in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) geöffnet werden kann.
(3) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes. Bei Versendung durch einfachen Brief gilt die Ladung spätestens am 3. Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Dieser Ladung per Post ist die Tagesordnung beizufügen. In Ausnahmefällen (z.B. Haushaltsplan als gebundene Sitzungsvorlage) erhalten alle Kreisräte gedruckte Fassungen zugesandt.
KR Martin Wagner erklärt, dass die Beratungen zur GeschO-KT in der AG PuV in einer guten Atmosphäre erfolgten und sich das Gremium über die meisten Punkte einvernehmlich geeinigt hätten. Er habe bereits in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Gegenrede gehalten und werde dies jetzt auch im Kreistag tun. Zu den Sitzen im Jugendhilfeausschuss erklärt er, dass ein Gremium, welches politisch besetzt sei, auch die Mehrheit haben sollte, denn das entspräche auch seinem Demokratieverständnis und dem Respekt gegenüber den gewählten Persönlichkeiten, die hier im Kreistag sitzen. Da der Sitz auch auf die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen entfalle, habe die CSU-FDP-Fraktion keinerlei parteipolitisches Interesse, sondern es würde die Parität gewahrt werden. Zum Änderungsantrag, die Sitzungsvorlagen nach Fertigstellung zu veröffentlichen, könne er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in kommunalen Ämtern sagen und bestätigen, dass das erste Recht, sich mit einer Vorlage zu beschäftigen, dem gewählten Gremium vorbehalten bleiben müsse. Denn in dem Moment, in dem neben der öffentlichen Tagesordnung auch der Ladungsinhalt veröffentlicht werde, trete unter Umständen der Fall ein, dass die Debatte darüber bereits vor der Sitzung stattfinde. Die Presse erhalte die öffentlichen Sitzungsunterlagen ebenfalls rechtzeitig vor den Sitzungen mit der Bitte, diese nicht vor dem Sitzungstermin zu veröffentlichen, was sie auch praktiziere und was bisher gut funktioniert habe. Weiter erklärt er, dass Vorlagen von der Verwaltung bis zum Sitzungstag geändert werden müssen bzw. dürfen, was zum Teil auch passiere, weil sich in 10 Tagen durchaus etwas ändern könne. Er plädiere daher, um das hohe Recht der Gewählten zu bewahren, dass die Vorlagen nicht am Tag der Fertigstellung veröffentlicht werden, aber am Tag der Sitzung sei das für ihn in Ordnung. An KRin Gruber bezüglich ihrer Kritik gewandt, erklärt er, dass es laut seiner über 40-jährigen Erfahrung immer vom Gremium abhänge, wie häufig ein Antrag auf ‚Ende der Debatte oder Rednerliste‘ gestellt werde. Er könne sagen, dass dieses Instrument in den letzten Jahren im Kreistag sehr selten benutzt wurde und das Gremium in den letzten 30 Jahren damit gut gefahren sei. Zum Änderungsantrag von KR Oellerer erläutert er die Formulierung und dass es hier um die juristische Klarheit gehe, dass die Ladung per E-Mail (elektronisch) als rechtmäßig zugestellt gelte, aber trotzdem auf Antrag die Möglichkeit bestehe, nachträglich die Ladung per Brief zu bekommen. Entscheidend sei, so KR Wagner abschließend, dass die Ladung nicht per Post, sondern per E-Mail als zugestellt gelte.
Bezugnehmend auf § 36 ‚Besetzung des Jugendhilfeausschusses‘ erklärt KRin Doris Rauscher, dass die SPD-Kreistagsfraktion hierzu schon in den Vordebatten ihre Position bezogen habe. Sie bittet darüber abzustimmen, die alte Regelung der Besetzung beizubehalten, denn sie hätten die Fachexpertise in diesem Ausschuss sehr geschätzt. Außerdem würde sie es auch aufgrund der Erfahrung für nicht erforderlich halten, einen Sitz zugunsten eines politischen Vertreters auszutauschen, egal welcher Couleur. Sie rechnet damit, dass sich die Mehrheit für die Besetzung 7:7 aussprechen werde, dennoch möchte sie im Protokoll festgehalten haben, dass nach den sechs Jahren ganz offen eine Aussprache dazu stattfinde, ob die Vorgehensweise, die jetzt sechs Jahre erprobt werde, positiv verlaufen sei und bessere Erfolge erzielt habe, als die alte Regelung und dann die Größe besitzen zur nächsten Wahlperiode evtl. auch diese Regelung wieder rückgängig zu machen.
Der Landrat merkt an, dass dies ein Änderungsantrag zum Empfehlungsbeschluss des Kreis- und Strategieausschusses sei und den Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen untermauere, über den am Ende des Tagesordnungspunktes abgestimmt werde. Weiter erklärt er, dass in sechs Jahren dem Kreistag freigestellt sei, sich Gedanken zur GeschO zu machen und dann entsprechende Anträge zu stellen, auch wie die Besetzung des Jugendhilfeausschusses aussehen solle.
KR Johannes von der Forst erläutert kurz, warum KR Oellerer so wenig Rückhalt in der eigenen Fraktion bezüglich der postalischen Ladung habe. Er meine, dass eine zukunftsfähige Verwaltung auf Digitalisierung setzen müsse, um zum einen Kosten zu sparen und insbesondere auch um nachhaltig zu sein, weil Papierersparnis auch ein Klimaargument sei. Für ihn sei die Digitalisierung daher sehr begrüßenswert. Zu § 20 Abs. 8 die Sitzungsdauer betreffend erklärt er, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die fünf Stunden und die 2/3 Mehrheit unterstütze, aber es womöglich impliziere, dass die Sitzungen künftig häufig um 14:00 Uhr beginnen, was für berufstätige Kreisräte*innen schwierig werden könnte, für die wiederum die Abende evtl. leichter wären. Er wisse, dass viele Kreisräte*innen in verschiedenen politischen Gremien sitzen würden, aber der Kreistag sei ein gemischtes Gremium und er würde es bedauern, wenn sich aufgrund dessen diese Mitglieder in Zukunft nicht mehr so in dieser Funktion engagieren könnten.
