Der Landrat begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die Bürger*innen sowie die Vertreter*innen der Presse.

Zur Tagesordnung erklärt er, dass der öffentlich und nichtöffentlich geladene Punkt „Wasserstoffregion Ebersberg-München-Landshut“ von der heutigen Tagesordnung gestrichen werde, da noch einige Fragen offen seien, die bis zur heutigen Sitzung nicht geklärt werden konnten. Der Punkt werde daher vertagt und in einer Sondersitzung im Dezember behandelt.

Er stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

KR Manfred Schmidt stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag zur Tagesordnung:

Der TOP 20 N solle in den öffentlichen Teil verlegt werden, da auf der Sitzungsvorlage folgender Hinweis an die Presse stehe: Bitte nicht vor dem Sitzungstermin veröffentlichen. Des Weiteren sei er der Meinung, dass der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden solle, was das Gremium hierzu berate.

Der Landrat erklärt, dass dieser Hinweis auf allen Sitzungsvorlagen stünde, aber nichtöffentliche Sitzungsvorlagen nicht an die Presse gehen würden. Der Sitzungsdienst müsse pauschal darauf achten, dass dieser Hinweis bei nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen entfalle. Bei TOP 20 N gehe es konkret um vertragliche Dinge und daher könne darüber nur nichtöffentlich beraten werden. Sobald die Geheimhaltungsgründe wegfallen, würden die Beschlüsse auch öffentlich bekannt gegeben werden.

Zum Geschäftsordnungsantrag von KR Schmidt teilt der Landrat mit, dass über diesen im nichtöffentlichen Teil beraten werde.

Der Landrat erkundigt sich, ob es einen Einwand zur Niederschrift der 05. Sitzung des ULV-Ausschusses am 20.07.2020 gebe.

KR Manfred Schmidt merkt an, dass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitglied des Ausschusses war.

Nachdem es keinen Einwand gibt, gilt die Niederschrift, ohne KR Schmidt, als einstimmig beschlossen.

Der Landrat verweist auf die ausliegende Liste, in der sich, Corona bedingt, alle Anwesenden eintragen müssen.