Der Landrat erklärt, dass diese Anregung in der letzten Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses kam, weil viele auch im Stadt- oder Gemeinderat vertreten oder Bürgermeister seien und daher Abendveranstaltungen besuchen müssen. Er meine, dass die Vorgabe der Sitzungsdauer das Gremium auch unter einen positiven Druck setzen würde. Der Beginn der Sitzung sei auch davon abhängig, wie umfangreich eine Tagesordnung bzw. das Diskussionspotential sei, was nicht immer genau abgeschätzt werden könnte. Die Erfahrungen des Kreistags und seiner Ausschüsse in den ersten Wochen waren durchaus, dass die Sitzungen bis 20:15 Uhr dauern und das seien natürlich auch Zeiten, die an die Zumutbarkeit gehen würden.
KR Manfred Schmidt stellt folgenden Änderungsantrag zu § 15 Abs. 2 Satz 1 der GeschO-KT:
Die Kreisräte*innen werden wahlweise elektronisch oder per Post zu den Sitzungen eingeladen. Denn das korrespondiere mit Abs. 5 Satz 7, so KR Schmidt und es könne nicht verlangt werden, dass nur noch elektronisch geladen werde. Es müsse auch immer die Möglichkeit geben, per Post geladen zu werden.
Der Landrat erklärt, dass am Ende des Tagesordnungspunktes ebenfalls über diesen Antrag abgestimmt werde.
KR Reinhard Oellerer erklärt, dass ihm die Klarstellung von KR Wagner im Prinzip ausreichend war. Er sei mit dem roten Eintrag ‚auf Wunsch‘ im an die Wand projiziert Entwurf bei § 15 Abs. 2 einverstanden, dies müsse dann entsprechend auch im Abs. 5 Satz 7 angepasst werden. Damit wäre sein Änderungsantrag erledigt.
KR Martin Wagner weist darauf hin, dass der Änderungsantrag von KR Schmidt genau das Gegenteil zur elektronischen Ladung sei.
Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder zu § 15 Abs. 6 erklärt Norbert Neugebauer, dass die Presse die öffentlichen Sitzungsunterlagen wie die Kreisräte*innen mit der Ladung bekomme und, dass es in den letzten sechs Jahren mit vorab Veröffentlichungen keine Probleme gab.
Der Landrat stellt die Punkte zur Abstimmung und stellt fest, dass dem Formatierungshinweis der Unterpunkte 2 und 3 zu § 24 Abs. 1 der GeschO-KT von KR Martin Wagner im Sachvortrag keine Gegenrede erfolgte und somit die Formatierung als einstimmig angenommen gilt.
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Änderungsantrag
zu § 15 Abs. 6 der GeschO-KT von Bündnis 90 / Die Grünen:
Die öffentlichen Sitzungsvorlagen werden am Tag der Fertigstellung im
Bürgerinformationssystem veröffentlicht.
& |
abgelehnt |
Ja 17 Nein
41 |
2. Änderungsantrag
zu § 36 Abs. 2 Nr. 1 b) und c) der GeschO-KT von Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt
von der SPD-Kreistagsfraktion:
Die bisherige Regelung mit sechs Kreisräte*innen und zwei in der Jugendhilfe
erfahrene Personen als stimmberechtigte Mitglieder im Jugendhilfeausschuss wird
beibehalten.
& |
abgelehnt |
Ja 24 Nein
34 |
3. Änderungsantrag
zu § 15 Abs. 2 Satz 1 der GeschO-KT von KR Manfred Schmidt:
Die Kreisräte*innen werden wahlweise elektronisch oder per Post zu den Sitzungen
eingeladen.
& |
abgelehnt |
Ja 2 Nein 56 |
4. Der Kreistag stimmt dem Vorschlag von KR Reinhard Oellerer zu, den Satz des § 15 Abs. 2 GeschO-KT insofern zu ändern, als in berechtigten Ausnahmefällen (z.B. Haushaltsplan als gebundene Sitzungsvorlage) der Passus ‚und auf einfachen Antrag‘ durch ‚sowie auf Wunsch‘ ersetzt wird; analog erfolgt die Änderung in § 15 Abs. 5 Satz 7.
& |
angenommen |
Ja 57 Nein
1 |
5. Ergänzungsantrag
vom 15.07.2020 zu § 44 Abs. 7 der GeschO-KT von KR Albert Hingerl:
Der Landrat informiert den Kreistag zwei Mal jährlich über den Geschäftsverlauf
der Kreisklinik ‚und der Energieagentur‘,
davon mindestens einmal öffentlich.
Auf diesen Ergänzungsantrag folgte im Sachvortrag keine Gegenrede, somit gilt der Ergänzungsantrag zu § 44 Abs. 7 der GeschO-KT als einstimmig angenommen.
6.
Die Geschäftsordnung für den Kreistag für die WP
2020 – 2026 wird in beiliegender Fassung beschlossen. Sie ist Bestandteil des
Beschlusses und Anlage 1 zur Niederschrift
& |
angenommen |
Ja 56 Nein
2 |